Darum geht es bei der Individualbesteuerung
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Heiratsstrafe abschaffen:Darum geht es bei der Individualbesteuerung

Wer gewinnt und wer verliert
Individualsteuer – die Abrechnung!

Das Stimmvolk entscheidet am 8. März, ob die Heiratsstrafe via Individualbesteuerung abgeschafft werden soll. Der Systemwechsel trifft grundsätzlich alle – allerdings sehr unterschiedlich. Blick zeigt ganz konkret auf, was die Neuerung bedeutet.
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Mit der Individualbesteuerung soll die Heiratsstrafe fallen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es ist ein hoch emotionales Thema: die Abschaffung der Heiratsstrafe via Individualbesteuerung. Der Systemwechsel kommt einer eigentlichen Steuerrevolution gleich. Nach jahrelangem Feilschen im Parlament fand sich eine knappe Mehrheit aus FDP, SP, Grünen und GLP für die Neuerung. Das traditionelle Lager aus SVP, Mitte, EDU und EVP hielt per Referendum dagegen.

Am 8. März entscheidet nun das Stimmvolk. Die Reform würde im Schnitt jeden und jede bei der direkten Bundessteuer um 69 Franken im Jahr entlasten. Gemäss Zahlen des Bundes wird die Hälfte der Steuerpflichtigen sparen, für 36 Prozent ändert sich nichts. 14 Prozent hingegen legen drauf.

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Doch was heisst das ganz konkret? Was unter dem Strich herausschaut, hängt von der individuellen Situation ab. «Je nach Konstellation kann sich der Systemwechsel positiv oder negativ auf die Steuerrechnung auswirken», sagt Steuerexperte Lukas Kretz (49) von der Beratungsfirma BDO. Zusammen mit seinem Berufskollegen Tom Kaufmann (47) hat er für Blick verschiedene Fallbeispiele durchgerechnet.

Ehepaare: Aufteilung der Einkommen entscheidend

Die grössten Auswirkungen hat die Reform für Ehepaare. Im Vergleich zu Konkubinatspaaren werden diese heute bei der Bundessteuer bestraft. Da ihre beiden Einkommen zusammengezählt werden, kommen sie in eine höhere Progression – sprich: Sie zahlen mehr Steuern als Unverheiratete in der gleichen Situation.

Mit der Individualbesteuerung verliert der Zivilstand an Bedeutung. Umso mehr ins Gewicht fällt stattdessen, wie bei Paaren die Einkommen verteilt sind. «Zu den Gewinnern gehören vor allem Zweiverdiener-Ehepaare, deren Einkommen gleichmässig auf die beiden Partner verteilt ist», sagt Fachmann Kretz. 

Was bringt dir die Individualsteuer? Rechne hier nach!

Am 8. März kommt die Individualbesteuerung an die Urne. Doch was bedeutet der Systemwechsel für dich selbst? Das Ja-Komitee hat dazu einen Online-Rechner lanciert. Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeuten würde. Den Individualsteuer-Rechner findest du über folgenden Link: https://ja-zur-individualbesteuerung.ch/steuerrechner/

Am 8. März kommt die Individualbesteuerung an die Urne. Doch was bedeutet der Systemwechsel für dich selbst? Das Ja-Komitee hat dazu einen Online-Rechner lanciert. Über diesen können Einzelpersonen wie auch Ehe- und Konkubinatspaare – ob mit oder ohne Kinder – ausrechnen, was der Systemwechsel für sie bedeuten würde. Den Individualsteuer-Rechner findest du über folgenden Link: https://ja-zur-individualbesteuerung.ch/steuerrechner/

Die Reform ziele ja auch darauf ab, Erwerbsanreize für Zweitverdienende zu schaffen. Wegen der angepassten Steuertarife schenke eine ausgeglichene Einkommensverteilung besonders bei Topverdienenden stark ein. 

Mehrbelastung für Einverdiener-Ehepaare

Eine Mehrbelastung erwartet insbesondere Einverdiener-Ehepaare mit höheren Einkommen. Und solche, bei denen sich die Einkommensverteilung stark unterscheidet. Bei berufstätigen Ehepaaren liegt der Kipppunkt von Mehr- zu Minderbelastung grob bei einer Einkommensverteilung von 75 zu 25 Prozent. Die eine Person verdient zum Beispiel 90’000 Franken, die andere 30’000 Franken. 

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Kommen Kinder ins Spiel, wirkt sich dies bei ungleicher Einkommensverteilung tendenziell negativ aus. Zwar wird der Kinderabzug von 6800 auf 12’000 Franken pro Kind erhöht. Bei sehr tiefen Einkommen kann er aber nicht immer vollständig in Abzug gebracht werden. «Der Kinderabzug wird den Partnern je hälftig angerechnet», erklärt Kretz. «Das führt dazu, dass die Kinderabzüge gerade beim traditionellen Familienmodell teils ins Leere fallen.»

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Rentner-Ehepaare kommen oft besser weg

Vorwiegend positiv wirkt die Steuerreform bei pensionierten Ehepaaren. «Zahlreiche Rentner-Ehepaare kommen mit der Reform besser weg», sagt Kretz. Dies, weil ihr Renteneinkommen meist tiefer und ausgeglichener verteilt sind.

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Allerdings gibt es auch Fälle, in welchen verheiratete Rentnerpaare draufzahlen. «Wenn die eine Person beispielsweise eine hohe Pensionskassenrente bezieht und die andere nur die AHV erhält, wird es teurer», so Kretz. Stark ins Gewicht falle dies aber kaum, da die Bundessteuer bei vielen Rentnern bereits tief sei. Diese wird nämlich erst ab einem steuerbaren Einkommen über 20’000 Franken fällig.

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Neuer Steuertarif betrifft auch Unverheiratete

Die Reform wirkt sich aber auch auf Unverheiratete aus, weil der Steuertarif angepasst wird. Die Progression wird zwar geglättet, steigt aber im oberen Bereich etwas steiler an.

«Die meisten Unverheirateten bezahlen weniger Steuern, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen», verspricht das Finanzdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter (62, FDP). «Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern.» Der Kipppunkt liegt grob bei 100’000 bis 120’000 Franken.

Doch auch bei Alleinstehenden wirkt sich die Kinderzahl aus. Mit einem Kind wird es etwa bei einem Einkommen ab 90’000 Franken teurer, bei zwei Kindern etwa ab 110’000 Franken. Im Gegenzug können Besserverdienende mit mehr als zwei Kindern mit einer Entlastung rechnen. 

Wichtig fürs Portemonnaie: Was machen Kantone?

Während die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf Bundesebene klar sind, bleibt die Umsetzung in den Kantonen vorerst offen. Stimmt das Volk der Vorlage zu, tritt das Gesetz spätestens 2032 in Kraft. Bis dahin haben die Kantone Zeit, ihr Steuersystem anzupassen. 

Verschiedene Kantone haben Berechnungen vorgenommen, was eine Umsetzung ohne weitere Anpassungen bedeuten würde. Im Kanton Aargau schätzt der Regierungsrat, dass 40 Prozent der Familien künftig mehr Steuern bezahlen müssten. Der Kanton Zug kommt zum Schluss, dass Familien mit nur einem oder zwei stark unterschiedlichen Einkommen ähnlich wie beim Bund mehr Kantons- und Gemeindesteuern bezahlen müssten. Dasselbe gelte tendenziell für Alleinerziehende.

BDO-Steuerexperte Kretz geht aber davon aus, dass die Kantone eine ausgewogene Umsetzung suchen würden. «Sie werden so am Steuertarif schrauben, dass möglichst wenige auf der Verliererseite stehen», ist er überzeugt. Ebenso könne bei den Sozialabzügen nachjustiert werden. «Hier wird der Wettbewerb zwischen den Kantonen spielen.»

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