Es ist ein bitterer Sieg für Anna Freuler. Die Frau, die eigentlich anders heisst, hat nach acht Jahren ihren Kampf gegen das Bundesamt für Justiz gewonnen. Der Bund anerkennt sie offiziell als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. «Die lange Verfahrensdauer hat mich belastet», sagt sie zum Beobachter.
Freuler wurde als Jenische geboren. Doch unter Führung des Hilfswerks Kinder der Landstrasse der Pro Juventute nahm der Staat der Mutter unter Zwang das Kind weg und gab es zur Adoption frei. Heute gelten solche Kindeswegnahmen, hundertfach angewendet, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagt mittlerweile sogar, dass «die Einsetzung einer unabhängigen Kommission notwendig ist», um die Jenischenverfolgung in der Schweiz bis in die 1970er-Jahre aufzuarbeiten.
Anna Freuler hatte mehr Glück als viele andere: «Trotz der Zwangsadoption habe ich bei meinen Adoptiveltern eine gute und stabile Kindheit erlebt», sagt sie. Sie sei wohlbehütet aufgewachsen, habe aber das erlittene Unrecht anerkennen lassen wollen. Ohne ihrer Adoptivmutter wehzutun, die heute noch lebt. «Sie soll sich nicht schuldig fühlen.»
Bundesamt für Justiz: Menschlichkeitsverbrechen ja – Opfer nach Gesetz nein
Doch für das Bundesamt für Justiz kann man nicht Opfer sein, wenn die Kindheit trotzdem schön war. Denn wer nach einer Kindeswegnahme in eine gute Adoptivfamilie gekommen sei, sei nach Gesetz nicht zwingend ein Opfer.
Doch wer kein Opfer ist, hat erstens keinen Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag der Eidgenossenschaft von 25’000 Franken. Und zweitens anerkennt die Schweiz dann auch nicht offiziell, dass dieser Person ein «Unrecht zugefügt worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat». Trotz Menschlichkeitsverbrechen.
Wie kann das sein? Das fragte sich auch Historikerin Sara Galle. Sie unterstützte Anna Freuler. Doch die Gespräche zwischen Galle und dem Bundesamt liefen ins Leere. Galle sagt zum Beobachter: «Ich verstehe nicht, warum der systematische Eingriff in die Familie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe nicht als schwere Integritätsverletzung gilt.» Denn das würde die Opfereigenschaft von Anna Freuler nach Gesetz bestätigen – ohne dass sie etwas Schlechtes über die Adoptiveltern sagen müsste oder nachzuweisen bräuchte, dass sie zu einer Psychologin ging im Zusammenhang mit der Adoption.
Rechtsanwalt und Historikerin kritisieren Bundesamt
Galle gelangte deshalb an den Anwalt David Furger. Zusammen mit der Human Rights Law Clinic der Universität Bern stellte er ein Wiedererwägungsgesuch beim Bundesamt für Justiz. Und hatte diesen Juni Erfolg.
«Das Bundesamt legt das Gesetz sehr restriktiv aus», kritisiert Anwalt David Furger. Es könne die Kindeswegnahme sowie die dadurch bewirkte Entfremdung von der eigenen Kultur grundsätzlich als psychische Gewalt auslegen – ohne zusätzliches Leiden als Beweis einzufordern. «Es wäre dem Bundesamt für Justiz ohne weiteres möglich, ohne Gesetzesänderung alle Gesuche von Opfern des Verbrechens gegen die Menschlichkeit an Jenischen und Sinti zu bewilligen.»
Bundesamt sieht Problem – handelt aber nicht
Das Bundesamt für Justiz schreibt auf Anfrage des Beobachters, man habe von Gesetzes wegen immer zu prüfen, ob eine Person durch eine Kindeswegnahme unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden sei, etwa durch körperliche oder psychische Gewalt. Dies gelte auch für Gesuche im Kontext der «Kinder der Landstrasse».
Das ursprüngliche Gesuch wie auch die Einsprache von Anna Freuler seien abgewiesen worden, da sie keine unmittelbare und schwere Beeinträchtigung bei der Adoptivfamilie geltend gemacht habe. Erst im Wiedererwägungsverfahren habe man erkannt: Freuler habe psychisch erheblich gelitten – weil sie keinen Kontakt zu den eigenen Eltern und deren Kultur habe aufnehmen dürfen und auch weil sie in einen Loyalitätskonflikt gegenüber den Adoptiveltern gebracht worden sei.
Das Bundesamt betont den Einzelfall von Freuler. Ein Sprecher sagt zwar, dass der Ansatz des Gesetzes an Grenzen stossen könne bei Jenischen und Sinti. Das Amt will seine Gesetzesinterpretation aber offenbar trotzdem beibehalten.