Darum gehts
- In Mecklenburg-Vorpommern wird ein neuer Nacktwanderweg eröffnet
- In Appenzell Innerrhoden ist Nacktwandern explizit verboten
- Seit 2011 können Schweizer Kantone Nacktwandern mit Bussen bestrafen
Rucksack aufgesetzt, Schuhe angelegt und Kleidung ausgezogen – auf gehts zum Wandern. Zumindest auf Deutschlands neuestem Nacktwanderweg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Für Blüttler geht es dort auf einer drei Kilometer langen Strecke idyllisch am Rätzsee entlang.
«Ein Weg für nackte und angezogene Wanderer» weist ein Schild die spezielle Wanderroute aus, schreibt das Reisemagazin «Travelbook». Damit hat Deutschland nun drei offiziell ausgewiesene Nacktwanderwege. Auch auf dem der Harzer Naturistenstieg sowie dem Naturistenweg Undeloh in der Lüneburger Heide dürfen Wanderer nach Lust und Laune blank ziehen.
«Wer nackt wandert, erlebt die Natur viel intensiver»
Doch was macht das Ausziehen überhaupt so anziehend? «Wer nackt wandert, erlebt die Natur viel intensiver», zitiert «Travelbook» Jeannette Langner, die Vorsitzende des Naturismusvereins GetNakedGermany. Langner ist überzeugt: Die Haut als grösstes Sinnesorgan nehme «Wind, Luft, Druck und Sonne viel intensiver» auf, wodurch das Wandererlebnis selbst gesteigert werde.
Für Nacktwanderer in der Schweiz sieht die Lage etwas anders aus. Das zeigt ein Fall aus Appenzell Innerrhoden. Im Herbst 2008 waren dort immer mehr Alpinisten im Adam- und Evakostüm aufgetaucht. Der Bevölkerung war das bald ein Dorn im Auge. 2009 wurde in Appenzell Innerrhoden deshalb das Nacktwandern verboten. Wer es doch tut, kann mit 200 Franken gebüsst werden. Ausserrhoden zog später nach.
Seit 2011 können die Kantone Nacktwandern bestrafen
Zwei Nudisten wurden erwischt und klagten gegen die Bussen. Die Fälle wurden schliesslich bis ans Bundesgericht weitergezogen. 2011 fällte dieses ein Grundsatzurteil: Nacktwandern ist im öffentlichen Raum nicht per se verboten, doch die Kantone können hierzu Regelungen erlassen und Bussen dafür verhängen.
«Das ‹Nacktwandern› kann willkürfrei als grobe Verletzung von Sitte und Anstand qualifiziert werden», urteilte das Bundesgericht. Blüttel-Wanderer müssen besonders aufpassen: «Der Tatbestand setzt nicht voraus, dass der ‹Nacktwanderer› auf einen Menschen trifft, der dadurch in seinem Anstandsgefühl verletzt wird.» Also selbst wer sich unbeobachtet fühlt, kann gebüsst werden.