Darum gehts
- Zoll beschlagnahmt Hündin Mona am Flughafen Basel wegen nicht lesbarem Chip
- Darja L. muss sofortige Ausreise umsetzen
- L. fordert 2000 Franken zurück, doch BLV lehnt Kostenübernahme ab
Puff bei der Einfuhr eines Hundes in die Schweiz: Darja L.* (40) wollte Ende Februar die Hündin Mona aus der Türkei in die Schweiz holen. Doch am Flughafen Basel folgte der Schock: Das Lesegerät konnte den Chip zur Tierkennzeichnung nicht scannen. Der rund zweijährige Mischling wurde am Zoll beschlagnahmt – und kam bis zur Ausschaffung in Quarantäne.
«Die Situation war enorm belastend. Ich bin am Flughafen zusammengebrochen», sagt die Zürcherin zu Blick. «Dabei traf mich keine Schuld!»
Türkische Tierpension
L. erzählt, dass Hündin Mona ihrer Tochter und ihr während der Herbstferien 2025 in Izmir zulief. «Sie hat unser Herz sofort erobert. Wir entschieden uns, sie in die Schweiz mitzunehmen», sagt L.
Zu diesem Zeitpunkt trug Mona eine gelbe Ohrmarke. Bedeutet in der Türkei: Beim Hund handelt es sich um einen registrierten Strassenhund unter staatlicher Kontrolle. Er wurde geimpft – etwa gegen Tollwut – sowie kastriert und wieder in die Freiheit entlassen. Oft haben diese Tiere neben der Ohrmarke auch einen Chip unter der Haut.
L. gab Mona vorübergehend in eine Tierpension. Zurück in der Schweiz regelte die 40-Jährige die ganze Einfuhrbürokratie, während die Hündin in der Türkei für die Ausreise fit gemacht wurde. Heisst: Sie wurde noch einmal gegen Tollwut geimpft und ihr noch ein weiterer Chip eingepflanzt. Dessen Nummer ist auf den Einreiseunterlagen vermerkt und muss beim Zoll lesbar sein.
Die Quarantäne
Nach rund vier Monaten in der Tierpension wollte L. die Hündin am 25. Februar 2026 in die Schweiz holen. Sie fuhr dafür in die Türkei und reiste über den Flughafen Basel ein. Doch am Zoll war für Mona Schluss: «Das Lesegerät konnte nur einen der beiden Chips scannen.»
Die Folge: Die Hündin wurde vom grenztierärztlichen Dienst beschlagnahmt und kam beim Basler Veterinäramt in Quarantäne. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde informiert. Zwei Tage später flatterte eine Verfügung zur Rückreise in das Herkunftsland ins Haus von L. «Ich telefonierte da über eine Stunde mit dem BLV, erklärte alles, bat sogar darum, den Hund auf eigene Kosten röntgen zu lassen. Sie lehnten jedoch alles ab – es wäre für Mona zu stressig», sagt L. Sie erhielt zehn Tage Zeit, um Mona in die Türkei zurückzuschicken. Dort habe sie erneut vier Monate in Quarantäne verbringen müssen. Erst danach habe sie wieder in die Schweiz einreisen dürfen.
L. plante rasch die Reise in die Türkei – zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage. «Für die Ausreise mit Mona am 4. März musste ich mich komplett umorganisieren: meine Tochter aus der Schule nehmen, meine Spielgruppe schliessen und die ganze Reise und den Aufenthalt in der Türkei planen», sagt L. «Für mich bedeutet das Ausgaben und Einbussen in Höhe von rund 2000 Franken.»
Die Rückreise
In der Türkei wurde Mona am 5. März beim Tierarzt geröntgt. Beide Chips waren sofort erkennbar. L. sagt: «Ich informierte das BLV und erhielt die Erlaubnis, wieder mit Mona einzureisen.» Drei Tage später flog L. in die Schweiz zurück – dieses Mal über den Flughafen Zürich. L.: «Hier schlugen die Lesegeräte sofort an.» Der Hund durfte einreisen. Heute lebt Mona glücklich bei Darja L.
Inzwischen hat L. versucht, ihre bisherigen Ausgaben beim BLV zurückzufordern und einen Erlass weiterer allfälliger Gebühren zu erreichen. «Mir wurde gesagt, ich müsse auch die Kosten für die Quarantäne bis zur Ausreise aus der Schweiz bezahlen, aber die Rechnung liegt noch nicht vor.» Zu den bisherigen Kosten sagt L.: «Ich musste ja mitreisen. Wie hätte ich Mona alleine zurückschicken sollen? Sie ist ein Hund!»
Keine Kostenübernahme
Nur: Von einer Kostenübernahme will das BLV nichts wissen. Sprecherin Sarah Camenisch sagt auf Blick-Anfrage: «Die angeordnete Rückreise betraf nur den Hund.» Das BLV habe Verständnis dafür, dass L. ihre Hündin begleiten wollte. «Aber es gibt keine gesetzliche Grundlage, um Reise- oder andere Kosten zu übernehmen.» Auch ein Erlass der Gebühren für Unterbringung, Pflege und Untersuchungen sei nicht möglich.
L. weiss noch nicht, wie sie die Kosten stemmen soll. «Obwohl mir durch die Rettung immense Kosten entstanden sind, würde ich es jederzeit wieder so machen. Mona war jede Mühe wert!», sagt sie. «Aber dass ich mit einem Hund in die Türkei zum Röntgen fliegen musste, ist lächerlich!»
*Name bekannt