SP-Nationalrat fordert Verbot
Schluss mit «Strafgebühr» für Papierrechnungen

Immer mehr Firmen verlangen Geld, wenn Rechnungen per Post zugestellt werden sollen. SP-Nationalrat Emmanuel Amoos will diese Gebühren verbieten lassen – sie seien diskriminierend. Doch ist ein solches Verbot im digitalen Zeitalter überhaupt noch zeitgemäss?
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Per Brief nach Hause? Papierrechnungen kosten heute oft extra – das sorgt für Ärger.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • SP-Nationalrat Amoos will Gebühren für Papierrechnungen gesetzlich verbieten lassen
  • Für einen Teil der Bevölkerung sei der Brief weiterhin das Mass der Dinge
  • 2018 lehnte der Bundesrat ein Verbot solcher Gebühren als unverhältnismässig ab
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Eine Rechnung für die Rechnung? Einst waren Papierrechnungen gratis – doch das hat sich im Onlinezeitalter längst geändert: Digitale Rechnungen werden zum Standard. Immer häufiger verlangen Unternehmen Gebühren, wenn jemand dennoch eine Rechnung per Post nach Hause bekommen will. Kundschaft und Konsumentenschützer sprechen von einer «Strafgebühr».

Dem will SP-Nationalrat Emmanuel Amoos (45, VS) jetzt einen Riegel schieben: Unternehmen soll es verboten werden, Gebühren für Papierrechnungen zu erheben. Mit einer Motion möchte der Parlamentarier den Bundesrat beauftragen, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten. 

«Darf nicht bloss zusätzliche Option sein»

Besonders ein Dorn im Auge sind Amoos die Rechnungsgebühren der Schweizer Telekomfirmen – sie betragen in der Regel rund 2 bis 4 Franken. Das sei für viele Betroffene eine unnötige Zusatzbelastung, argumentiert der Sozialdemokrat. 

Amoos begründet seinen in der vergangenen Wintersession eingereichten Vorstoss damit, dass für einen Teil der Bevölkerung die Papierrechnung nach wie vor die einzige realistische Möglichkeit sei, Rechnungen zu empfangen. Zwar gebe es digitale Alternativen, diese könnten aber nicht von allen genutzt werden. Er hält fest: «Der kostenpflichtige Versand der Rechnung per Post stellt nicht bloss eine zusätzliche Option dar, sondern führt dazu, dass der Zugang zu einer der Kundschaft geschuldeten Information in Rechnung gestellt wird.» 

Die Ausstellung und Zustellung einer Rechnung gehöre zu den grundlegenden Pflichten eines Unternehmens. Kundinnen und Kunden dürften «nicht indirekt danach diskriminiert» werden, auf welchem Weg sie ihre Rechnungen erhalten möchten. 

Bundesrat zeigte sich skeptisch

Der Bundesrat muss nun zum Vorstoss Stellung nehmen, danach ist das Parlament am Zug. Allerdings: Die Landesregierung hat entsprechenden Anliegen schon vor Jahren eine Absage erteilt – als die Digitalisierung noch nicht so weit fortgeschritten war.

So stellte sich der Bundesrat 2018 gegen ein Verbot von Gebühren für Papierrechnungen. Ein solches Verbot sei angesichts des technologischen Wandels unverhältnismässig, nicht zeitgemäss und eine unnötige Regulierung. Aus ökologischer Sicht sei es zu begrüssen, wenn Papier durch digitale Rechnungen ersetzt werde. Gebühren für Papierrechnungen könnten zudem dem Verursacherprinzip entsprechen, sofern nur die effektiven Kosten für Druck und Versand weiterverrechnet würden.

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