Darum gehts
- Winterthur verschickt 50’000 Heimatscheine aus dem Archiv an die Besitzer
- Die Einwohnerkontrolle bearbeitet 150 Scheine täglich und löst das Archiv auf
- Der Heimatschein galt früher als unabdingbares Dokument
Wer in Winterthur ZH heimatberechtigt ist, dürfte demnächst Post von der Stadt erhalten: Die Einwohnerkontrolle verschickt derzeit rund 50’000 Heimatscheine an ihre Besitzerinnen und Besitzer zurück, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Das Dokument galt früher als unabdinglich. Jetzt macht es einen stillen Abgang. «Die relevanten Personendaten sind mittlerweile alle digital verfügbar und können über die entsprechende Schnittstelle abgefragt werden. Darum verzichtet die Stadt Winterthur auf das Hinterlegen von Heimatscheinen», erklärt die Stadt Winterthur auf Anfrage von Blick. Aufgrund dessen zügeln die Scheine vom physischen Archiv zu den Besitzern nach Hause, wo sie künftig aufbewahrt werden sollen.
Adieu Archiv
Die Stadt habe vor rund einem Jahr begonnen, den Rückversand bei aktiven Einwohnenden systematisch vorzunehmen, teilt sie mit. Aus gesetzlicher Sicht seien physische Heimatscheine nicht mehr nötig, und sie würden Platz beanspruchen. Pro Tag werden laut der Stadt Winterthur rund 150 Exemplare verschickt. «Im Moment sind wir beim Buchstaben H.»
Exemplare, die nicht zugestellt werden können, seien selten. In solchen Fällen würde die Stadt den Heimatschein in einem Ordner deponieren: «Diese Ablage ist jedoch sehr klein, eine zweistellige Zahl. Nach einer gewissen Zeit vernichten wir diese, da sie vielerorts nicht mehr benötigt werden», führt die Stadt Winterthur weiter aus.
Andere Kantone machens bereits vor
Winterthur ist kein Einzelfall. Der Heimatschein hat heute im ganzen Kanton Zürich keine arbeitsrelevante Bedeutung mehr. Auch im Thurgau wird seit 2024 auf die Hinterlegungspflicht verzichtet. Es scheint, als ob das Dokument bereits vergessen gegangen ist: «Im Rücksendebrief wird ausdrücklich erläutert, weshalb der Heimatschein retourniert wird. Wir haben diesbezüglich keinerlei negativen Rückmeldungen erhalten», heisst es von der Stadt Winterthur dazu.
Das Dokument reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Bürokratieprodukten ein, die im heutigen Zeitalter überflüssig werden, weil sie digitalisiert oder abgeschafft wurden.
Der Schriftenempfangsschein – das Pendant zum Heimatschein
Wer heute umzieht, hat dies mit ein paar wenigen Klicks gemeldet. Der Schriftenempfangsschein ist eine Quittung dafür, dass der Heimatschein bei der entsprechenden Gemeinde hinterlegt wurde. Heute können Umzüge online gemeldet werden, sofern beide Gemeinden teilnehmen.
Das Familienbüchlein – Familiengeschichte kompakt
Frischverheiratete erhielten früher bei der Heirat ein Familienbüchlein ausgehändigt. Hier wurde der Lebenslauf der Familie wie Geburten, Tod und Einbürgerungen festgehalten. Alles in schriftlicher Form. Das Buch über das Familienleben von Schweizerinnen und Schweizern wurde vom Familienausweis abgelöst.
Das Dienstbüchlein – Militärisches digitalisiert
Nicht ganz verschwunden, aber: Seit 2022 wird das Dienstbüchlein in Papierform ersetzt. Im Dienstbüchlein wird die Militärdienstpflicht in der Schweizer Armee, im Zivildienst und im Zivilschutz festgehalten. Es enthält Personalien, wichtige medizinische Informationen und wurde früher gar als Pfand verwendet, das man in den Beizen hinterlegen konnte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Das Wanderbuch – die Urform des Passes
Auch historisch haben sich amtliche Dokumente stark gewandelt. Ein früher Vorläufer des heutigen Passes ist das Wanderbuch. Ab dem 18. Jahrhundert hat man gemäss dem Historischen Museum Basel begonnen, amtliche Ausweispapiere auszuhändigen. Das Wanderbuch beschrieb reisende Personen stichwortartig und dokumentierte die Reisen von sogenannten Gesellen. Besonders für Handwerker war das Wanderbüchlein Pflicht, wie das Museum Grafschaft Dassel (D) erklärt.
Das Leumundszeugnis – ein Dokument über den guten Ruf
Auch dieses amtliche Dokument ist seit geraumer Zeit Geschichte. Laut dem Schweizer Parlament diente ein Leumundszeugnis dazu, den guten Ruf zu dokumentieren. Das Dokument gab Auskunft darüber, ob Personen Verpflichtungen gegenüber der Familie, den Gläubigern und der Gemeinde nachkommen und ob Vergehen oder Verbrechen vorliegen. Heute ist das Leumundszeugnis als Strafregisterauszug bekannt.