Darum gehts
- Die Liste der Fehler bei der Walliser Staatsanwaltschaft wird immer länger
- Opfer des Infernos von Crans-Montana wurden gar nicht oder spät obduziert
- Italien macht Druck auf die Untersuchungsbehörden
Zuerst waren es nur Ungereimtheiten. Dann wurde es bizarr. Und jetzt wird es makaber. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Crans-Montana wirft immer mehr Fragen auf.
Die jüngste Episode: Die Mutter von Trystan Pidoux (†17) sitzt am Vorabend der Beerdigung am offenen Sarg ihres Sohnes. Aus dem Nichts beorderte der Gerichtsmediziner den Leichnam zurück für eine spät angeordnete Obduktion. Alles war bereits abgeschlossen. Die Mutter spricht von einem Gewaltakt.
Es ist nicht das erste Versagen der Behörden. Und es wird nicht das letzte sein, wenn niemand eingreift.
Schon vor zehn Tagen schrieb Blick, was seither viele fordern: Der Fall braucht eine externe Sonderuntersuchung. Zu gross ist die Tragödie für die Walliser Staatsanwaltschaft. Zu amateurhaft ihr Vorgehen.
Seitdem hätte sie Zweifel ausräumen können. Das Gegenteil ist geschehen. Strafrechtsprofessor Alain Macaluso sprach in der «NZZ» von «unglaublichen Fehlern» – dabei kannte er den neusten Vorfall der Obduktionspanne noch nicht einmal.
Die gröbsten Mängel im Überblick:
Der Fall Trystan Pidoux (†17) ist kein Einzelfall. Offenbar wurden nach der Brandkatastrophe kaum Opfer gerichtsmedizinisch untersucht. Italiens Staatsanwaltschaft ordnete darum selbst Autopsien der sechs italienischen Opfer an.
Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud (50) will keine Medienanfragen mehr beantworten. Ihr Viererteam wirkt überfordert – und bestätigt damit den Verdacht: Der Fall sprengt ihre Möglichkeiten.
Jacques Moretti (49), Besitzer der Inferno-Bar, blieb zunächst auf freiem Fuss. Die Staatsanwältin sah weder Flucht- noch Kollusionsgefahr. Eine Woche später der Sinneswandel: Sie beantragte U-Haft – wegen Fluchtgefahr.
Zuerst sollten Opferanwälte von Vernehmungen ausgeschlossen werden – obwohl das Gesetz sie ausdrücklich zulässt. Dann empfahl die Staatsanwaltschaft den Angehörigen der Opfer Anwälte, die im Aufsichtsorgan der Behörde sitzen. Ein Interessenkonflikt.
Die Staatsanwältin trat bei Pressekonferenzen mit Kantons- und Gemeindevertretern auf und besichtigte gemeinsam mit dem umstrittenen Gemeindepräsidenten von Crans-Montana den Ort des Geschehens. Im Schock verständlich – aber heikel, wenn diese selbst Teil der Untersuchung werden können.
Die Vorfälle zeigen: Es geht nicht mehr um kantonalen Eigensinn. Es geht um die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung.
Doch die Staatsanwaltschaft kann den Fall nur freiwillig abgeben. Bisher deutet nichts darauf hin.
Der Druck aus dem Ausland wird zunehmen
Darum braucht es jetzt politische Initiative. Bundespräsident Guy Parmelin (66) sollte das Gespräch suchen. Als Vermittler. Und als Vertreter eines Staates, der seine Glaubwürdigkeit nicht verspielen darf.
Die Alternative steht bereits: Italien will als Privatklägerin auftreten und Akteneinsicht erzwingen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis italienische Medien neue Details publik machen – und der Druck steigt. Sogar Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (49) hat sich schon sehr scharf geäussert.
Die Schweiz hat die Wahl: Entweder sie übernimmt die Kontrolle über die Ermittlungen oder sie wird zur Zuschauerin in ihrem eigenen Fall. Und riskiert, dass der Rechtsstaat wie eine Bananenrepublik wirkt.
Das wäre des Wallis nicht würdig. Der Schweiz nicht. Und der Opfer schon gar nicht.