Darum gehts
- Steuererklärungsfristen variieren: Bern verlangt Abgabe bis 15. März, Verlängerungen kosten
- Kanton Bern erzielte 2024 rund 3,5 Millionen Franken aus Verlängerungsgebühren
- In Zürich, St. Gallen, Luzern und im Aargau gibt es keine Gebühren für Fristverlängerungen
Verfluchen, verdrängen, verschieben: So reagieren viele, wenn man die Steuererklärung im Briefkasten findet. Immerhin erlauben die meisten Kantone, das lästige Ausfüllen zu verschieben. Doch wer sich mehr Zeit lassen will, muss je nach Kanton zahlen.
Blick hat bei neun Kantonen nachgefragt. Resultat: Die Angelegenheit wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
So muss man in Bern grundsätzlich die Steuererklärung bis zum 15. März abgeben. Ausnahmen gibt es – wie in den meisten Kantonen – unter anderem für Selbständige.
Bis zu 60 Franken
Die Frist in Bern kann längstens bis Mitte November verlängert werden. Bis zum 15. Juli ist es online gebührenfrei. Wer es per E-Mail, Brief oder am Schalter macht, muss bereits 20 Franken bezahlen. Braucht man bis zum 15. September Zeit, kostet es online ebenfalls 20 Franken, per Mail oder am Schalter sind es 40 Franken. Wer die Frist bis zum November ausreizt, muss 40 Franken für die Online-Verlängerung zahlen, 60 Franken sind es am Schalter.
So kommt einiges zusammen: Im Jahr 2024 hat der Kanton Bern rund 3,5 Millionen Franken dank der Gebühren aus der Fristverlängerung eingenommen. Dies, weil nur rund 30 Prozent die Steuererklärung zum ersten Termin einreichen. Die grosse Mehrheit verlängert jeweils.
Eine ähnliche Regel kennt der Kanton Wallis. Dort sind Verlängerungen bis zum 31. Juli, 31. Oktober und in Ausnahmefällen auch bis zum 31. Dezember möglich. Jede Fristverlängerung kostet 20 Franken. Beantragt dies ein Treuhandbüro, ist es nur ein Fünfliber. Treuhandbüros haben nämlich ein für sie reserviertes Portal, was weniger Verwaltungsaufwand für die Steuerverwaltung bedeutet. Der Kanton Wallis konnte so im vergangenen Jahr rund 860'000 Franken einnehmen.
Im Kanton Solothurn ist die Verlängerung bis zum 31. Juli kostenlos. «Gegen eine Gebühr von 30 Franken kann die Frist bis zum 30. November verlängert werden», schreiben die Solothurner Behörden auf Blick-Anfrage. Obwohl der Kanton kleiner ist als Bern, macht auch Solothurn ordentlich Kasse. So nahm der Kanton 2024 allein mit den Gebühren für Fristverlängerungen von natürlichen Personen 1,9 Millionen Franken ein. Von Firmen gab es rund 260'000 Franken. Rund zwei Drittel der Solothurner verlängern jeweils die Frist.
In Basel-Stadt ist die Verlängerung bis Ende September gratis. Danach kostet es 40 Franken. Damit kamen 2025 rund 745'000 Franken zusammen.
Manche Kantone verlangen nichts
Doch es geht auch anders: Viele Kantone verzichten auf Gebühren. Im Kanton Zürich kann die Frist bis Ende September und Ende November kostenlos verlängert werden. Für die Verlängerungen seien jeweils die Gemeinden zuständig.
Auch in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Luzern und Aargau kostet eine Verlängerung nichts.
Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, bekommt zuerst eine Mahnung. Im schlimmsten Fall sind sogar Bussen möglich. Wird gar keine Steuererklärung eingereicht, schätzen die Behörden Einkommen und Vermögen – meistens ist das ungünstiger.