Prozess in Zermatt VS
Italiener rastet wegen Velostreit aus – dann zückt er Hammer

Ein heftiger Streit um ein angeblich gestohlenes Velo eskalierte in Zermatt: Ein Italiener (28) griff mit einem Hammer an. Bei der Hauptverhandlung am Dienstag verurteilte ihn ein Richter wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
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Ein 28-jähriger Italiener wurde am Dienstag vom Bezirksgericht Visp wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Ein Velo war der Auslöser für einen eskalierten Streit. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 28-jähriger Italiener in Visp zu 17 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt
  • Versuchte schwere Körperverletzung mit Hammer und Alkoholeinfluss festgestellt
  • Urteil noch nicht rechtskräftig, fünf Jahre Landesverweis angeordnet
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Wiebke KöhneRedaktorin Newsdesk

Ein 28-jähriger Italiener wurde am Dienstag vom Bezirksgericht Visp wegen eines eskalierten Streites im März vergangenen Jahres zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie zu fünf Jahren Landesverweis verurteilt. Der Bezirksrichter sprach ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und geringfügiger Sachbeschädigung schuldig. 

Zugetragen hatte sich der Vorfall an einem Sonntagabend in Zermatt VS. Wie die Nachrichtenplattform Pomona berichtet, hatte der Mann gemeinsam mit einem Bekannten bereits am Nachmittag ein vermeintlich gestohlenes Velo einer Kollegin an einem Wohnhaus identifiziert. 

Eine schwere Körperverletzung wurde in Kauf genommen

Daraufhin kehrten die beiden gegen 19.15 Uhr zu dem Ort zurück – der Italiener versuchte, das Velo-Schloss mit einem Hammer aufzubrechen. Als eine Anwohnerin gemeinsam mit ihrem Ehemann einschritt, eskalierte die Situation. Dies, als der Ehemann die Polizei rufen wollte und der Verurteilte dadurch immer aggressiver geworden sei.

Laut der Staatsanwaltschaft soll er zum Hammer gegriffen haben und damit auf den Kopf des Ehemannes gezielt haben. Dieser konnte den Angriff jedoch abwehren. Bei seiner anschliessenden Verhaftung durch die Polizei wurde zudem festgestellt, dass der Verurteilte unter Alkoholeinfluss stand. 

Den versuchten Hammerschlag bestritt der Verurteilte, der laut Pomona nicht bei Gericht erschienen war. Die Verteidigung spricht sich nun mit ihm ab, ob das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weitergezogen wird oder nicht. 

Dass ein Streit derart eskalieren kann, ist keine Seltenheit. Blick zeigt weitere kuriose Fälle, mit denen Schweizer Gerichte in der Vergangenheit konfrontiert wurden. 

Abfallreste von Nachbarn

Im Jahr 2024 landete ein kurioser Nachbarschaftsstreit vor dem Bezirksgericht Hochdorf. Dabei wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe absichtlich seinen Restmüll auf dem Vorplatz des Geschädigten entsorgt. Unter anderem seien Bananenschalen, ein halbes Weggli und abgenagte Tierknochen bei dem Nachbarn gelandet. 

Rentner schiesst auf Abwart

Im Frühjahr von 2021 musste sich der damals 68-jährige Erich L.* vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Dies weil er 2018 auf den Abwart seiner Alterssiedlung schoss. Vor dem Gericht rechtfertigte er sich unter anderem damit, dass der Abwart seine Rosen vergiftet haben soll. 

Einbruch wegen penetrantem Parfüm

Eine weitere skurrile Verteidigung musste sich das Obergericht des Kantons Aargau im Jahr 2024 anhören. Eine Frau war in die Wohnung ihres Nachbarn eingebrochen, weil diese «ekelhaft riechende Parfüms» verspritzten. Sie selbst gab jedoch an, nur im Gang gestanden und geklopft zu haben. 

* Name geändert

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