Darum gehts
- Akustikschaum in Crans-Montana-Bar trotz «nicht entflammbar» gebrannt, Ermittlungen laufen
- Schaumstoffplatten: Modell Pyramidal Acoustic Foam, beworben als «selbstverlöschend»
- Ein Akustikexperte ordnet ein
Zu Beginn war unklar, woher der Barbetreiber Jacques Moretti (49) die Schaumstoffplatten erworben hatte. Seine Behauptung, diese im Hornbach in Riddes VS gekauft zu haben, stellte sich als falsch heraus. Tatsächlich stammt das Material von einem Lieferanten in Ostdeutschland, wie «24 Heures» berichtet. Moretti legte der Walliser Polizei im Februar demnach freiwillig eine Rechnung vor, die den Kauf beweisen soll.
Laut Beschreibung des auf der Rechnung angegebenen Schaumstoffs ist dieser als «nicht entflammbar» und «selbstverlöschend» deklariert.
Akustikschaumstoff für «Kindergärten» geeignet
Bei den Schaumstoffplatten handelt es sich konkret um das Modell «Pyramidal Acoustic Foam PRO 90 cm/45 cm/6 cm P085». Diese seien gemäss der Archivversion der Webseite für «Kindergärten, Schulen, Restaurants und Bars» geeignet, wie «24 Heures» weiter schreibt.
Die Beschreibung wirft Fragen auf. Wieso entzündet sich ein so klassifiziertes Material überhaupt? Um das zu verstehen, muss man wissen, wie Akustikschaum aufgebaut ist. Ein Experte auf diesem Gebiet ist Klaus Bauer (56), Geschäftsführer der Akustikbauer GmbH in Hünenberg ZG und Spezialist für Raumakustik und Schallschutzlösungen.
Wirrwarr der Begriffe
Gemäss dem Akustik-Experten gibt es begriffliche Unterschiede: «Die Bezeichnung nicht entflammbar wird bei Akustikschaumstoff häufig verwendet, ist technisch gesehen jedoch nicht korrekt. In der Praxis bedeutet sie, dass sich das Material nur schwer entzünden lässt und im Brandfall nur begrenzt zur Feuerausbreitung beiträgt», erklärt der Experte im Gespräch mit Blick.
Als nicht brennbar gelten laut dem Experten nur Materialien der Baustoffklassen A1 und A2 – also Klassifizierungen für tatsächlich nicht brennbare Stoffe.
Top Akustikschaumstoffe seien gemäss Bauer brandschutztechnisch gut klassiert, gelten damit aber weiterhin als brennbare Baustoffe mit verbessertem Brandverhalten.
Selbstverlöschend kann trotzdem brennen
Morettis Akustikschaumstoff wurde als «selbstverlöschend» beworben. Das bedeutet gemäss dem Akustik-Experten, dass das Material nach Wegnahme der Flamme nur kurz weiter brennt oder von selbst erlischt, ohne dass man aktiv löschen muss.
Und trotzdem kann der Schaumstoff gemäss dem 56-Jährigen ansengen, verkohlen, schmelzen, Rauch entwickeln oder bei höheren Temperaturen weiterbrennen. Somit sei ein selbstverlöschendes Material nicht automatisch nicht brennbar.
Aussagen wie «schwer entflammbar», «nicht entflammbar» oder «selbst verlöschend» sind demnach nur dann belastbar, wenn sie durch einen gültigen Prüf- oder Klassifizierungsnachweis belegt sind. Ob das in diesem Fall passiert ist, ist nicht bekannt.
Begriffe wie «schwer entflammbar», «nicht entflammbar» oder «selbst verlöschend» sind nur aussagekräftig, wenn sie durch eine offizielle Brandprüfung belegt sind. Entscheidend ist die geprüfte Klassifizierung des Produkts, der Experte erklärt die Brandklassen.
Gemäss Bauer werden in Europa Bauprodukte nach EN 13501-1 in die Klassen A1 bis F eingeteilt. Zusätze wie s1–s3 beschreiben die Rauchentwicklung, d0–d2 das brennende Abtropfen. Als nicht brennbar gelten in der Regel nur Materialien der Klassen A1 oder A2.
In der Schweiz werden gemäss Akustik-Experten Baustoffe den Brandverhaltensgruppen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen RF1 bis RF4 zugeordnet:
RF1: kein Brandbeitrag
RF2: geringer Brandbeitrag
RF3: zulässiger Brandbeitrag
RF4: unzulässiger Brandbeitrag
Begriffe wie «selbst verlöschend» stammen oft aus anderen Tests und ersetzen keine bauaufsichtliche Brandklassierung für den Einsatz im Gebäude.
Begriffe wie «schwer entflammbar», «nicht entflammbar» oder «selbst verlöschend» sind nur aussagekräftig, wenn sie durch eine offizielle Brandprüfung belegt sind. Entscheidend ist die geprüfte Klassifizierung des Produkts, der Experte erklärt die Brandklassen.
Gemäss Bauer werden in Europa Bauprodukte nach EN 13501-1 in die Klassen A1 bis F eingeteilt. Zusätze wie s1–s3 beschreiben die Rauchentwicklung, d0–d2 das brennende Abtropfen. Als nicht brennbar gelten in der Regel nur Materialien der Klassen A1 oder A2.
In der Schweiz werden gemäss Akustik-Experten Baustoffe den Brandverhaltensgruppen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen RF1 bis RF4 zugeordnet:
RF1: kein Brandbeitrag
RF2: geringer Brandbeitrag
RF3: zulässiger Brandbeitrag
RF4: unzulässiger Brandbeitrag
Begriffe wie «selbst verlöschend» stammen oft aus anderen Tests und ersetzen keine bauaufsichtliche Brandklassierung für den Einsatz im Gebäude.
Warum alter Schaumstoff riskanter sein kann
Der Schaumstoff in der Bar Le Constellation wurde 2015 erworben. Das Alter der Akustikschaumstoffe spielt ebenfalls eine Rolle. «Wenn der Flammschutzstoff dem Material nur beigemischt oder auf der Oberfläche aufgetragen ist, kann die Wirkung mit der Zeit nachlassen – etwa durch Alterung, UV-Belastung, Feuchtigkeit, Abrieb oder Reinigung», sagt der Akustik-Experte.
«Wenn der Flammschutz chemisch stärker im Material eingebunden ist, ist er in der Regel dauerhafter», ergänzt er. Ein Schaumstoff könne gemäss Bauer anfangs als schwer entflammbar oder selbstverlöschend geprüft worden sein, aber diese Aussage gilt zuverlässig nur für den geprüften Zustand des Produkts.
Auch die pyramidenförmige Struktur des Akustikstoffes der Bar stellt ein Problem dar. «Die Pyramidenstruktur kann einen Brand begünstigen oder lokal beschleunigen, aber sie ist normalerweise nicht der Hauptgrund. Die Geometrie kommt als zusätzlicher Effekt dazu», sagt Bauer. Problematisch seien die grosse wirksame Oberfläche, die sich schnell aufheizenden Kanten und Spitzen sowie Vertiefungen, in denen sich heisse Gase halten. Zudem würden sich in der Pyramidenstruktur Staub und Fett sammeln.