«Fight Club» in Spreitenbach AG
Zwei Jugendliche (14) von Polizei identifiziert

Jugendliche prügeln sich beim Schulhaus Glattler in Spreitenbach AG. Die Polizei identifizierte zwei 14-Jährige, die an dem «Fight Club» teilnahmen. Nun soll ein Merkblatt Eltern und Schüler über mögliche Strafen aufklären.
Ein «Fight Club» unter Jugendlichen in Spreitenbach AG sorgte für Wirbel.
Foto: Leserreporterin

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Jugendliche in Spreitenbach AG organisieren «Fight Club» beim Schulhaus Glattler
  • Zwei 14-Jährige identifiziert, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen mangels Strafantrag
  • Merkblatt klärt Eltern über Konsequenzen auf, inklusive Geld- und Freiheitsstrafen
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Marian NadlerRedaktor News

In Spreitenbach AG existiert ein «Fight Club» unter Jugendlichen. Die Teenager prügeln sich beim Schulhaus Glattler, wie Aufnahmen, die Blick vorliegen beweisen. Über die sozialen Medien verabreden sich die Teilnehmer zum Kämpfen. 

Wie die Kantonspolizei Aargau jetzt gegenüber der «Aargauer Zeitung» mitteilt, wurden «zwei 14-jährige Burschen aus Spreitenbach» ermittelt, die an dem «Fight Club» teilgenommen haben sollen. Strafrechtliche Konsequenzen sollen den beiden Kämpfern aber nicht drohen. Es wurde kein Strafantrag gestellt.

Merkblatt an Eltern verschickt

«Hingegen führte unser Jugenddienst im Beisein der Eltern klärende Gespräche mit den beiden», zitiert die «Aargauer Zeitung» Mediensprecher Bernhard Graser.

Wie das Blatt weiter berichtet, hat die Schule in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei ein Merkblatt erarbeitet. Dieses soll Ende der vergangenen Woche an die Eltern verschickt worden sein. Jugendliche und Erziehungsberechtigte werden darin über rechtliche Konsequenzen solcher Auseinandersetzungen aufgeklärt.

Was könnte Kämpfern drohen?

Demnach soll das Dokument aufzeigen, dass bereits die Teilnahme an einer Schlägerei strafbar sein könne, unabhängig davon, wer tatsächlich zuschlage. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Verletzungen. Als Beispiel wird etwa ein ausgeschlagener Zahn angegeben. Der würde mit mehreren Tausend Franken zu Buche stehen.

Rechtliche Konsequenzen drohen auch denjenigen, die solche Kämpfe organisieren, anfeuern oder filmen. Hinzu kommen mögliche Schadenersatzforderungen.

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