Darum gehts
- Andreas Schneider verliert nach sechs Monaten Krankheit seinen Job im Aussendienst
- Die Krankentaggeldversicherung zahlt weiter, obwohl der Job gekündigt wurde
- Schneider hat 17 Monate Beitragszeit und bekommt maximal 260 Tage Arbeitslosengeld
Andreas Schneider (Name geändert) wird durch die Krebsdiagnose völlig aus der Bahn geworfen. Er erhält schnellstmöglich einen Operationstermin, doch weil sich bereits Metastasen gebildet haben, werden mehrere Chemotherapien nötig. Schneider wird krankgeschrieben. Er ist seit elf Jahren Aussendienstmitarbeiter im selben Betrieb – an Arbeit ist derzeit allerdings nicht zu denken.
Die Therapie ist hart und langwierig, doch sie schlägt an. Schneider ist guten Mutes: Sein Ziel ist es, bis zu seinem Geburtstag wieder ins normale Leben zu finden. Dazu gehört die Rückkehr in den Job, der ihm immer Freude bereitet und Bestätigung gegeben hat.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Arbeitgeber muss Stelle nicht freihalten
Doch sechs Monate nach Beginn der Krankschreibung erhält er von der Firma einen eingeschriebenen Brief: die Kündigung. Der Arbeitgeber könne seine Stelle nicht weiter freihalten, es müsse wieder Normalität im Betrieb einkehren, heisst es darin. Man bedaure diesen Schritt und wünsche ihm weiterhin gute Besserung.
Schneider ist geschockt. Er wusste nicht, dass der Kündigungsschutz (siehe Infos unten) auch bei einer so langen Anstellungsdauer bloss 180 Tage beträgt. Die Kündigung ist tatsächlich gültig, der Job verloren. Andreas Schneider ist krank und wird in drei Monaten auch noch arbeitslos sein. Wie soll es weitergehen?
Versicherung zahlt Krankentaggeld
Schneiders Arbeitgeber hat für seine Angestellten freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Die Frage ist nun, ob diese Versicherung das Taggeld weiterhin bezahlt, wenn Schneider arbeitslos ist. Denn je nach Versicherung ist es möglich, aus dem Kollektivvertrag des Arbeitgebers weiterhin Leistungen zu beziehen – oder aber der Taggeldanspruch endet mit dem Austritt aus dem Betrieb.
Dann müsste Schneider zur möglicherweise sehr teuren Einzeltaggeldversicherung wechseln, falls dies gemäss allgemeinen Versicherungsbedingungen überhaupt möglich ist. Doch hier hat er Glück: Die Versicherung bezahlt sein Taggeld weiter, ohne dass er aus seinem ohnehin auf 80 Prozent reduzierten Verdienst zusätzlich die hohen Prämien für eine Einzeltaggeldversicherung bezahlen muss. Die Taggeldversicherung deckt also weiterhin Schneiders Verdienstausfall.
Weil er ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig ist, fordert ihn die Versicherung sogar schon vor der Kündigung durch den Arbeitgeber dazu auf, sich bei der Invalidenversicherung (IV) anzumelden. Schneider denkt sich: «Invalid, wozu denn das? Ich will doch wieder gesund werden und arbeiten.»
Bei der IV anmelden oder nicht?
Trotzdem empfiehlt es sich auch bei längerer Krankheit, sich spätestens nach sechs Monaten bei der IV anzumelden. Denn die IV kennt zwei Wartefristen, bevor sie allfällige Renten zahlen kann: Zum einen muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens ein Jahr gedauert haben. Zum anderen darf die IV frühestens sechs Monate nach der Anmeldung eine IV-Rente gewähren.
Nur wenn Schneider bereits nach einem halben Jahr Krankheit vorsorglich die IV-Anmeldung vornimmt, würden beide Wartefristen zur gleichen Zeit ablaufen, und er würde keine Renten verlieren. Trotz dieser Wartefristenregelung zahlt die IV meist erst Jahre später eine Rente aus – dann aber rückwirkend.
Soziale Arbeitgeber kündigen nicht
Die Krankentaggeldversicherung zahlt also (meistens maximal 720 oder 730 Tage lang) die Taggelder weiter, obwohl ja eigentlich schon ein Anspruch auf IV-Rente bestehen könnte. Schneider kann bei längerer Krankheitsdauer aber nicht für den gleichen Zeitraum zuerst Krankentaggeld und zusätzlich IV-Leistungen erhalten.
Die Taggeldversicherung wird das von ihr «vorschussweise» bezahlte Geld mit der rückwirkend zugesprochenen IV-Rente verrechnen. Sie hat deshalb ein grosses Interesse daran, dass die Anmeldung bei der IV rechtzeitig erfolgt.
Der Verlust des Arbeitsplatzes während einer so verheerenden Erkrankung wirkt sich nicht gerade förderlich auf Schneiders Gesundheitszustand aus. Sieben Monate nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses ist er jedoch so weit genesen, dass er schrittweise ins Arbeitsleben zurückkehren könnte – wenn er denn eine Stelle hätte.
Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen
Die Krankentaggeldversicherung bezahlt ihm jetzt nur noch ein halbes Taggeld, für die übrigen 50 Prozent muss er sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden. Diese überprüft, ob er in den letzten zwei Jahren genügend Beitragszeit für Arbeitslosengeld erreicht.
Nur die Krankheitszeit während der Anstellung wird dabei hinzugerechnet. Andreas Schneider kommt so auf 17 Monate Beitragszeit. Damit hat er zwar Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch nur während maximal 260 Tagen (siehe Infos unten).
Andreas Schneider muss sich nun bemühen, rasch eine neue Arbeitsstelle zu finden, wenn er nicht von der Sozialhilfe abhängig werden will. Hätte ihn der Arbeitgeber nur einen Monat später gekündigt, hätte Schneider 140 Tage länger Arbeitslosenentschädigung erhalten. Wertvolle Zeit für einen teilweise Arbeitsunfähigen. Sozial eingestellte Arbeitgeber sollten daher kranken Arbeitnehmern lieber gar nicht kündigen – oder wenn, dann so spät wie möglich.
Eine lange Krankheit als Spezialfall
Bei einer Informationsveranstaltung für Arbeitslose lernt Schneider eine Person kennen, die sich in einer ähnlichen Situation befindet. Auch sie ist bei der Invalidenversicherung angemeldet: Sie ist bereits seit zwei Jahren krank und hat sich nun bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet, nachdem sie den maximalen Krankentaggeldanspruch ausgeschöpft hat.
Wegen einer Ausnahme für IV-Angemeldete gilt sie als voll vermittlungsfähig, obwohl sie nur zu 20 Prozent in einer leidensangepassten Tätigkeit eine Stelle suchen kann. Die Beitragszeit bei der Arbeitslosenversicherung erfüllt sie aber bei weitem nicht.
Doch weil längere Krankheit ein Grund zur Beitragsbefreiung ist, kann sie von der Arbeitslosenversicherung immerhin 90 Taggelder zu einem speziellen Pauschalansatz erhalten. Die 90 Arbeitslosentaggelder sind aber nach rund vier Monaten aufgebraucht. Trotz intensiver Suche findet sie keine Stelle – sie muss zur Sozialhilfe gehen. Erst einige Monate später erhält sie von der IV einen positiven Entscheid – und rückwirkend eine Rente.
Ein Job und eine befristete Teilrente
Zurück zu Andreas Schneider. Er findet einen 50-Prozent-Job und kann bald darauf wieder Vollzeit arbeiten. Die IV spricht ihm einige Zeit später für die letzten zehn Monate eine befristete Teilrente zu, von der er selber aber nichts erhält – denn zuerst werden die Verrechnungsansprüche der Krankentaggeldversicherung und der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt.
Für Andreas Schneider bleibt von der IV-Rente nichts übrig. Doch letztlich zählt für ihn viel mehr, endlich zurück im Leben zu sein – privat wie beruflich.