Darum gehts
- Deutschland kontrolliert Grenzen seit September 2024 verstärkt, inklusive Zurückweisungen
- Afghanin mit gestohlener ID und 20-Jähriger mit Fake-Dokumenten abgewiesen
- Grenzkontrollen bis März 2027 verlängert, Kritik aus der EU bleibt
Einreisende, Ausreisende, Durchreisende: An innereuropäischen Grenzen herrscht ein ständiges Treiben. Systematische Grenzkontrollen wurden dabei mit dem Schengenabkommen in vielen europäischen Ländern abgeschafft. Während die wegfallenden Passkontrollen schnellere Grenzübergänge möglich machen, besteht dadurch wiederum auch eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit der jeweiligen Nation. Daher dürfen die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen zeitlich begrenzt weiterhin durchführen – das ist insbesondere bei vorhersehbaren Grossereignissen wie Sportanlässen oder politischen Gipfeltreffen üblich.
Ansonsten führen die jeweiligen Behörden stichprobenartige Kontrollen durch, etwa bei Autoreisenden und Zugpassagieren. Diese müssen sich daraufhin mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen können. Auch die Schweiz und ihre fünf Nachbarstaaten sind Mitglieder des Schengenabkommens. Immer wieder kommt es vor, dass Personen auf der Durchreise zu einem unserer Nachbarn an der Grenze aufgegriffen und in die Schweiz zurückgewiesen werden. Blick zeigt, wie es dazu kommt und welcher Prozess daraufhin in der Schweiz stattfindet.
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen
In Deutschland werden an allen Aussengrenzen bereits seit dem 16. September 2024 wieder vermehrt Kontrollen durchgeführt. Dabei können seit der Verschärfung der Massnahmen durch den deutschen Innenminister Alexander Dobrindt (56) im Mai 2025 auch Personen zurückgewiesen werden, die den Wunsch nach Asyl geäussert haben. Da dies grundsätzlich nicht mit dem geltenden europäischen und internationalen Recht vereinbar ist, geriet das Vorgehen vermehrt in die Kritik.
Auch dass die Massnahmen seit der Einführung immer wieder verlängert wurden, sorgte für Kritik aus der EU. Dennoch hält Deutschland daran fest. Wie die deutsche «Tagesschau» berichtete, wurde durch Alexander Dobrindt erneut ein Verlängerungsantrag bei der EU-Kommission eingereicht. Demnach sollen die vermehrten Grenzkontrollen noch bis Mitte März im kommenden Jahr andauern.
Zwei Zurückweisungen am Wochenende
Wie die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mitteilt, kam es am vergangenen Wochenende an Grenzübergängen zu solchen Vorfällen. Eine 51-jährige Frau, die am Samstag mit einem Fernreisebus vom italienischen Bari auf dem Weg ins deutsche Frankfurt am Main war, geriet an der Grenze in Rheinfelden (D) in eine Kontrolle. Dabei stellten die deutschen Bundespolizisten fest, dass die afghanische Staatsangehörige eine gestohlene Identitätskarte aus Bulgarien vorlegte. Es erfolgte unter anderem eine Zurückweisung in die Schweiz.
Am Sonntag fingen Einsatzkräfte der deutschen Bundespolizei einen 20-jährigen Mann in einem Fernreisezug am Badischen Bahnhof in Basel ab. Dieser war mit einer gefälschten spanischen Identitätskarte unterwegs – der Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit gab an, das falsche Dokument in Griechenland gekauft zu haben. Auch bei ihm erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz.
Was passiert nach einer Zurückweisung?
Wird eine Person an der deutschen Grenze zurückgewiesen, müssen die Behörden in der Schweiz entscheiden, welches Verfahren im Anschluss angewendet wird. «Das konkrete Vorgehen richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umständen des Einzelfalls», teilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage von Blick mit.
Dabei kommt es unter anderem darauf an, aus welchen Gründen eine Person an der Grenze zurückgewiesen wurde. Zudem spielt es eine Rolle, was die Prüfung der persönlichen Situation sowie des aufenthaltsrechtlichen Status ergeben hat. Auch eine allfällige Registrierung oder ein laufendes Verfahren in einem anderen Staat kann laut dem SEM für die Zuständigkeitsprüfung relevant sein.
Was passiert bei einem Asylantrag?
Wenn das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über die Rückübergabe einer Person informiert wird und die Voraussetzungen für eine Rückübernahme erfüllt sind, führen vorerst die Behörden des Nachbarlandes eine Identitäts- und Sicherheitskontrolle durch. Das teilt das BAZG auf Anfrage von Blick mit. Auch hier erfolgen die nächsten Schritte fallspezifisch.
Stellt die Person gegenüber dem BAZG einen Asylantrag, wird sie an ein Bundesasylzentrum verwiesen. Ansonsten wird die Person aus der Schweiz und/oder dem Schengenraum weggewiesen oder den zuständigen kantonalen Behörden übergeben, heisst es vom Amt.