Wie reagiert Leo XIV.?
Luzern will dem Papst ein heikles Geschenk zurückgeben

Luzern mischt bei der Wahl katholischer Geistlicher mit – dank eines einzigartigen Sonderrechts direkt vom Papst. Nun will der Kanton einen Teil seiner Privilegien zurückgeben. Dafür brauchts den Segen von Leo XIV. Doch den Papst einfach anrufen? Das geht nicht!
Publiziert: 00:31 Uhr
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Papst Leo XIV., seit wenigen Tagen im Amt, wird bald Post aus Luzern erhalten.
Foto: Imago

Darum gehts

  • Luzern will päpstliche Privilegien zurückgeben, braucht dafür Zustimmung des Papstes
  • Seit 1926 besitzt Luzern einzigartige Rechte bei Besetzung von kirchlichen Ämtern
  • Kanton behält Mitspracherecht bei Führungsämtern und selbst finanzierten Pfarrstellen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Papst Leo XIV. (69) steht erst seit wenigen Tagen an der Spitze der katholischen Kirche. Am Sonntag wurde er feierlich in sein Amt eingeführt. Doch schon bald flattert ihm ein pikantes Dossier aus der Schweiz auf den Tisch: Es geht um ein altes Geschenk! 

Der Kanton Luzern will dem Papst ein paar Privilegien zurückgeben, die seine Regierung seit 1926 besitzt. Das hat der Kantonsrat beschlossen. Ohne das Ja aus dem Vatikan läuft da jedoch nichts – Leo muss persönlich seinen Segen geben.

Klingt sonderbar? Der Hintergrund ist wirklich einzigartig: Seit 1926 darf die Luzerner Regierung bei der Vergabe bestimmter kirchlicher Ämter und Pfründen offiziell mitreden – in einem Ausmass, das weltweit seinesgleichen sucht. Die sogenannten päpstlichen Privilegien schenkte der Heilige Stuhl damals dem Kanton. 

Das Prinzip: Der Staat durfte reinreden, dafür griff er in seine Kasse. Über Jahrhunderte schon war Luzern für den Unterhalt der Priester zuständig und sicherte sich dafür Einfluss bei deren Ernennung. Ein Vertrag mit dem Vatikan machte den Sonderfall dann offiziell. 

Kirche und Staat streng trennen?

Nun wollen die Luzerner einen Teil der Privilegien abgeben – ein heikles Unterfangen. Konkret möchte der Kanton auf Mitspracherechte für Chorherren in zwei Stiftskirchen verzichten.

Ganz aufgeben will die Regierung die Privilegien nicht. Bei Führungsämtern und bei selbst finanzierten Pfarrstellen will sie weiterhin mitreden; so beim Präfekten der Luzerner Jesuitenkirche, die dem Kanton gehört. Dazu der zuständige Regierungsrat Armin Hartmann (48, SVP): «Wir wollen mit diesen Privilegien schlechte Berufungen verhindern können.» 

Andere forderten einen radikalen Schnitt – die Abschaffung aller päpstlichen Privilegien. Ein moderner Staat hat in den Augen von Grünen-Kantonsrätin Rahel Estermann (38) bei kirchlichen Posten nichts verloren. Doch im Rat fand ihr Vorstoss keine Mehrheit.

«Nachbarin sagte ihm als Kind: Du wirst Papst»
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Bruder von Leo XIV.«Nachbarin sagte ihm als Kind: Du wirst Papst»

Politisch umstritten ist das Papst-Geschenk in Luzern schon lange. «Die Privilegien aus dem Vatikan erscheinen heute als Geschenk, das zwar kaum Mühe, aber auch nicht wirklich Freude bereitet», schrieb einst die «Luzerner Zeitung». 2007 verlangte der Kantonsrat erstmals einen Abbau, aber erst 2023 verzichtete der Kanton auf die Wahlrechte für Pfarrer in rund 20 Gemeinden. 

Den Papst ruft man nicht einfach an

Die Regierung tat dies eher ungern. Denn der Kanton kann den alten Vertrag nicht ohne Zustimmung des Papstes aufweichen – und an ihn muss man erst mal rankommen. Die Luzerner können ihn nicht einfach schnell anrufen. 

Wie wird Leo XIV. reagieren? Gegenüber Blick erklärt Generalvikar Markus Thürig (67), die Nummer zwei im zuständigen Bistum Basel, das weitere Verfahren. Zuerst muss sich die Luzerner Regierung an Bischof Felix Gmür (58) wenden – und mitteilen, worauf sie genau verzichten will.

Der Bischof dient dann als eine Art Vermittler zwischen Luzern und dem Vatikan. Über den Apostolischen Nuntius in der Schweiz klärt er das weitere Vorgehen mit dem vatikanischen Staatssekretariat ab. Halte man am bisherigen Prozedere fest, so Thürig, «schreibt der Regierungsrat dann dem Staatssekretär Seiner Heiligkeit, auf welche Privilegien er verzichten will».

Übermittelt wird dieses Schreiben ebenfalls via Nuntius und Bischof. Erst danach wird Leo XIV. mit der Sache behelligt. «Schliesslich nimmt der Papst den Verzicht auf die dann erwähnten Privilegien an», erklärt Thürig. «Mit dieser Annahme sind sie erloschen.»

Am Ende dürfte Leo XIV. also kaum Einwände haben – aber so kompliziert läuft das eben, wenn man dem Papst ein Geschenk zurückgeben will.

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