Gefahr war seit Jahren bekannt
Schon 2017 zwei Kühltürme in Basel von Legionellen befallen

2017 waren bereits zwei Verdunstungskühlanlagen in Basel von Legionellen befallen. Die Geschäftsprüfungskommission warnte die Regierung vor der Gefahr von Kühltürmen und riet zu regelmässigen Kontrollen. Unternommen wurde jedoch nichts – aus Zuständigkeitsgründen.
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Aussergewöhnlich viele Fälle einer Legionellen-Erkrankung schockieren die Stadt Basel.
Foto: Getty Images/Collection Mix: Subjects RM

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Legionellen-Ausbruch in Basel durch Manor-Kühltürme, Regierung handelte trotz Warnungen nicht
  • Regierung erhielt 2018 Empfehlung zur Kontrolle von Verdunstungskühltürmen
  • 2017 waren bereits zwei Kühltürme mit Legionellen befallen worden
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Nach dem Legionellen-Ausbruch in Basel sind viele Fragen offen. Zwei Kühltürme des Manor-Hauptsitzes verbreiteten die gefährlichen Bakterien, die zu schweren Lungenentzündungen führen können. Nun zeigt jedoch ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK): Bereits 2018 wusste die Basler Regierung von der Gefahr – und unternahm nichts.

Wie die «Basler Zeitung» berichtet, hatte die GPK schon vor acht Jahren darauf hingewiesen, dass Verdunstungskühltürme ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. 2017 waren zwei Anlagen in Basel von Legionellen befallen worden. Obwohl die Anlagen nach dem Vorfall saniert wurden, blieb die Regierung in Hinblick auf angepasste Präventivmassnahmen untätig.

Gesundheitsdirektor sieht Bund in der Pflicht

Die GPK verwies darauf, dass es einige Kantone gebe, die einen Kataster führten und in ihrer Gesetzgebung eine Kontrollfunktion festgeschrieben hätten. Die Geschäftsprüfungskommission riet der Basler Regierung daher zur Erfassung der Anlagen und zur regelmässigen Überprüfung. Doch unternommen wurde nichts – denn die Basler Regierung fühlte sich nicht zuständig. 

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger war 2018 bereits im Amt. Auf Anfrage der «Basler Zeitung» erklärte er, der Regierungsrat habe damals «die nötigen Abklärungen getroffen». Diese hätten ergeben, dass kantonale Regelungen gegen Bundesrecht verstossen könnten. Engelberger sieht deshalb den Bund in der Pflicht.

Das BAG widerspricht gegenüber der «Basler Zeitung»: Ein Kataster sei Sache der Kantone. Das Basler Gesundheitsdepartement (GD) verteidigt sich jedoch mit Verweis auf das Epidemiengesetz, wonach der Bundesrat für eine Registrierungspflicht zuständig sei. Gleichzeitig räumt das GD ein, dass die Einführung eines Kühlturmkatasters «positiver beurteilt werden könnte» und fordert eine umfassendere Diskussion.

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