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Zugang nur für Reiche?
An diesen Seen kannst du noch ans Ufer

Die Ufer der Schweizer Seen sind begehrt – doch viele sind privatisiert. Millionenvillen und Privatstrände verdrängen die Öffentlichkeit. Gesetzlich festgeschriebene Uferwege haben derweil bei Parlament und Volk einen schweren Stand.
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Die Seeufer laden aktuell zum Planschen ein.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 43 Prozent des Genferseeufers sind privatisiert, nur begrenzt öffentlich zugänglich
  • Am Bodensee sind 55 Prozent öffentlich, Höchstwert am Hallwilersee mit 64 Prozent
  • Politische Vorstösse für durchgehende Uferwege scheitern oft am Schutz des Privateigentums
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Die Schweizer Seeufer laden aktuell zum Verweilen ein. Nur: Die Ränder der Schweizer Gewässer sind auch eine attraktive Lage für private Liegenschaften. Das führt dazu, dass es vielerorts trotz viel Platz eng wird für die Bevölkerung.

Bereits 2018 zeigte Blick in einer grossen Analyse, wie verbaut die Schweizer Seeufer tatsächlich sind. Vor zwei Jahren brachte das Architekturmagazin «Hochparterre» die Zahlen auf den neusten Stand. Dabei zeigt sich: Besonders an den grossen Seen werden freie Stellen rar.

Die Verbauten

Die Genfer Zeitung «Le Courrier» versuchte sich diesen Sommer mit einer Bootsfahrt entlang des Ufers des Genfersees. An der rund 17 Kilometer langen Strecke zwischen Nyon VD und Rolle VD zeigte sich für die Journalisten ein klägliches Bild: Über grosse Strecken gleiche die Fahrt einer «Luxustour für Milliardäre», schreibt die Zeitung. Schlösser, Millionen-Anwesen, Privatstrände – fürs Baden oder Verweilen für die «normale» Bevölkerung bleibe da nur wenig Platz.

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Der Eindruck täuscht nicht: Am Genfersee sind rund 43 Prozent des Ufers privatisiert. Es ist der dritthöchste Wert bei den 14 analysierten Seen der Schweiz. Nur der Luganer- (48,5 Prozent) und Zürichsee (46 Prozent) schneiden schlechter ab. Dabei bestehe im Kanton Waadt eigentlich ein gesetzliches Wegrecht, merkt «Le Courrier» an. Es verpflichtet private Grundstückseigentümer dazu, einen mindestens zwei Meter breiten Uferstreifen entlang der Seen frei zugänglich zu machen. Nur: Ausgelegt werde es heute so, dass es nur in Notfällen für die Schifffahrt gelten würde.

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Immerhin: Zugleich ist fast die Hälfte des Genferseeufers weiterhin frei zugänglich. Dies, weil das Westschweizer Gewässer nur von sehr wenig Naturschutz- und Landwirtschaftsgebieten, Strassen oder Bahnlinien umzingelt wird. Anders ist es beim Zürcher und beim Tessiner Haussee. Sie sind durch diese Umstände noch exklusiver, als die Privatisierung bewirkt: Am Zürichsee sind bloss knapp 40 Prozent frei zugänglich, am Luganersee gar kaum ein Drittel.

Die Oasen

Die Kleinen sind am wenigsten verbaut. So ist die Handregel. Doch es gibt eine riesengrosse Ausnahme: Am Bodensee sind ganze 55 Prozent des Seeufers öffentlich. Es ist der zweitbeste Wert nach dem rund 50-mal kleineren Hallwilersee mit sagenhaften 64 Prozent.

Zugleich bedeutet weniger Verbauung jedoch nicht auch gleich mehr Fläche zum Spazieren und Baden. Beim Sempachersee im Kanton Luzern ist nicht einmal ein Viertel frei zugänglich. Denn: Neben rund 40 Prozent Privatgelände besteht ein zusätzliches Drittel des Ufers entweder aus Äckern, Feldern oder Naturschutzgebieten. Noch mehr Naturzone gibt es nur bei zwei Schweizer Seen, nämlich dem Neuenburgersee und dem Baldeggersee. Bei Letzterem ist es gar über die Hälfte des Ufers.

Die politischen Forderungen

Das Schweizer Raumplanungsgesetz hält zwar fest, dass «See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen». Nur: Die konkrete Umsetzung liegt bei den Kantonen.

Auf nationaler Ebene versuchte es etwa die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (66) wiederholt, die durchgehenden Uferwege gesetzlich durchzusetzen. Ihre Vorstösse scheiterten jedoch allesamt in den eidgenössischen Räten – der Schutz des Privateigentums gehe vor.

Im Kanton Neuenburg ist der Bau von Uferwegen seit rund fünf Jahren gesetzlich verankert – jedoch ohne Auflage eines durchgehenden Zugangs. Im Kanton Zürich ist dies bereits seit 2016 der Fall. Vor zwei Jahren wurde eine Volksinitiative, die einen durchgehenden Seeuferweg bis zum Jahr 2050 forderte, von der Zürcher Stimmbevölkerung jedoch deutlich abgelehnt. Auch am Genfersee – also in den Kantonen Genf und Waadt – gab es in den letzten Jahren ähnliche Vorstösse. Sie scheiterten bereits in den Kantonsparlamenten.

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