Im Wert von 6355 Franken
Schweizer (33) schmuggelt 900 Pokémon-Karten

Zöllner am Grenzübergang Bühl entdeckten 900 Verpackungseinheiten Pokémon-Karten im Wert von 6355 Franken. Ein 33-jähriger Schweizer wollte sie ohne Anmeldung gewerblich nach Deutschland einführen.
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Zöllner am Grenzübergang Bühl entdeckten 900 Verpackungseinheiten Pokémon-Karten im Wert von 6355 Franken.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zöllner fanden 900 Pokémon-Karten bei Grenzkontrolle in Bühl (D)
  • Wert der Karten: 6355 Franken, Fahrer wollte sie gewerblich verkaufen
  • Einfuhrabgaben von 1380 Franken bezahlt, Steuerstrafverfahren eingeleitet
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Daniel MacherRedaktor News

Ein ungewöhnlicher Schmuggelversuch hat Zöllner des Hauptzollamts Singen (D) in der vergangenen Woche beschäftigt. Am Grenzübergang Bühl deckten sie knapp 900 Verpackungseinheiten Pokémon-Spiel- und Sammelkarten auf, die ohne Anmeldung über die Grenze nach Deutschland gebracht werden sollten.

Die Sammelboxen im Wert von rund 6900 Euro (knapp 6355 Franken) waren in mehreren Kisten und Kartons im Kofferraum eines Fahrzeugs verstaut. Der 33-jährige Fahrer aus dem Kanton Schwyz hatte zuvor angegeben, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass er die Karten gewerblich in Deutschland an Sammlerinnen und Sammler verkaufen wollte.

«Kein alltägliches Schmuggelgut»

«Pokémon-Karten sind auch für die Kontrolleinheiten des Zolls kein alltägliches Schmuggelgut», erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Sie betont: «Gewerbliche Warensendungen müssen grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Solche Abfertigungen sind nur an bestimmten Zollstellen möglich. Der Grenzübergang Bühl ist ausschliesslich für den privaten Reiseverkehr geöffnet; gewerbliche Waren können hier nicht abgefertigt werden.»

Gegen den 33-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nachdem er die Einfuhrabgaben in Höhe von über 1500 Euro (knapp 1380 Franken) entrichtet hatte, konnte er seine Fahrt mit den Pokémon-Karten fortsetzen.

Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bussgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.

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