Mike Müller und Pesche bei den Proben im Circus Knie
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Mensch-Tier-Duo:Mike Müller und Pesche bei den Proben im Circus Knie 2025

Zensur-Streit am Schauspielhaus Zürich
Veterinäramt verbietet Hundetrick von Mike Müller

Das Zürcher Veterinäramt hat Schauspieler Mike Müller strikte Auflagen für die Auftritte mit seinem Hund Pesche erteilt. Das Amt verbot unter anderem das Ablecken des Gesichts und drohte mit hohen Bussen.
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Mike Müller und sein Hund Pesche.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Veterinäramt Zürich verbietet Hundetrick bei Mike Müllers Theaterstück im Schauspielhaus
  • Hund Pesche darf keine Gesichter ablecken oder intime Bereiche berühren
  • Verstösse können bis zu 10'000 Franken Busse kosten, acht Kantone genehmigten vorher
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Der Hund von Mike Müller (62) steht im Zentrum einer bizarren Behörden-Posse. Der Parson Russell Terrier Pesche ist auf der Website gemeinsam mit Schauspieler Mike Müller als Ensemblemitglied am Schauspielhaus Zürich aufgeführt. Derzeit stehen Müller und Pesche zusammen in der Talkshow «Pforte» auf der Bühne, zuvor spielten sie in der Theateradaption des Romans «Blösch».

Über die Auftritte zeigt sich das Veterinäramt des Kantons Zürich, das der SVP-Regierungsrätin Natalie Rickli (49) untersteht, allerdings besorgt, wie die «NZZ» berichtet. Müller hatte den Roman für das Theater bearbeitet und unter anderem ziemlich derbe Mundart verwendet. Im Originaltext falle das Wort «Hodengriff» – dieser werde aber nicht ausgeführt, und die Stelle sei erst noch gestrichen worden, weil das Stück zu lang war. 

Hundeaufführung nur unter Auflagen

Die Tierschutzexperten fingen an, Fragen zu stellen und Mails zu schreiben. Das Veterinäramt erliess schliesslich sogar Einschränkungen für die Aufführung. Sie wurde nur unter Auflagen bewilligt – der Hund solle keine Gesichter der Darsteller ablecken, und es sei «sicherzustellen, dass der Hund nicht im Perianal- und Genitalbereich berührt bzw. keine Berührungen in den Regionen angedeutet oder benannt werden».

Sollte gegen die Bewilligung und die Nebenauflagen verstossen werden, erfolge eine Strafanzeige wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung – das könne mit einer Busse bis zu 10'000 Franken bestraft werden. 

Bewilligungen von acht Kantonen

Der Hund hatte zu diesem Zeitpunkt bereits rund 100 Auftritte im Circus Knie hinter sich und wurde von einer Tiertrainerin geschult. Auch von Fredy Knie hatte sich Müller beraten lassen. Und den Sprung samt Ablecken des Gesichts hatte Pesche schon viele Male in der Manege ausgeführt. Für die Kunststücke des Hundes haben mindestens acht Kantone Bewilligungen erteilt. Dem Schauspielhaus-Publikum blieb dieser Trick nun verwehrt. 

Müller machte sich daraufhin laut der Zeitung Gedanken über eine rechte Cancel-Culture. Ausgerechnet das Veterinäramt unter einer SVP-Regierungsrätin hatte ihm nicht nur einen Hundetrick untersagt, sondern auch ein indirektes Textverbot erteilt.

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