Ununterbrochene Sozialhilfe
Franzose (60) muss die Schweiz nach 40 Jahren verlassen

Nach 40 Jahren in der Schweiz muss ein 60-jähriger Franzose das Land verlassen. Das Bundesgericht bestätigte den Entzug seiner Bewilligung wegen immenser Sozialhilfeschulden.
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Ein 60-jähriger Franzose muss die Schweiz verlassen. (Symbolbild)
Foto: imago/Westend61

Darum gehts

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  • Franzose (60) muss Schweiz nach 40 Jahren wegen hoher Schulden verlassen
  • Er erhielt über 262'000 Franken Sozialhilfe, trotz anerkannter Erwerbsfähigkeit seit 2014
  • Bundesgericht bestätigt Aufenthaltsentzug, öffentliche Interessen überwiegen persönliche
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Janine EnderliRedaktorin News

Er lebte rund 40 Jahre in der Schweiz, hat hier Familie und Freunde. Trotzdem muss ein heute 60-jähriger Franzose das Land verlassen, wie der «Walliser Bote» berichtet. 

Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil den Entzug der Niederlassungsbewilligung bestätigt. Der Grund dafür sind seine hohen Schulden bei der Sozialhilfe. Der Mann arbeitete seit 2011 nicht mehr – obwohl die IV ihm bereits 2014 bescheinigte, dass er vollständig arbeitsfähig ist.

Sozialhilfe-Schulden von über 260'000 Franken

Die Gerichte kamen deshalb zum Schluss, dass er zumindest einen Teil seiner jahrelangen Sozialhilfeabhängigkeit selbst verschuldet hat.

Mit den Jahren stiegen die Kosten für die öffentliche Hand immer weiter an. Bis Ende 2024 hatte der Mann allein bei der Sozialhilfe Schulden von mehr als 262'000 Franken. Dazu kamen Dutzende offene Betreibungen und Verlustscheine im Gesamtwert von rund 126'000 Franken.

Franzose geht bis vor das Bundesgericht

Schon 2020 hatten ihn die Walliser Behörden verwarnt. Sie gaben ihm ein Jahr Zeit, eine Arbeitsstelle zu finden. Laut dem Urteil des Bundesgerichts unternahm er jedoch nichts, um wieder eine Stelle zu finden. Deshalb entzog ihm der Kanton 2025 die Niederlassungsbewilligung. 

Der Franzose wehrte sich gegen den Entscheid und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Er erklärte, seine Depressionen hätten ihn daran gehindert, zu arbeiten. Ausserdem habe er sich über Jahrzehnte ein Leben im Wallis aufgebaut und wolle dortbleiben.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter hätte der Mann trotz seiner Situation arbeiten können. Deshalb wiege das öffentliche Interesse, weitere Sozialkosten zu vermeiden, schwerer als sein Wunsch, in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Familienvater muss nach 30 Jahren gehen

Im Februar 2024 sorgte ein Fall eines Familienvaters, der die Schweiz nach 30 Jahren verlassen musste, ebenfalls für Schlagzeilen. Auch er hatte hohe Schulden angehäuft und jahrelang nur von Sozialhilfe gelebt.

«Der Beschwerdeführer hat die finanzielle Not selbst verschuldet, indem er keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, sondern erst im Jahr 2022 eine Vollzeitbeschäftigung angetreten hat», hiess es damals im Urteil.

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