Darum gehts
- Justizminister Beat Jans gerät wegen umstrittener Aussagen zur 10-Millionen-Initiative in Kritik
- Er erhielt Rüge von Bundespräsident Guy Parmelin
- GPK will mögliche Verstösse gegen Kommunikationsrichtlinien prüfen
Von Anfang an hat sich SP-Justizminister Beat Jans (61) mit Feuereifer in den Abstimmungskampf gegen die 10-Millionen-Initiative gestürzt, über welche die Schweiz am 14. Juni abstimmt. Das ist seine Aufgabe. Schliesslich lehnen Gesamtbundesrat und Parlament das SVP-Volksbegehren ab. Nur: In seinem Eifer geht Jans vielen etwas gar weit. Er verletze die offiziellen Richtlinien der behördlichen Information vor Urnengängen, heisst es.
Das hat Folgen. Wie gut unterrichtete Quellen berichten, soll Jans von Bundespräsident Guy Parmelin (66, SVP) gerüffelt worden sein. Er möge sich doch bitte an Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit halten. So wie es die erst kürzlich überarbeiteten «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» vorschreiben. Offiziell ist davon natürlich nichts zu hören. Bundesratssitzungen sind Geheimsache.
«Diese Initiative kann Ihre Gesundheit gefährden»
Und damit nicht genug: Nun will sich sogar die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats der Sache annehmen. Wie Blick weiss, hat die GPK-Mehrheit kürzlich einem Antrag von SVP-Mitglied Erich Hess (45) zugestimmt.
Ein Beispiel, das Jans’ Kritikern ein Dorn im Auge ist: Kürzlich hielt der SP-Bundesrat im Basler Novartis-Campus ein Referat gegen die SVP-Initiative. Auf dem Hinweg sei er am Basler Unispital vorbeigekommen. Die Hälfte des Personals stamme aus dem Ausland. «Das Spital müsste man von heute auf morgen schliessen», wurde Jans von der «bz Basel» zitiert. Eigentlich brauche es eine Warnung: «Diese Initiative kann Ihre Gesundheit gefährden.»
Schönheitsfehler: Die Aussage stimmt so nicht. Zwar hat tatsächlich fast die Hälfte der Belegschaft einen ausländischen Pass. Das Basler Unispital ist auf sie angewiesen. Bereits in der Schweiz wohnende Angestellte und Grenzgänger wären aber nicht betroffen von einer Obergrenze. Neurekrutierungen hingegen würden erheblich erschwert. Für Kritiker verstösst Jans damit gegen das Gebot der Sachlichkeit.
Nach Kritik an Keller-Sutter Regeln angepasst
Anderes Beispiel: An der offiziellen Bundesratsmedienkonferenz gegen die Initiative liess sich Jans Mitte März von Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern begleiten. Auch damit halte sich Jans nicht an die Richtlinien, die besagen, dass «am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung» teilnehmen sollen. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (47) reagierte denn auch prompt mit einem Vorstoss: «Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans?»
Die «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» sind erst kürzlich überarbeitet worden, nachdem zuvor etwa Karin Keller-Sutter (62) in die Kritik geraten war: Die FDP-Bundesrätin habe 2020 im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungs-Initiative eine rote Linie überschritten, wurde sie damals von Links gerüffelt. Keller-Sutter habe sich zu stark eingemischt, unsachlich informiert und Stimmung gemacht gegen das Volksbegehren.
Nun will die GPK prüfen, ob Jans in diesem Fall die Anforderungen an die Kommunikation von Bundesbehörden eingehalten hat. So sei in der Sitzung etwa darauf hingewiesen worden, dass die Grenze zur Kampagne überschritten werde, wenn «die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird». Oder: «unsachliche, ungesicherte oder unwahre Behauptungen gemacht werden».
Die Kontrolle der zuständigen Subkommission soll gemäss Jahresprogramm erst im Oktober stattfinden. Der Bundesrat werde per Brief darüber informiert.