Mindestbestellwert wurde ihm zum Verhängnis
Rentner muss wegen Temu-Bestellung bis vors Kantonsgericht

Ein Rentner wollte sich auf Temu Regenschirme bestellen. Nur ein kleiner Betrag fehlte zum Mindestbestellwert und Gratisversand. Er wählte deshalb angezeigte Steinschleudern aus. Doch diese sind in der Schweiz verboten. Nun liegt der Fall beim Kantonsgericht.
Kommentieren
1/10
Auf Onlineplattformen wie Temu, Aliexpress oder Shein finden sich unzählige Billigangebote.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Ein Rentner bestellte 2024 verbotene Steinschleudern über Temu und landete vor Gericht
  • Steinschleudern mit Armstützen gelten laut Schweizer Waffengesetz als Waffen
  • Auch das Bestellen von Wasserpistolen oder Gender-Reveal-Bomben kann riskant sein
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Sandra_Marschner_Praktikantin News_Ringier Blick_1-Bearbeitet.jpg
Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Ein Klick, und schon liegt eine Handyhülle, ein Schwingbesen oder ein Dekokissen zum Spottpreis im Warenkorb. Plattformen wie Temu, Aliexpress, Shein oder Wish sind voll von Billigangeboten. Für den geringen Preis wird an anderer Stelle gespart – an der Qualität oder bei rechtlichen Anforderungen in den Versandländern.

Das grosse Problem: Ausländische Onlineshops und -plattformen wie etwa die chinesische Plattform Temu unterstehen nicht der hiesigen Gesetzgebung und Kontrolle wie die inländische Konkurrenz. Das kann für die Kunden fatal werden. Ein Rentner aus dem Oberwallis ist nun wegen einer Temu-Bestellung vor dem Kantonsgericht gelandet. 

Die bestellten Steinschleudern sind in der Schweiz verboten

Ein heute 71-jähriger Rentner bestellte im Sommer 2024 drei Regenschirme, wie der «Walliser Bote» berichtet. Nur ein kleiner Betrag fehlte ihm noch für den Mindestbestellwert und einen Gratisversand. Wie praktisch schien es da dem Rentner, dass Temu ihm, nach eigener Aussage, automatisch zwei Steinschleudern mit Armstützen zum Preis von jeweils drei Franken anzeigte. 

Der Mann habe die Steinschleudern für Spielzeug gehalten, zitiert der «Walliser Bote» dessen Aussage vor Gericht. Was der Rentner nach eigener Angabe jedoch nicht gewusst habe: Die angezeigten Steinschleudern sind in der Schweiz verboten. Denn laut Schweizer Waffengesetz gelten Schleudern mit Armstützen zwingend als verbotene Waffen. 

Staatsanwaltschaft zieht vors Kantonsgericht

Der Mann verfügte weder über eine kantonale Ausnahmebewilligung für den Erwerb noch über eine Einfuhrbewilligung, wie der «Walliser Bote» berichtet. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellte das Paket daher sicher und leitete es an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Urteil der Staatsanwaltschaft laut Strafbefehl: Widerhandlung gegen das Waffengesetz. 

Doch der Rentner legte Einspruch ein. Der Fall landete vor dem Bezirksgericht Brig, Östlich Raron und Goms. Es folgte der Freispruch, doch die Staatsanwaltschaft liess nicht locker. Sie hat nun am Kantonsgericht Berufung eingelegt. Entsprechende Akten liegen dem «Walliser Boten» vor. 

Mit seinem Bestellirrtum ist der Walliser Rentner nicht allein. Immer wieder werden über Onlineversandhändler Billigwaren bestellt, die in der Schweiz verboten sind. 

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Wasserpistolen

Sie spritzen Wasser, sehen echten Waffen jedoch zum Teil täuschend ähnlich: Immer wieder bestellen sich Schweizer Kunden Wasserpistolen über Onlinehändler wie Temu oder Aliexpress. Das hat fatale Folgen. Denn: Sehen Spielzeugpistolen echten Waffen ähnlich, fallen sie unter das Waffengesetz. Wer ein solches Produkt bestellt, kann sich der «fahrlässigen widerrechtlichen Einfuhr von Waffen schuldig machen». Schweizweit werden pro Jahr rund 2000 Verfahren in dieser Form eröffnet.

Gender-Reveal-Bomben

Auf Social Media sieht man sie überall: Mit blauen oder rosafarbenen Farbrauchbomben wird auf Gender-Reveal-Partys das Geschlecht eines bald geborenen Babys enthüllt. Doch Vorsicht: Entsprechen diese nicht den pyrotechnischen Vorschriften, können sie verboten sein. Das BAZG kategorisiert auf seiner Website, welche pyrotechnischen Gegenstände für die Einfuhr zugelassen sind.

Gefälschte Markenartikel

Eine Birkin Bag von Hermès oder eine Gucci-Cap für eine Handvoll Franken? Achtung vor solchen Angeboten, denn dahinter stecken gefälschte Markensachen. In Onlineshops floriert das Geschäft mit den Fake-Produkten. Doch wer sich eine schicke Tasche zum Spottpreis bestellt, erhält schnell den Brief vom Markenanwalt ins Haus.

Die Forderung: ein pauschaler Schadenersatz von knapp 1000 Franken und eine Verzichtserklärung, so warnt der «Beobachter». Rechtlich seien diese pauschalen Forderungen jedoch nicht haltbar, heisst es weiter. Auch strafbar mache man sich nur, wenn man gefälschte Ware bestelle, um sie gewerblich weiterzuverkaufen (Reselling). Wer aber gänzlich auf den Kauf verzichtet, erspart sich eine Menge Ärger. 

Elektrogeräte

Wer sich Elektroprodukte zum Spottpreis bestellt, riskiert nicht nur Brandgefahr durch billige Materialien, sondern gerät, je nach Produktart, auch an ein verbotenes Gerät. Denn elektrische Geräte, die die in der Schweiz geltenden Vorschriften nicht erfüllen, dürfen nicht erworben oder verwendet werden, schreibt das BAZG auf seiner Website. Zudem gibt es auch spezifische Geräte, deren Import und Besitz in der Schweiz aufgrund ihrer Funktion verboten ist: etwa Radarwarngeräte oder Störsender (Jammer). 

Medikamente

Auch Medikamente auf Onlineplattformen wie Temu oder Aliexpress können geltenden Vorschriften nicht entsprechen oder gefälscht sein. Im schlimmsten Fall gerät man in Konflikt mit dem Betäubungsmittelrecht oder erwirbt ein Dopingmittel. Das BAZG informiert, welche Arzneimittel importiert werden dürfen und wo Risiken drohen. 

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen