Darum gehts
- In Basel starb eine Person nach Legionellen-Ausbruch, fünf sind im Spital
- Ein Verantwortlicher könnte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, Manor auf Schadensersatz verklagt werden
- Busse für Manor möglich: bis zu 5 Millionen Franken
Die Folgen des verheerenden Legionellen-Ausbruchs von Basel sind noch lange nicht vorbei. Noch immer liegen fünf Personen im Spital, ein Patient benötigt Intensivpflege. Ein Mann (†69) ist verstorben.
Am Montag gab das Kantonslabor bekannt, dass die Quelle des Ausbruchs bei den beiden Nasskühltürmen von Manor gelegen hatte. Die Anlage wurde am Freitag stillgelegt. 26 Menschen wurden von einer gefährlichen Variante von Legionellen befallen, ein Patient starb.
Vor diesem öffentlichen Auftritt wurde niemand im Quartier über das Risiko informiert. Für die Anwohner ist das ein Skandal. In Nasskühltürmen wird mit verdunstendem Wasser der Umgebung Wärme entzogen. So können Gebäude oder Kraftwerke gekühlt werden. Damit geht ein hoher Wasserverbrauch und ein hoher Aufwand für Hygiene einher.
Juristisches Nachspiel
Juristisch wird der Ausbruch mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Nachspiel haben, sagt Rechtsanwalt Jonas Steiner (44) von der Anwaltskanzlei «Schadenanwälte».
Sowohl die erkrankten Manor-Angestellten als auch infizierte und geschädigte Anwohner können gegen die Warenhauskette klagen.
Fahrlässige Tötung?
«Sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung käme in Betracht», sagt der auf Haftpflichtrecht spezialisierte Anwalt. «Bedingung wäre hier, dass die zuständige Person den mangelhaften Unterhalt zu verantworten hat, die Gefahr einer Legionellenkontamination der Kühlanlage und die möglichen Folgen für die Gesundheit hat erkennen können und eine pflichtbewusste Wartung den Tod des einen Patienten mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können.» Der für die Wartung zuständigen Person müssten also klare Versäumnisse beim Unterhalt nachgewiesen werden – und diese müsste sich der gesundheitlichen Gefahren bewusst gewesen sein.
Mehrere Mitarbeiter mit Symptomen
Gegenüber Blick erklärt Manor am Dienstag: «Aktuell haben wir Kenntnis von drei Mitarbeitenden, die mögliche Symptome einer Lungenentzündung aufweisen.» Sie könnten eine Schadenersatzklage gestützt auf die Arbeitgeberhaftung geltend machen. «Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen», begründet Steiner.
Die Geschädigten ausserhalb der Firma werden eher gegen Manor als Unternehmen vorgehen als gegen Einzelpersonen. «Da ist die Wahrscheinlichkeit viel grösser, dass eine Entschädigung erreicht werden kann», sagt der Experte. Zu einem öffentlichen Prozess komme es aber nur selten. «In den meisten Fällen wird aussergerichtlich eine Einigung gefunden.»
Millionenbusse ist theoretisch möglich
Auch gegenüber dem Staat kann für das Unternehmen eine teure Strafe fällig werden. Das nur, wenn eine Straftat vorliegt und die Tat wegen mangelhafter Organisation der Firma keiner bestimmten Person zugerechnet werden kann. In dem Fall könnte Manor eine Busse bis zu fünf Millionen Franken kassieren.
Der Anwalt rät den Geschädigten, sich für Hilfe an die Opferberatung zu wenden. «Da gibt es auch eine Kostengutsprache für juristische Soforthilfe», sagt er.
Manor selber hat zum Vorfall bis jetzt sehr zurückhaltend kommuniziert. Die Anlage werde in Koordination mit den Behörden analysiert. Die Mediensprecherin bestätigt, dass in den zwei Nasskühltürmen am Manor-Hauptsitz erhöhte Legionellenwerte festgestellt worden sind.
Manor gibt Entwarnung
Die betroffenen Anlagen seien ausser Betrieb genommen worden. Aktuell bestehe keine Gefahr mehr, schreibt eine Sprecherin auf Anfrage. «Mitarbeitende können ohne gesundheitliches Risiko am Manor-Hauptsitz arbeiten», heisst es im Schreiben.