Darum gehts
- Als Arbeitnehmer ist man grundsätzlich selbst verantwortlich, nach den Ferien wieder pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen
- Der Arbeitgeber kann beim Ausfall entweder einen Lohnabzug vornehmen oder Minusstunden einberechnen
- Bei den SBB gibt es keine Möglichkeit auf Homeoffice aus dem Ausland
Am fünften Tag der Offensive gegen den Iran sitzen immer noch rund 4800 Schweizerinnen und Schweizer an diversen Flughäfen fest. Zwar gibt es für einige Betroffene gute Nachrichten: Die Swiss führt am Mittwoch ausserplanmässig einen Rückholflug ab Maskat in Oman nach Zürich durch. Doch für den Grossteil heisst es weiterhin: warten, warten, warten. Aber was ist, wenn man deshalb länger im Büro fehlt? Wer bezahlt die Ausfalltage? Und kann man deswegen gar entlassen werden? Blick klärt auf.
Ich sitze fest. Was heisst das für mich als Arbeitnehmer?
Rechtsanwältin Nicole Vögeli Galli (57) formuliert es klar: «Grundsätzlich gilt: ohne Arbeit kein Lohn», so die Arbeitsrechtsexpertin im Gespräch mit Blick.
Als Arbeitnehmer sei man grundsätzlich dazu verpflichtet, nach den Ferien rechtzeitig wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. «Kann ich dies nicht, weil Flüge gestrichen werden, Zugverbindungen ausfallen oder mein Auto eine Panne hat, habe ich keinen Anspruch auf Lohnzahlung – das ist mein privates Risiko», erklärt Vögeli Galli. Der Arbeitgeber könne entweder einen Lohnabzug vornehmen oder Minusstunden einberechnen.
Kann ich deswegen entlassen werden?
«Das hängt stark vom Einzelfall ab», sagt die Arbeitsrechtlerin. Entscheidend sei, wie wichtig die Präsenz der Person für den Betrieb ist. In gewissen Berufen könne ein Ausfall grosse Folgen haben – etwa im Gesundheitswesen, bei Blaulicht-Organisationen wie die Polizei oder im öffentlichen Verkehr. «Eine Kündigung kann dann zulässig sein, wenn es für den Betrieb entscheidend ist, dass jemand nach den Ferien pünktlich wieder arbeitet», so Vögeli Galli. Im aktuellen Fall sieht die Expertin jedoch wenig Kündigungsgefahr: «Der Krieg im Nahen Osten und die Auswirkungen auf den Flugverkehr dürften für die meisten Menschen in der Schweiz kaum vorhersehbar gewesen sein, weshalb eine Kündigung eher nicht infrage kommt.»
Was ist, wenn ich auf einer Geschäftsreise in Dubai feststecke?
Anders sieht die Situation aus, wenn jemand beruflich unterwegs ist. Dann trägt in der Regel der Arbeitgeber das Risiko. «Die entsprechenden Tage müssen bezahlt werden», erklärt Vögeli Galli. Auch zusätzliche Kosten – etwa für Umbuchungen, Hotels oder eine längere Rückreise – fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers, weil die Reise nicht aus privaten Gründen erfolgt ist.
Welche Alternativen habe ich?
Wer nicht rechtzeitig zurückkommt, muss nicht zwingend einen Lohnausfall hinnehmen: «Allenfalls kann man zusätzliche Ferientage beziehen oder Überstunden kompensieren, um eine Lohnreduktion zu verhindern», sagt Rechtsanwältin Vögeli Galli. Aber: «Im Stundenlohn wird es immer zu einem Lohnausfall kommen.»
Sitzt jemand im Ausland fest und hat eine Internetverbindung, kann auch Homeoffice vereinbart werden. Allerdings gelten bei Arbeit aus dem Ausland besondere Regeln: «So müssen etwa Datenschutz und Geheimhaltung gewährleistet sein», sagt Vögeli Galli.
Wie kulant sind die grossen Schweizer Arbeitgeber?
Kulanz fordert insbesondere der Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz: «Angesichts der aussergewöhnlichen Umstände der militärischen Eskalation appelliert Angestellte Schweiz an die Arbeitgeber, Flexibilität zu zeigen», heisst es in einer Mitteilung. Die betroffenen Arbeitnehmenden sollten die Folgen ihrer Abwesenheit nicht allein tragen müssen. Beim Schweizerischen Arbeitgeberverband zeigt man Verständnis für diese Forderung: «Im konkreten Fall bietet es sich an, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber praktikable und einvernehmliche Lösungen zu suchen», sagt Sprecher Stefan Heini auf Anfrage.
Aber wie gehen die grossen Arbeitgeber in der Schweiz mit der Situation um? Blick hat bei den Detailhandelsriesen Migros und Coop, der Post und den SBB nachgefragt. Zusammen sind bei den Unternehmen schweizweit rund 230'000 Personen tätig. «Bei Coop sind für solche Fälle grundsätzlich Ferienbezug, der Abbau von Überstunden oder unbezahlter Urlaub vorgesehen», erklärt ein Sprecher. In Ausnahmefällen könne auch Homeoffice aus dem Ausland geprüft werden. Die SBB sehen derweil von dieser Möglichkeit ab. Auch dort können betroffene Mitarbeitende laut einem Sprecher Zeitguthaben abbauen oder Ferientage beziehen. Die Migros habe hingegen keine spezifischen Richtlinien für solche Fälle: Man setze auf einen offenen und vertrauensvollen Austausch zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften. Bei der Post erfolgt grundsätzlich kein Lohnabzug, erklärt ein Sprecher. Betroffene melden sich bei ihrer Führungsperson, danach wird gemeinsam entschieden, wie die Abwesenheit ausgeglichen wird.