Darum gehts
- Milliardär Michael N.* zeigte sich betrunken auf Rastplatz bei Frauenfeld
- Exhibitionismus: Beleuchtete und rieb sein Glied vor Augen eines jungen Mannes
- Strafe: 10'000 Franken Busse, 150'000 Franken bedingte Geldstrafe
Zayn R.* (21) ist noch immer geschockt von der Erfahrung, die er im August 2025 machen musste. «Ich war nur da, um in Ruhe meine Dönerbox zu essen. Und dann packt der da seinen Penis aus und kommt immer näher.»
Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau befand sich der Basler Multimilliardär Michael N.* auf der Autobahn A7 ausserhalb von Frauenfeld. Der über 60-jährige Mann war betrunken, genauer gesagt hatte er 1,58 Promille im Blut.
Trunkenheit und Exhibitionismus im Thurgau
Im Strafbefehl steht: «Am Samstag, 16. August 2025, lenkte Michael N. nach dem Konsum von alkoholischen Getränken sein Motorfahrzeug zum Rastplatz Kefikon Nord.» Er habe gewusst, dass er aufgrund der konsumierten Menge Alkohol nicht mehr fahrfähig war, so die Staatsanwaltschaft.
Der Wirtschaftsboss, dessen Privatvermögen auf mehrere Milliarden Franken geschätzt wird, hielt ausserhalb von Frauenfeld an. «Um ca. 23.32 Uhr stand er auf dem Rastplatz Kefikon Nord mit geöffnetem Hosenschlitz neben seinem Motorfahrzeug», schreibt die Staatsanwaltschaft.
«Holte sein Glied heraus»
Und weiter: «Er holte sein Glied heraus und beleuchtete dieses, für Zayn R. sichtbar, mit seinem Mobiltelefon.»
Zayn R. musste die Szenerie unfreiwillig mitansehen. Er stand wenige Meter neben seinem Auto. «Erst war mir gar nicht bewusst, was er hier tat», sagt R. Der junge Mann ging zurück zu seinem Auto. Im Strafbefehl steht: «Michael N. näherte sich langsam dem Motorfahrzeug des Geschädigten und frottierte, wie beabsichtigt, für den Mann sichtbar, sein Glied.»
Polizei nahm den Milliardär mit
Immer wieder habe er zum schwerreichen Unternehmer gesagt: «Geh weg!», so R. Schliesslich habe er die Polizei gerufen und den Betrunkenen auf Abstand gehalten. Der Wirtschaftsboss habe «sehr erregt» gewirkt.
Dann kam die Kantonspolizei Thurgau auf den Platz. «Sie haben ihn dann mitgenommen», sagt Zayn R. «Die Polizisten teilten mir später mit, dass ich das Richtige getan hätte.»
Milliardär: «Leide an einer leichten Inkontinenz»
Blick kontaktiert Michael N. und konfrontiert ihn mit dem Strafbefehl. Am Telefon gibt sich der Multimilliardär am Boden zerstört. «Es tut mir schampar leid, was hier geschehen ist. Ich leide extrem darunter», sagt er mit teilweise versagender Stimme.
Dass er betrunken gefahren ist, gibt er unumwunden zu. «Ich war bei einer Familienfeier und kann mir nicht erklären, weshalb ich ins Auto gestiegen bin.» Seit diesem Vorfall habe er aber keinen Alkohol mehr angerührt, versichert er.
Als es um das Rubbeln seines Geschlechtsteils geht, widerspricht der Wirtschaftsboss dem Strafbefehl: «Ich leide an einer leichten Inkontinenz und muss Medikamente nehmen, die die Harnröhre verkleben können.»
Er sei auf den Parkplatz gefahren und habe sich direkt neben seinem Auto erleichtern wollen. Weil er wegen seines alkoholisierten Zustands auch noch schwankte, könne er verstehen, dass es «anders wirken könnte». Und: «In diesem Zustand macht man manchmal Sachen, die man sonst nicht machen würde.»
«Ich leide extrem stark darunter»
Auf den Hinweis von Blick, dass es auf dem Parkplatz ein WC habe, das Tag und Nacht geöffnet sei, sagt er: «Ich gehe nicht gerne auf öffentliche WCs, speziell nachts.»
Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Thurgau ist von öffentlichem Urinieren nirgends die Rede. Die Tatbestände lauten auf «Fahren in fahrunfähigem Zustand» und «Exhibitionismus». Der Entscheid ist rechtskräftig, Michael N. hat ihn akzeptiert.
Der Wirtschaftsboss kassiert eine bedingte Geldstrafe von 150'000 Franken, die er im Wiederholungsfall bezahlen muss. Hinzu kommen eine Busse von 10'000 Franken und die Verfahrenskosten. Er sagt zum Schluss: «Es tut mir unendlich leid, dass das passiert ist.»
* Namen geändert