So kämpft der Zoll dagegen
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Illegale Online-Bestellungen:So kämpft der Zoll dagegen

Wegen illegaler Waffenimporte
Nationalratskommission schiesst gegen Temu und Co

Hunderte Schweizer werden jährlich wegen unwissentlicher Einfuhr verbotener Produkte bestraft – wie waffenähnlicher Wasserpistolen. Die zuständige Nationalratskommission will Onlinehändler verpflichten, verbotene Artikel zu kennzeichnen oder sie selber haftbar machen.
Publiziert: 16:57 Uhr
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Imitationswaffen können echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen. In der Schweiz ist ihr Import durch das Waffengesetz verboten.
Foto: news

Darum gehts

  • Nationalratskommission unterstützt Motion zur Kennzeichnung verbotener Produkte auf Temu
  • Waffengesetz soll gelockert werden, Bagatellfälle nur mit Busse geregelt
  • Schweizweit jährlich rund 2000 Verfahren wegen Temu-Importen eröffnet
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Zuletzt resultierte eine Geldstrafe von 6500 Franken. Über die chinesische Webplattform Temu hatte ein Aargauer zwei pinke Wasserpistolen bestellt. Doch: Weil die Spielzeugpistolen echten Waffen ähneln, fallen sie unters Waffengesetz. Unwissend hatte sich der Mann der «fahrlässigen widerrechtlichen Einfuhr von Waffen» schuldig gemacht. Das ist kein Einzelfall. Viele tappen in die Temu-Falle. Schweizweit sollen pro Jahr rund 2000 Verfahren eröffnet werden.

Damit soll Schluss sein. Einstimmig unterstützt die Sicherheitskommission des Nationalrats eine Motion von Mitte-Ständerat Beat Rieder (62). Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, Temu und Co. zu verpflichten, auf ihren Angebotsseiten alle Produkte, die in der Schweiz verboten sind, klar und deutlich zu kennzeichnen. Konsumenten sollen sofort erkennen, dass sie bei Bestellung gegen Schweizer Gesetze verstossen.

«Sie kümmern sich einen Dreck um ihre Kunden»

Gleichzeitig soll das Waffengesetz gelockert werden. Bagatellfälle bei Importen sollen nicht mehr mit aufwendigen Strafverfahren, sondern nur noch mit einem einfachen Bussenentscheid geregelt werden. Die Geldstrafe würde sich dann zwischen 40 und 200 Franken bewegen.

Im Sommer hatte bereits der Ständerat oppositionslos für die Gesetzesanpassung gestimmt. Die Onlinehändler könnten allenfalls auch selber haftbar gemacht werden. «Diese Handelskonzerne erzielen in der Schweiz Umsätze von mehreren Hundert Millionen, kümmern sich einen Dreck um ihre Kunden und klären sie nicht auf, dass ihre Produkte in der Schweiz verboten sind und der Import strafbar ist», hatte Rieder gegenüber Blick argumentiert.

«Das ist fertiger Blödsinn!»

Der Bundesrat ist gegen die Motion. Justizminister Beat Jans (61, SP) hatte auf laufende Arbeiten des Bundesamts für Polizei (Fedpol) verwiesen. So soll nur noch als Imitationswaffe gelten, was auch von einer Fachperson nicht auf den ersten Blick von einer echten Waffe unterschieden werden kann. «Damit dürfte es zu deutlich weniger Strafverfahren kommen», sagte Jans.

Das aber reicht dem Parlament nicht. Die Justiz sei bereits völlig überlastet. Ständerat Rieder warnte gar vor einem Systemkollaps: Statt «schweren Jungs nachzujagen», würden Ressourcen für überflüssige Fälle verschwendet. «Das ist fertiger Blödsinn!» Nur mit einer Gesetzesanpassung sei dieser «komplette Leerlauf» zu stoppen.

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