Wissenschaftliche Arbeiten diskreditiert
Schlammschlacht am Bundesgericht

Eine Schweizer Kandidatin für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht sich mit Attacken konfrontiert. Sie habe bei ihren Uni-Arbeiten abgeschrieben, so der Vorwurf. Die Bundesrichterin weist das vehement zurück.
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Am Bundesgericht in Lausanne gehört Julia Hänni der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung an.
Foto: Keystone/LAURENT GILLIERON

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrichterin Julia Hänni wird vorgeworfen, sie habe bei Habilitation und Dissertation abgeschrieben
  • Hänni weist die Vorwürfe zurück und spricht von politisch motivierten Angriffen
  • Der Bundesrat schlägt Hänni zur Wahl an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor
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Andreas SchmidInlandredaktor

Nach Ansicht des Bundesrats ist Bundesrichterin Julia Hänni (49) geeignet, um die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg (F) zu vertreten. Sie gehört dem Dreiervorschlag für die Nachfolge von Richter Andreas Zünd (69, SP) an. Die parlamentarische Versammlung des Europarats wird im kommenden Januar entscheiden, wer den Schweizer Sitz am EGMR übernehmen wird.

Doch nun sieht sich Hänni, die der Mitte-Partei angehört und 2019 ans Bundesgericht in Lausanne gewählt wurde, heftigen Vorwürfen ausgesetzt. In anonymen Schreiben, die Blick vorliegen, wandten sich Hinweisgeber an die Universitäten von St. Gallen und Luzern und gaben an, Hänni habe ihre Habilitation und ihre Doktorarbeit zu Teilen abgeschrieben. Ihre Publikationen seien wissenschaftlich unredlich. Wegen der Plagiate seien ihr die akademischen Titel abzuerkennen.

Hochdekorierte Juristin

Doktoriert hatte Hänni 2010 in St. Gallen, ihre Arbeit war mit prestigeträchtigen Preisen ausgezeichnet worden. Die Universität St. Gallen ernannte Hänni 2020 zur Honorarprofessorin für Rechtsphilosophie, ihre Habilitation schloss die Juristin 2021 an der Universität Luzern ab.

Mit den Meldungen an die Universitäten St. Gallen und Luzern soll diese Bilderbuchkarriere nun offensichtlich gestoppt werden, die Attacken auf die Bundesrichterin sind mit «einer stichprobenhaften Plagiatsprüfung» unterlegt. In den Beispielen sind angeblich ohne Quellenangabe abgeschriebene Passagen aus Lexika oder nicht korrekt zitierte Sätze aus Handbüchern aufgeführt.

Hänni sagt dazu, es handle sich bei den Auflistungen um «KI-generierte Dokumente, die hoch manipulativer Natur sind». Passagen würden mit den Tools zusammengefügt, weggelassen und vermischt, sodass vermeintliche Beweise konstruiert würden, die nichts mit den realen Arbeiten zu tun hätten. «Die Vorwürfe sind klar nachweisbar unbegründet», sagt Hänni. Ihre Forschung basiere «auf eigenständiger wissenschaftlicher Leistung». Diese betrete Neuland und sei im In- und Ausland «als eigenständig» anerkannt.

«Politische Attacke»

Hänni spricht von neuartigen Angriffen auf die wissenschaftliche Integrität mit KI. Der Zeitpunkt ist für die Bundesrichterin kein Zufall: «Es ist eine politische Attacke.» Dies zeige sich auch darin, dass die Absender den Zusammenhang mit ihrer Kandidatur als Richterin am EGMR ausdrücklich erwähnten.

Eine Sprecherin des Bundesgerichts sagt auf Anfrage, Hänni habe «die Gerichtsleitung sowie die Mitglieder des Gerichts umgehend über den Sachverhalt informiert». Die Sprecherin hält fest: «Das Gericht geht weiterhin von ihrer wissenschaftlichen Integrität aus.»

Am Bundesgericht ist Hänni in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung tätig. Diese sorgte in den letzten Wochen für Schlagzeilen, weil ihr Mitglied Yves Donzallaz (64) eine frühere Liebesbeziehung mit Beatrice van de Graaf (55, SVP), einer Bundesrichterin an der Zweiten strafrechtlichen Abteilung, eingestehen musste. Diese problematische Verstrickung und der Umgang damit trugen dem Gericht in Lausanne viel Kritik ein. Kreise, die der Institution argwöhnisch gegenüberstehen, sahen sich bestätigt.

Wem gilt der Angriff?

Woher die Bezichtigungen gegen Bundesrichterin Hänni kommen und ob sie in erster Linie ihr, dem Bundesgericht oder dem EGMR schaden sollen – dies ist Gegenstand von Spekulationen. Jedenfalls ist auch das Gericht in Strassburg wiederholt unter Beschuss geraten, weil es für die Schweiz unliebsame Urteile fällte. Diese riefen vor allem auf der rechten Seite verschiedentlich Groll hervor. Und als Hänni 2019 ans Bundesgericht gewählt wurde, hatte sich auch die SVP um den Sitz bemüht.

Für den Schweizer Richtersitz am EGMR standen zahlreiche Kandidaten zur Auswahl, die gegen Hänni und die beiden weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen Juristen – Jeanine de Vries Reilingh (54), Richterin am Kantonsgericht Neuenburg, sowie Bundesrichter Giuseppe Muschietti (62, FDP) – das Nachsehen hatten. In den Lagern der Unterlegenen gibt es einigen Missmut, weil qualifizierte Bewerber nicht berücksichtigt worden sein sollen.

Uni Luzern prüft Vorwürfe

Im anonymen Schreiben an die Universität Luzern heisst es, die Habilitation von Julia Hänni sei von der parlamentarischen Gerichtskommission als zentraler Grund genannt worden, um sie ans Bundesgericht zu wählen. Deshalb hofften die Absender – sie nennen sich «Schweizer Jurist:innen für akademische Integrität» –, dass Hännis wissenschaftliche Arbeit «systematisch» überprüft werde.

Ein Sprecher der Universität Luzern sagt, es treffe zu, dass der Uni vor kurzem Vorwürfe im Zusammenhang mit der Habilitation von Bundesrichterin Hänni zugetragen worden seien. Diesen gehe die Universität «im Einklang mit den geltenden universitären Regelungen» nach, was einige Zeit dauern werde.

Seit Jahren bestehende Kontrollen

Das ähnlich wie jenes an die Universität Luzern lautende Schreiben an die Universität St. Gallen nimmt die dort verfasste Dissertation Hännis ins Visier. Der Fall habe «besondere Qualität», weil die Arbeit mit juristischen Preisen ausgezeichnet worden sei, heisst es im Brief.

Fakt ist, dass die Universität St. Gallen bereits zum Zeitpunkt, als Hännis Doktorarbeit eingereicht wurde, ein Plagiatsmanagement kannte und die Dissertationen auf wissenschaftliche Redlichkeit prüfte. Zu den nun erhobenen Vorwürfen äussert sich ein Uni-Sprecher nicht. Er sagt einzig, Meldungen würden umgehend an die dafür zuständige zentrale Stelle weitergeleitet.

Störmanöver gegen Kandidatur?

Seit Anfang Jahr besteht in der Schweiz ein Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität, das den Akademien der Wissenschaften angegliedert ist. Dort müssen die Hochschulen einmal jährlich alle eröffneten Verfahren zu wissenschaftlicher Integrität melden.

Bundesrichterin Hänni sagt, die Angriffe hätten nicht mit der wissenschaftlichen Qualität ihrer Arbeiten zu tun, sondern zielten auf ihre Ambition für das Richteramt am EGMR. Dies sei klar ersichtlich, und sie sei deshalb überzeugt, dass «die widerlegbaren Vorwürfe» ihre Kandidatur nicht beeinträchtigen würden.

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