«Ich habe ungefähr 100’000 Franken dabei»
Vesko Dasic antwortet dem Zöllner schnippisch – dann wird es teuer

Vesko Dasic aus Wittenbach SG kam in Friedrichshafen (D) in eine Zollkontrolle. Nach einem kurzen Gespräch und einer Durchsuchung war er seine verschreibungspflichtigen Medikamente und 500 Euro los. Der gebürtige Montenegriner ist enttäuscht vom deutschen Zoll.
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Diese Schachtel Pillen brockte Vesko Dasic eine Zahlung von 500 Euro ein.
Foto: Sandro Zulian

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Vesko Dasic aus Wittenbach SG erlebt Zolldrama in Friedrichshafen (D)
  • Das Xanax des Schweizers wurde beschlagnahmt, und 500 Euro Sicherheitsleistung wurden verlangt
  • Gegen Dasic läuft nun ein Strafverfahren wegen illegaler Medikamenteneinfuhr
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Sandro ZulianReporter News

Vesko Dasic aus Wittenbach SG musste überstürzt verreisen. Der Grund ist denkbar traurig: Eine Cousine des Montegriners war in Serbien verstorben. «Wir mussten schnell buchen und gehen», sagt der 57-Jährige zu Blick.

Schnell war klar: Eine Fahrt mit der Fähre und ein Flug ab dem nahen Friedrichshafen (D) sind deutlich billiger als eine Reise ab Zürich. So entschieden sich Dasic und seine Frau für die erste Variante und reisten ab. Doch kaum hatten sie deutschen Boden betreten, kam es knüppeldick – und deutlich teurer als ein Flug ab Zürich.

Mit der Fähre in Friedrichshafen angekommen, wurden Dasic und seine Frau direkt ein Fall für den Zoll. «Ein Mann und eine Frau kamen auf uns zu und stellten sich als Zollbeamte vor», erzählt Dasic. Eine der beiden Personen war uniformiert, die andere nicht. Das Paar musste die Ausweise vorzeigen. «Wie viel Geld haben Sie?», war eine der ersten Fragen, die Dasic relativ brüsk gestellt wurde. «Ungefähr 100’000 Franken», antwortete Dasic schnippisch – in der Annahme, dass es um sein Vermögen geht.

Das kam bei den Zöllnern offenbar nicht gut an. Fast schon wütend durchkramten die Beamten sein Portemonnaie und seinen Rucksack. Dort fanden die Beamten dann Dasics Medikament.

Xanax wurde ihm von seinem Hausarzt verschrieben. Er nimmt die Pillen schon seit mehr als 15 Jahren «zur Beruhigung und auch zum Schlafen», erzählt er. Damals begann die Behandlung aufgrund eines Burn-outs. Probleme beim Reisen hatte er mit dem Medikament noch nie.

«500 Euro sind nichts für Sie, Sie verdienen 5000»

Das sei ein Narkotikum, verboten in Deutschland, eröffneten ihm die Zöllner. Dass auf dem Medikament Dasics Name stand, inklusive Name und Adresse des Arztes, der es ihm verschrieben hatte, inklusive Einnahmezeiten, interessierte nicht.

Nicht einmal eine einzige Pille durfte er mitnehmen. «Das können Sie in Serbien kaufen, da kriegen Sie es wie Bonbons», soll einer der Zöllner noch zu ihm gesagt haben. Darüber hinaus musste Dasic 500 Euro lockermachen, und es wurde ein Verfahren eingeleitet. Der Zöllner habe gesagt: «500 Euro sind für Sie nichts, Sie verdienen 5000.» Dasic zahlte. Die Angst, vielleicht doch dableiben zu müssen und nicht an die Beerdigung reisen zu können, war grösser als der finanzielle Schaden.

Blick fragt beim Hauptzollamt Ulm nach, das für Friedrichshafen zuständig ist. Mediensprecher Hagen Kohlmann antwortet: «Bitte haben Sie Verständnis, dass der Zoll zu konkreten Sachverhalten gegenüber Dritten keine Aussage machen darf. Hier gilt das Steuergeheimnis.»

«Xanax ist nicht irgendein Präparat»

Tatsächlich ist Xanax nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz ein Medikament, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Bei Auslandreisen ist die Mitnahme einer Medikamentenbescheinigung zwingend notwendig.

Auf Nachfrage beim Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic heisst es grundsätzlich: «Bei einer Ein- oder Ausreise über die Schweizer Grenze sind die Reisenden in der Verantwortung.» Auch das Institut gibt zu bedenken: «Das Präparat Xanax ist nicht irgendein Präparat: Der Wirkstoff Alprazolam ist in Deutschland und in der Schweiz als Betäubungsmittel gelistet. Bei illegalen Einfuhren gibt es möglicherweise Verstösse gegen das Heilmittelgesetz und das Betäubungsmittelgesetz.»

Achtung beim Reisen mit Medikamenten!

Fälle wie der von Vesko Dasic kommen glücklicherweise nicht täglich vor. Doch wer mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ins Ausland reisen möchte, muss ein paar grundsätzliche Regeln beachten.

  • sich frühzeitig über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren
  • sich frühzeitig über die Legalität des in der Schweiz verschreibungspflichtigen Medikaments im Zielland informieren
  • immer das Originalrezept des Medikaments mitführen

Weitere Informationen gibt es auf der Website von Swissmedic: «Auslandreisen mit Medikamenten – das sollten Sie wissen».

Getty Images

Fälle wie der von Vesko Dasic kommen glücklicherweise nicht täglich vor. Doch wer mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ins Ausland reisen möchte, muss ein paar grundsätzliche Regeln beachten.

  • sich frühzeitig über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren
  • sich frühzeitig über die Legalität des in der Schweiz verschreibungspflichtigen Medikaments im Zielland informieren
  • immer das Originalrezept des Medikaments mitführen

Weitere Informationen gibt es auf der Website von Swissmedic: «Auslandreisen mit Medikamenten – das sollten Sie wissen».

Wäre Vesko Dasic ein Deutscher und von dort aus in die Schweiz gereist, wäre seine Medikamentenschachtel mit 30 Pillen à 1 Milligramm wahrscheinlich durchgewunken worden, heisst es bei Swissmedic: «Im Heilmittelgesetz regelt der Gesetzgeber, dass für Einzelpersonen die Einfuhr kleiner Mengen von in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln für den Eigengebrauch erlaubt sind.» Eine «kleine Menge» sei dabei – durch verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt – ein «therapeutischer Monatsbedarf». Genau so viel, wie Vesko Dasic dabei hatte.

Helfen tut ihm das nicht. Gemäss Unterlagen des deutschen Zolls, die Blick vorliegen, läuft gegen Dasic nun ein Strafverfahren.

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