Darum gehts
Die Vergangenheit, die jahrzehntelang verdrängt worden ist, könnte Schwyz teuer zu stehen kommen. Dem Kanton droht eine Staatshaftungsklage wegen der Verfolgung der Jenischen. Das bestätigt Anwältin Nina Burri gegenüber dem Beobachter.
Burri war einst Assistenz-Staatsanwältin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Vorletzten Mai gewann sie am Bundesstrafgericht einen Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen einen afrikanischen Despoten, der sich in die Schweiz abgesetzt hatte. Bald gehts dazu in zweiter Instanz weiter.
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Nun hat Anwältin Burri einen neuen Fall: Alois Kappeler gegen den Kanton Schwyz.
Sie vertritt den Jenischen als Opferanwältin. Kappeler war bis 1990 bevormundet durch den kantonalen «Schutzaufsichtsbeamten» Josef Schelbert. Dieser hatte sich zum Ziel gesetzt, Alois Kappeler sesshaft zu machen – 21 Jahre lang. Das gab er selbst zu.
Dass es für den Kanton Schwyz deshalb bald ungemütlich werden könnte, bestätigt auch Strafrechtsprofessorin Nadja Capus. Es gebe «starke Indizien» dafür, dass sich der Schwyzer Beamte Josef Schelbert des Straftatbestands des Völkermords schuldig gemacht haben könnte. Und das verjähre nicht, sagt sie im Interview mit dem Beobachter.
Rund 2000 jenische Kinder sind bis 1973 ihren Eltern weggenommen worden, in der Regel ohne echte Rekursmöglichkeit. Häufig wurden die Kinder gezielt von ihrer Familie und ihrer Kultur entfremdet, manchmal wurde versucht, sie ihrer Fortpflanzungsfähigkeit zu berauben. Wie bei Alois Kappeler.
Er ist heute 72 Jahre alt und lebt in Landquart. «Mein Vormund Josef Schelbert ist ein Täter, der uns Jenische hasste. Er wollte mich kastrieren und hat mich jahrzehntelang in Heimen und Psychiatrien weggesperrt.» Erst 1990 kam Kappeler frei, mit Hilfe eines Anwalts. Seinen Vater hat er nie getroffen, seine Mutter nur einmal gesehen, seine Geschwister erst nach 30 Jahren kennengelernt.
1. Die Täter
Im Februar hatte der Bundesrat die Jenischen-Verfolgung in der Schweiz als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft aufgrund eines juristischen Gutachtens. Auslöser dafür war ein Interview im Beobachter.
Der Bundesrat gab zu: Ohne die Mithilfe staatlicher Behörden aller Ebenen wären die Verbrechen nicht möglich gewesen. «Der Staat trägt nach heutigem Rechtsverständnis eine Mitverantwortung für die begangenen Taten.»
Doch strafrechtlich ist gemäss dem Gutachten nie jemand dafür belangt worden. Deshalb gilt für alle hier genannten Verantwortlichen die Unschuldsvermutung. Es ist ein Verbrechen ohne Täter.
Im Zentrum der Kritik stand bisher die Pro Juventute. Als Haupttäter galt ihr Mitarbeiter Alfred Siegfried, der das Jenischen-Verfolgungsprogramm «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» 1926 gegründet hatte. Alfred Siegfried starb 1972 als angesehener Wohltäter, die Pro Juventute ist als Stiftung nicht mehr haftbar.
Wenige Jahre nach der Gründung des «Hilfswerks» hatte Siegfried eine Liste mit 22 jenischen Familiennamen veröffentlicht, die für das «Übel der Vagantität» verantwortlich seien. Auf dieser eigentlichen Verfolgungsliste stand auch die Familie Kappeler aus dem Kanton Schwyz. Sie geriet in den Fokus von Josef Schelbert.
Schelbert leitete von 1948 bis 1986 das Schutzaufsichts- und Fürsorgeamt des Kantons Schwyz, das heutige Amt für Gesundheit und Soziales. Er sass 28 Jahre lang für die CVP (Mitte) im Kantonsrat, war Kantonsratspräsident sowie Schwyzer Polizeivereinspräsident.
Schelbert kam 1921 als ältestes von elf Kindern in Kaltbrunn SG auf die Welt. Mit zwölf musste er zu seinem Onkel ins Bündner Oberland ziehen, um ihm als Geissbub zu helfen. 1944 wurde er Schwyzer Kantonspolizist und hatte als solcher auch den Auftrag, Fahrende zu vertreiben.
In einem Interview im Jahr 1995 beschrieb Schelbert, wie er an einem Januartag bei minus 17 Grad eine jenische Mutter mit ihren drei Buben aus einem Bretterverschlag in Seewen SZ vertrieb. Er rühmte sich seiner harten Methoden.
Die Schwyzer Zwangsarbeitsanstalt Kaltbach, bis 1971 in Betrieb, verteidigte Schelbert genauso wie die Jenischen-Verfolgung der Pro Juventute. Trotzdem feierte ihn eine Lokalzeitung noch 2001 als «Sozialpionier». Im Jahr darauf starb Schelbert.
Die beiden Historikerinnen Sara Galle und Mirjam Häsler haben 2019 den einzigen wissenschaftlichen Aufsatz über Josef Schelbert veröffentlicht. Die Ministudie entstand für die Unabhängige Expertenkommission, die der Bundesrat eingesetzt hatte, um die Geschichte der Verdingkinder und der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufzuarbeiten.
«Es gab wohl nur wenige Beamte im Fürsorgebereich mit einer ähnlich grossen Machtfülle wie Josef Schelbert», sagt Häsler. Er habe diese Macht genutzt, um Jenische zu einer sesshaften Lebensweise zu zwingen. Hausieren galt für ihn nicht als richtige Arbeit.
1961 verlangte Schelbert von einer Schwyzer Gemeinde, den Standplatz einer jenischen Familie nötigenfalls zu zerstören, um den Vater zum Verkauf des Wohnwagens zu zwingen und ihn «sesshaft zu machen». Die Mutter sollte zudem kein Hausierpatent mehr erhalten. Die Kinder wurden «versorgt».
Schelbert sei es aber auch ums Geld gegangen. «Er wollte sicherstellen, dass niemand seiner Heimatgemeinde finanziell zur Last fiel. Die fahrende Lebensweise sah er als Weg in die Armut und somit als Gefahr für die Gemeindefinanzen», sagt Häsler.
Historikerin Sara Galle sagt: «Um sein Ziel zu erreichen, hat Schelbert Grundrechte und Menschenrechte gegenüber Jenischen verletzt. Er hat zwar manchmal auch eine empathische Seite gezeigt, doch wer nicht spurte, bekam seine ganze Härte zu spüren.»
Klar sei aber auch, dass Schelbert nicht allein verantwortlich gemacht werden könne. «Sein Vorgehen wurde von Behörden und Politik mitgetragen», sagt Galle. Diese hätten die Anschuldigungen gegenüber den Jenischen kaum geprüft und seien mit den Massregelungen durch Schelbert einverstanden gewesen.
Historiker Thomas Huonker war ebenfalls Mitglied der erwähnten Expertenkommission. Er sagt: «Josef Schelbert war klar ein Täter.» Und der Kanton Schwyz ein Vorreiter in der Jenischen-Bekämpfung. «Es fällt auf, dass die Jenischen in der Romandie viel weniger verfolgt worden sind als in Schwyz oder Graubünden, auch weil dort weniger rigide Ordnungsvorstellungen geherrscht hatten.» So seien zwei jenische Familien aus dem Schwyzer Bezirk Einsiedeln in die Romandie geflüchtet, wo sie unbehelligt hätten leben können.
«Das zeigt, dass für einen Amtsträger wie Josef Schelbert bei gleichen Bundesgesetzen auch eine freundliche Politik gegenüber den Jenischen möglich gewesen wäre. Er hat individuelle Schuld auf sich geladen.»
2. Das Opfer
Die Behörden mussten den Wohnwagen in der Nähe des Zürichsees gekannt haben, als sie an einem Augusttag 1953 auf dem Standplatz der Familie Kappeler auftauchten. Bereits fünf Kinder hatten sie ihr weggenommen. Alois Kappeler, der vor wenigen Tagen das Licht der Welt erblickt hatte, sollte das sechste Kind sein.
Nachdem er seiner Familie entrissen worden war, bestimmte für die nächsten 37 Jahre die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Galgenen über Alois Kappelers Leben. Er landete in neun Heimen, acht psychiatrischen Kliniken, bei neun verschiedenen Bauern und in einer sogenannten Arbeitskolonie.
Kappeler flüchtete in dieser Zeit mal nach Chur, nach Zürich oder nach Karlsruhe in Deutschland. Als er 23 war, versuchte er, sich mit Tabletten umzubringen, was Vormund Schelbert nicht sonderlich ernst zu nehmen schien. Als er 26 war, bettelte er bei Schelbert vergeblich darum, endlich seine Eltern und Geschwister kennenlernen zu dürfen. Als er 28 war, wollte ihn Schelbert in eine Arbeitsanstalt stecken, um ihn «ein wenig zu disziplinieren».
Das Jenische in Alois Kappeler sollte weg. Und zwar möglichst gründlich. So redete Schelbert seinem Schützling auch ein, dass er keine Familie gründen könne. Und versuchte, ihn kastrieren zu lassen – entgegen dem Rat der Psychiater in der Psychiatrischen Klinik Beverin. Diese weigerten sich 1978, dem Wunsch des Vormunds zu entsprechen, denn schliesslich sei Kappeler kein Straftäter.
1986, da war Kappeler 33 Jahre alt, wandte sich ein leitender Arzt einer anderen psychiatrischen Klinik, und zwar in Wil SG, direkt an die Vormundschaftsbehörde Galgenen und beschwerte sich. Die Klinik habe Kappeler «rehabilitieren» wollen, was Schelbert verhindert habe. Man werde Kappeler nicht mehr aufnehmen, solange dieser sein Vormund sei.
Frei kam Alois Kappeler erst 1990 mit Hilfe des Anwalts Daniel Vischer, der später als Nationalrat der Grünen Karriere machen sollte. Vormund Josef Schelbert war kurz zuvor von der Gemeinde abgesetzt worden – gegen seinen Willen. In seinem Schlussbericht schrieb Schelbert, worum es ihm in den zwei Jahrzehnten seines Wirkens ging: «Mein Ziel war, Alois Kappeler vom unsteten Leben fernzuhalten, ihn für die Sesshaftigkeit zu gewinnen.»
Kappeler war in jungen Jahren zwar impulsiv, schlug in Situationen um sich, die andere gelassener genommen hätten. Er wehrte sich immer wieder mit Fäusten, wenn ihm die Worte fehlten. Doch vor Gericht stand er nie.
Das belegen 2124 Seiten Akten, die der Beobachter vom Kanton Schwyz, von der Gemeinde Galgenen SZ, von psychiatrischen Kliniken sowie von anderen Anstalten herausverlangt hat.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Heimpersonal und der Vormund oft überfordert waren, wenn Kappeler einen Wutausbruch hatte. Als er sechs Jahre alt war, behaupteten die Zuständigen, er habe «Schwierigkeiten in sexueller Hinsicht». Eine Unterstellung, die bei jenischen Kindern oft gemacht wurde. Gleichzeitig hiess es: «Er sehnt sich nach einer Familie.»
Mit acht schrieb eine Betreuerin, er sei lieb, schwatze viel. Mit zwölf galt er als «unruhig, leichtsinnig, willensschwach». Und mit 14 kam seine angeblich «schlechte Erbmasse» ins Spiel. Mit 16 hiess es: «Er ist ein lieber und anhänglicher Knabe.» Gleichzeitig wurde Kappeler wegen seiner Gewaltausbrüche und einer angeblichen Epilepsie von einer Klinik in die nächste verschoben. Er wurde bei der Invalidenversicherung angemeldet und dann wieder abgemeldet.
In pseudowissenschaftlichen Diagnosen beleidigten ihn Ärzte als Sohn eines Trinkers und «typischen Zigeuners» sowie einer «debilen, triebhaften Psychopathin, Hausiererin», die ebenfalls aus einer «Vagantensippe» stamme.
Vater und Mutter seien keine Heiligen gewesen, sagt Kappeler. Offiziell hiess es, sie hätten ein Alkoholproblem. «Aber wie der Staat in unsere Familie eingegriffen hat, war völlig unverhältnismässig.» Er sei manchmal tatsächlich ausgerastet, bestätigt Kappeler. «Aber Schelberts Antwort auf mich war immer Zwang. Er steckte mich zum nächsten Bauern oder in die nächste Psychiatrie, wo er mich wieder mit Medikamenten vollpumpen liess.»
3. Die Zuschauer
Uschi Waser, Präsidentin der Stiftung Naschet Jenische, bezeichnet die bisherige Aufarbeitung als ungenügend: «Die Schweiz hat es sich ziemlich einfach gemacht. Sie machte Alfred Siegfried von der Pro Juventute zum alleinigen Täter. Hinter Bösewicht Siegfried sind dann all die anderen Amtsvormunde und Amtsträger verschwunden.» Josef Schelbert oder auch der katholische Verein Seraphisches Liebeswerk seien davongekommen. «Dabei haben die genauso mitgemacht beim Verbrechen an uns Jenischen.» Und viele andere sahen einfach zu.
Vielleicht sage sie jetzt etwas Falsches. «Aber es ist wie bei Hitler. Da sagten nach dem Krieg auch alle, er allein sei es gewesen.» Damit wolle sie nicht sagen, die Naziverbrechen wären dasselbe wie die Jenischen-Verfolgung in der Schweiz. «Aber der Umgang mit der Täterfrage ist ähnlich.»
Uschi Waser legt einen gelben Ordner auf den Tisch, der ihre Lebensgeschichte aus Sicht der Behörden wiedergibt. Die Dokumente zeigen etwa, wie Alfred Siegfried es schaffte, mit seinen Vorurteilen gegenüber ihrer jenischen Mutter sich zu ihrem Vormund zu machen. Kaum im Amt, liess er Baby Uschi von der Polizei abholen, um es der Mutter zu entreissen. 1953, Uschi Waser war erst wenige Monate alt, bezeichnet er sie als «neuen Ableger der Vagantität».
«Siegfried war ein Täter und ein Rassist», sagt Waser, deren Familienname auch auf der erwähnten Verfolgungsliste der Pro Juventute stand. «Er hat sich verbissen in die Verfolgung von uns Jenischen. Aber er war nicht allein.»
Der Bundesrat müsse nun etwas tun. «Bei den Gesprächen, die wir Jenischenverbände derzeit mit dem Bund führen, diskutieren wir auch ein Recht auf Gerechtigkeit. Das könnte eine Untersuchungskommission oder eine Wahrheitskommission beinhalten, die das Verbrechen und die Frage der Täterschaft nochmals aufrollen würde. Ich persönlich fände so etwas wichtig.» Mit dem permanenten Völkertribunal mit Sitz in Bologna, Italien, gibt es bereits eine Institution, die genau das macht.
4. Die Anklage
Weil Schelbert 2002 verstorben ist, ist eine Klage gegen ihn nicht möglich. Doch sein Arbeitgeber war der Kanton Schwyz, weshalb dieser möglicherweise per Staatshaftungsklage zur Rechenschaft gezogen werden kann.
«Schelbert hat als Vormund meines Mandanten alle Entscheide in der Ausübung seiner behördlichen Funktion getroffen», sagt Anwältin Burri. Diese Massnahmen seien mit dem Ziel der Zwangsassimilation von Alois Kappeler getroffen worden. «Schelbert hielt noch 1990 schriftlich fest, dass sein Ziel die Sesshaftmachung von Alois Kappeler gewesen sei.»
Aufgrund der Aktenlage könnten Schelbert möglicherweise die Tatbestände Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Folter vorgeworfen werden nach Schweizer Strafrecht und internationalem Recht, sagt Burri. Und diese Straftaten seien wohl noch nicht verjährt.
Noch sei nicht entschieden, ob sie eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Schwyz einreiche. «Wir sind noch dabei, dies zu analysieren. Da die Akten sehr umfangreich sind, braucht das Zeit.»
Anwältin Burri sagt, ihr Mandant wolle eine unkomplizierte politische Lösung der Aufarbeitung und Wiedergutmachung für alle Jenischen nicht behindern. Eine solche sei grundsätzlich begrüssenswerter als eine Klage. Derzeit ist das Bundesamt für Kultur daran, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. «Aber wenn sich dieser politische Prozess als Sackgasse herausstellen wird, dann muss wohl dieser juristische Weg eingeschlagen werden.»
5. Die Verteidigung
Regierungsrat Damian Meier, Vorsteher des Departements des Innern, nimmt im Namen des Kantons Schwyz Stellung.
Meier schreibt, das Schicksal von Alois Kappeler mache betroffen. «Aufgrund der damaligen gesetzlichen Grundlagen wurden gewisse fürsorgerische Zwangsmassnahmen angeordnet, die sich unter der heutigen Wertevorstellung kaum mehr erklären lassen.» Erschwerend sei für Kappeler hinzugekommen, dass er als Jenischer Opfer der erzwungenen Sesshaftmachung und Anpassung geworden sei.
«Schweizweit versuchten Behörden und Beamte, Menschen, deren Lebensweise nicht dem bürgerlichen Gesellschaftsbild des damaligen Zeitgeistes entsprach, kompromisslos umzuerziehen – mit welcher Motivation auch immer», schreibt Regierungsrat Meier. «Dass Betroffene wie Herr Kappeler dabei massives Leid erfuhren, ist zutiefst bedauerlich. Ein solches Vorgehen ist für uns heute unvorstellbar.»
Zu einer allfälligen Staatshaftungsklage dürfe er sich als Regierungsrat nicht äussern, schreibt Meier, da der Regierungsrat in einem solchen Fall die Prozessführung übernehmen müsse.
Der Frage, ob der Kanton Schwyz eine Studie zum Verbrechen an den Jenischen in seinem Kantonsgebiet in Auftrag geben werde oder die Rolle von Josef Schelbert auf andere Art aufzuarbeiten gedenke, weicht Regierungsrat Meier aus.
Alois Kappeler enttäuscht das. «Schwyz hat Schuld auf sich geladen. Der Regierungsrat soll geradestehen. So kann man nicht mit mir umgehen.»