Legionellen-Ausbruch in Basel
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Im Zusammenhang mit dem in Basel bekannt gewordenen Legionellen-Ausbruch hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung eröffnet. Das teilt sie am Mittwoch mit.
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Bei dem Legionellen-Ausbruch in Basel kam ein Mann ums Leben. (Symbolbild)
Foto: Getty Images/Collection Mix: Subjects RM

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Strafverfahren wegen Legionellen-Ausbruch in Basel mit 26 Erkrankten eröffnet
  • Verdacht: Fahrlässige Tötung durch Kühltürme am Manor-Hauptsitz in der Rebgasse
  • Ein Todesfall: Mann (†69) mit Begleiterkrankungen
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Marian NadlerRedaktor News

Wird über den Legionellen-Ausbruch in Basel ein Prozess vor Gericht geführt? Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat Ermittlungen aufgenommen. Ein Strafverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung wurde eröffnet, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilt. Das Verfahren werde aufgrund der vorliegenden Informationen von Amtes wegen eröffnet.

Insgesamt waren 26 Personen erkrankt, ein Mann (†69) mit Begleiterkrankungen überlebte die Ansteckung nicht. Fünf Personen befinden sich noch immer im Spital, eine Person gar auf der Intensivstation.

Infektion über Aerosole

Zwei Kühltürme auf dem Dach des Manor-Hauptsitzes in der Rebgasse gelten als Ansteckungsherde. Die betroffenen Anlagen wurden mittlerweile ausser Betrieb genommen.

Legionellen können sich besonders gut in Wassersystemen vermehren, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird und eine Wassertemperatur zwischen 25 und 45 Grad vorliegt. Die Infektion verbreitet sich über Aerosole, also zerstäubte Wassertröpfchen, die Legionellen enthalten. Die Krankheit ist nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Im Gespräch mit Blick hatte der Rechtsanwalt Jonas Steiner (44) am Dienstag eine Verurteilung nicht ausgeschlossen. «Bedingung wäre hier, dass die zuständige Person den mangelhaften Unterhalt zu verantworten hat, die Gefahr einer Legionellenkontamination der Kühlanlage und die möglichen Folgen für die Gesundheit hat erkennen können und eine pflichtbewusste Wartung den Tod des einen Patienten mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte verhindern können.» Manor könnte alternativ eine Busse von bis zu fünf Millionen Franken kassieren, wenn die Tat wegen mangelhafter Organisation der Firma keiner bestimmten Person zugerechnet werden kann.

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