Darum gehts
- Blutspenden in der Schweiz ab 1. Februar erleichtert, neue Regeln.
- Personen mit früherem Aufenthalt in Grossbritannien dürfen wieder spenden.
- Nach Bluttransfusion: Vier Monate Wartezeit, bisherige Regeln galten 20 Jahre.
Blutspende
Die Kriterien für Blutspenden in der Schweiz werden ab dem 1. Februar gelockert. Personen mit früherer Bluttransfusion, längerem Aufenthalt in Grossbritannien oder gewissen medizinischen Eingriffen dürfen wieder spenden, wie Blutspende SRK mitteilte. Neu gilt demnach unabhängig vom Land, wo eine Bluttransfusion stattfand, eine Frist von vier Monaten nach jeder Transfusion.
Personen, die sich in den 80er- und 90er-Jahren länger in Grossbritannien aufhielten, dürfen laut Blutspende SRK künftig wieder Blut spenden. Bei neurochirurgischen Eingriffen gelte eine Wartefrist von einem Jahr, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgte. Personen, die nach 1993 ein Zahnimplantat in der Schweiz erhalten haben, dürfen zudem wieder Blut spenden.
Die bisherigen Regeln galten laut Blutspende SRK seit über 20 Jahren. Sie entstanden damals aufgrund des Übertragungsrisikos der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Blut. Ende des letzten Jahrhunderts bestand in Grossbritannien ein erhöhtes Risiko für eine Infektion.
Luftfahrt
Die Schweiz übernimmt per 1. Februar 2026 neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt. Diese betreffen die Bodenabfertigung am Flughafen, die Flugsicherheit und das Flugverkehrsmanagement.
In der Bodenabfertigung muss unter anderem neu ein Sicherheitsmanagementsystem betrieben werden. Auch Vorfälle hinsichtlich der Informationssicherheit müssen künftig gemeldet werden.
Detailhandel
Migros und Denner stellen ihr Aktionsregime im Februar um. Neu gelten die grossen Wochenaktionen von Donnerstag bis Mittwoch (Dienstag bis Montag). Die Wochenend-Knaller gelten neu von Donnerstag bis Sonntag (bislang Freitag bis Samstag).
Der Prospekt «Denner Woche» und das «Migros-Magazin» kommen neu immer mittwochs in die Haushalte. Denner und Migros begründen den Schritt mit dem Ziel, die Warenverfügbarkeit am Wochenende zu verbessern.
Milchpreis
Der A-Richtpreis für Molkereimilch sinkt im Februar um 4 Rappen auf 78 Rappen pro Kilogramm. Das liegt einerseits daran, dass es zurzeit zu viel Milch in der Schweiz auf dem Markt gibt. Es wird mehr produziert, als verarbeitet werden kann. Andererseits sinkt der Preis für Milch weltweit. Das setzt wiederum den Schweizer Milchpreis unter Druck.
Inwiefern sich die Senkung des A-Richtpreises auf die Preise für die Kundschaft auswirkt, ist noch unklar. Betroffen wären neben Milch auch Molkereiprodukte, etwa Joghurt und Butter.
Microsoft
Microsoft senkt in der Schweiz die Preise für seine Commercial-Cloud-Dienste. Die Preise sinken per 1. Februar um 9,5 Prozent. Zu den Cloud-Diensten für Unternehmen zählt etwa Microsoft 365. Microsoft begründet den Schritt mit einer Anpassung der Preise an das globale Preisniveau.
Änderungen in Kantonen und Städten
Handyverbot im Kanton Jura
Im Kanton Jura werden private Smartphones und Smartwatches an den Schulen ab dem 1. Februar verboten. Einzig von den Schulen bereitgestellte digitale Geräte dürfen weiterhin verwendet werden. Andere Kantone wie Wallis und Aargau kennen bereits ähnliche Regelungen.
Mieten für städtische Wohnungen in Bern
Per 1. Februar sinken die Mieten für städtische Wohnungen in Bern. Das teilte die Stadt Bern mit. Da der nationale Referenzzinssatz für Hypotheken am 1. September 2025 von 1,5 auf 1,25 Prozent gesenkt wurde, profitieren Mieterinnen und Mieter von Wohnungen der Stadt Bern nun von günstigeren Mieten. Im Schnitt sinken die Mieten um 1,1 Prozent.
Mieten für städtische Wohnungen in Zürich
Auch in Zürich sinken die Mieten für städtische Wohnungen per 1. Februar. Gemäss der Stadt Zürich profitieren rund 10'000 Mieterinnen und Mieter von der Senkung.
Das musst du noch im Februar wissen
Vignette
Ab 1. Februar benötigen Autofahrer die Autobahnvignette 2026. Diese gibts als Aufkleber und als digitale Version. Vorsicht vor unseriösen Anbietern! Immer wieder tauchen neue Online-Shops auf, die eine vermeintlich günstige Vignette anbieten. Die digitale Version (E-Vignette) sollte man über die Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kaufen. Sie kostet, wie auch der Aufkleber, 40 Franken.