Darum gehts
- Millionär Peter M.* (70) aus dem Thurgau kassierte Strafbefehl
- Er bremste im Dezember 2025 einen Seat-Fahrer auf der Strasse aus
- Peter M. wehrt sich, Staatsanwalt schiesst heftig zurück
Multimillionär Peter M.* (70) redet sich gegenüber Blick in Rage. Er kann nicht verstehen, weshalb er eine so hohe Strafe und eine derart heftige Busse kassiert. Peter M. möchte anonym bleiben, seine Frau weiss nichts von der folgenden Geschichte.
Den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bischofszell TG hat der Thurgauer mittlerweile akzeptiert – zähneknirschend.
M. hat im Nachhinein jedoch eine Aufsichtsbeschwerde an die Adresse der Generalstaatsanwaltschaft geschickt. Zurück bleibt ein Mix aus Reue, Unverständnis – und Wut.
Die Polizei war hautnah dabei
Im Dezember 2025 fährt der 70-jährige Grossvater auf einer Hauptstrasse dem Bodensee entlang. Er hat es eilig. Vor ihm fährt ein Mann in einem Seat mit deutschem Kennzeichen – für M. offenbar deutlich zu langsam.
Gemäss Staatsanwaltschaft habe Peter M. zuerst mehrmals seine Lichthupe betätigt, den Seat-Fahrer überholt und seinen Wagen direkt vor den Deutschen gesetzt. Anschliessend bremste er mit seinem Maserati Levante SUV (Neupreis: bis 200'000 Franken) den anderen Fahrer bis zum Stillstand aus. Peter M. verliess seinen Luxusboliden, ging auf offener Strasse zum Seat-Fahrer hin und brüllte diesen durchs offene Autofenster an.
«Der Seat-Fahrer hat mich auch genötigt!»
Was der Maserati-Millionär nicht wusste: Direkt hinter den beiden Autofahrern bekam eine zivile Streife der Kantonspolizei Thurgau den Ausraster mit und intervenierte. Nach einem ernsten Wörtchen liessen die Polizisten Peter M. laufen. Schon kurz darauf aber flatterte eine Vorladung beim 70-Jährigen in den Briefkasten.
Gegenüber Blick erklärt M. seine Tat: «Ich habe einen Fehler gemacht, das gebe ich zu.» Aber der Seat-Fahrer vor ihm sei teilweise nur mit 35 bis 40 Kilometern pro Stunde gefahren. «Ich habe gedacht: Fahr doch deine 50! Darum habe ich die Lichthupe betätigt.» Schliesslich sei es aber der Seat-Fahrer gewesen, der den Maserati ein erstes Mal ausgebremst habe. «Der Seat-Fahrer hat mich auch genötigt! Aber davon steht im Strafbefehl nichts.»
Nach dem Überholmanöver habe der Seat-Fahrer ebenfalls seine Scheinwerfer aufleuchten lassen. «Ich habe angehalten, bin ausgestiegen, zu ihm hin und habe gefragt: ‹Was soll das?› Das war mein Fehler.» Er habe sicher nicht «gebrüllt», wie es im Strafbefehl behauptet wird, so der 70-Jährige.
Grosse Busse für grosses Vermögen
Im Nachhinein bereut Peter M., seine Contenance verloren zu haben. «Es tut mir wirklich leid, und ich habe mich auch entschuldigt», sagt er zu Blick. Doch als er den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhielt, wurde er wütend. Nötigung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln werden ihm vorgeworfen.
10'000 Franken Busse muss M. bezahlen. Obendrauf kassiert er eine bedingte Geldstrafe von knapp über 50'000 Franken.
«Mir ist völlig schleierhaft, wie die Staatsanwaltschaft das Strafmass in dieser Höhe rechtfertigt», sagt er. Wie viel Geld er tatsächlich auf dem Konto hat, will er Blick gegenüber nicht sagen, betont aber: «Jeder, der ein Haus besitzt, ist Millionär.»
Er vermutet hinter der Strafverfolgung ein gezieltes Fertigmachen eines eher gut betuchten Mitbürgers. Man habe ihn «abgezockt», ganz nach dem Motto: «Der hat einen Maserati, dem würgen wir jetzt einen rein.»
«Spürbarer Denkzettel»
Peter M. meldet zuerst Berufung an, kritisiert die Ungleichbehandlung, die aus seiner Sicht schikanöse Behandlung der Behörden und das fehlende rechtliche Gehör.
In einem Antwortschreiben, das Blick vorliegt, schlägt der zuständige Staatsanwalt heftig zurück: «Ihr Überholmanöver und die anschliessende abrupte Ausbremsung wurden von den hinterherfahrenden Polizisten per Video aufgezeichnet.»
Mit der Busse wollte man M. «einen spürbaren Denkzettel mitgeben». Für M. eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.
Es war schon die dritte grobe Verkehrsverletzung
Peter M. gibt sich im Gespräch vor den Kopf gestossen. Was er gegenüber Blick jedoch verschwiegen hatte: Um ein Haar wäre die Geldstrafe unbedingt ausgesprochen worden. Denn dieser Fall war bereits die «dritte grobe Verkehrsregelverletzung» des 70-Jährigen. So steht es in der Antwort des Staatsanwalts.
Und: Weil Peter M. bei der Einvernahme auf dem Polizeiposten in Weinfelden keine Angaben zu seinem Einkommen machen wollte, holte die Staatsanwaltschaft kurzerhand die Steuerveranlagungen bei der Gemeinde ein: Peter M. hatte 2024 ein stattliches Einkommen – und ein Vermögen von mehreren Millionen.
Der Maserati-Millionär hat seine Einsprache wieder zurückgezogen. Die Aufsichtsbeschwerde liegt mittlerweile bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.
* Name geändert