Darum gehts
- Kerzers FR entliess rechtsextreme Mitarbeiterin 2025, fristlose Kündigung war unzulässig
- Oberamt fordert Entschädigung, ordentliche Kündigung jedoch rechtmässig
- Mitarbeiterin verbreitete rechtsextremes Gedankengut auf Social Media
Die Gemeinde Kerzers FR hat eine rechtsextreme Mitarbeiterin im vergangenen Sommer zu Unrecht fristlos entlassen. Zu diesem Schluss kommt das Oberamt des Seebezirks des Kantons Freiburg, wie es am Montag mitteilte.
Hingegen war die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gemeinde rechtmässig, wie das Oberamt in einer Mitteilung schrieb. Dieses verpflichtete Kerzers, der betroffenen Person eine Entschädigung zu bezahlen. Die Gemeinde kann den Entscheid noch beim Kantonsgericht Freiburg anfechten.
So argumentiert das zuständige Amt
Eine fristlose Kündigung stelle das schärfste arbeitsrechtliche Mittel dar und sei nur zulässig, wenn eine Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist objektiv unzumutbar sei, schrieb das Oberamt weiter. Diese hohe Schwelle sei im konkreten Fall nicht erreicht worden.
Die Gemeinde Kerzers hatte die Mitarbeiterin im vergangenen Sommer fristlos entlassen. Sie soll in der Kinderbetreuung der Gemeinde gearbeitet und auf Social Media wiederholt rechtsextremes Gedankengut verbreitet haben, wie «CH Media» im vergangenen März berichtete.