Darum gehts
Unterschrift, Stempel drauf, fertig. Banken, Vermieter oder Ämter verlangen manchmal die Beglaubigung einer Unterschrift. Sie bestätigt: Diese Person hat wirklich unterschrieben.
Doch wer ist dafür zuständig? Da wird es kompliziert, wie die Stichprobe von Blick zeigt: Je nach Kanton führt der Weg zum Notar oder zur Gemeinde, zu einem Gericht oder zu einem kantonalen Amt. Mancherorts stehen mehrere Wege offen, andernorts nur einer. Und auch der Preis für ein und dieselbe Dienstleistung unterscheidet sich teils massiv. Willkommen im Schweizer Stempel-Wirrwarr!
Heute besonders mühsam: Warum Bern umdenkt
Auf den auszufüllenden Formularen tönt es ganz simpel: Für Beglaubigungen solle man sich an die Einwohnerdienste der Gemeinde oder einen Notar der Wahl wenden. Wer aber zum Beispiel im Kanton Bern lebt, hat Pech. Hier dürfen heute nur Notariate Unterschriften beglaubigen.
Das sorgt immer wieder für Verwirrung. «Leider dürfen wir als Gemeinde keine Unterschriften beglaubigen», warnt etwa die Berner Gemeinde Orpund präventiv auf ihrer Website. Sie räumt ein: «Wir sind uns durchaus bewusst, dass es für Sie eine umständliche Angelegenheit ist.»
Doch nun wird das Notar-Monopol fallen. Das Kantonsparlament hat soeben einer Motion zugestimmt: Künftig sollen auch Einwohnergemeinden Unterschriften beglaubigen dürfen.
Damit sollen die Wege kürzer werden. Immer häufiger würden etwa bei Bankgeschäften oder im Mietwesen beglaubigte Unterschriften verlangt, erklärten die Motionäre. Weil bisher nur Notariate dazu befugt sind, bedeutet das gerade auf dem Land längere Anfahrtswege und zusätzliche Kosten. Bis die nötigen Berner Gesetze angepasst sind, dürfte es noch etwas dauern.
Ein einfacher Stempel: Wofür es die Beglaubigung braucht
Eine Beglaubigung ist ein offizieller Akt: Bestätigt wird, dass eine Unterschrift tatsächlich von der betreffenden Person stammt. Aber nicht, dass der Inhalt des Dokuments richtig ist. Mit einer öffentlichen Beurkundung, wie sie etwa beim Grundstückskauf nötig ist, hat das nichts zu tun.
Typischerweise zeigt man für die Beglaubigung den Pass oder die ID, unterschreibt vor der zuständigen Person und erkennt eine bereits geleistete Unterschrift als die eigene an. Dies wird per Stempel bestätigt.
Es herrscht Wirrwarr: Wo man den Stempel bekommt
Wo man die Beglaubigung bekommt, hängt vom Wohnort ab. In den meisten Kantonen kann man dafür mittlerweile neben den Notariaten auch zu einer Stelle der Gemeinde gehen, etwa in Zürich, Aargau, Luzern und Solothurn.
Im Jura führt der normale Weg – wie aktuell noch in Bern – immer zum Notar. In Appenzell Innerrhoden ist neben den Notaren der Weg aufs Grundbuch- und Erbschaftsamt möglich. In Basel-Stadt und Genf gibt es eigene Beglaubigungsbüros. Neuenburg lässt auch Gerichte ran. In der Waadt sind mit wenigen Ausnahmen die Notare zuständig.
Aber auch dort, wo die Gemeinden beglaubigen dürfen, gibt es Besonderheiten. In Zürich sind beispielsweise nicht einfach die Einwohnerdienste zuständig, sondern unter anderem das Stadt- oder Gemeindeammannamt oder das Betreibungsamt. In Solothurn kann man auch auf die Amtschreiberei gehen. Im Aargau sind die Gemeindeschreiber und registrierte Beglaubigungspersonen verantwortlich. Und im Wallis kümmern sich sogar Gemeindepräsidenten persönlich um Beglaubigungen.
Massive Preisunterschiede: Was die Beglaubigung kostet
Beim Preis endet die Einheitlichkeit erst recht. Beispielhaft zeigt sich das in der Innerschweiz. Obwalden verlangt 15 Franken pro Unterschrift. In Nidwalden sind es 25 Franken für die erste und 10 Franken für jede weitere, die gleichzeitig auf demselben Dokument beglaubigt wird. In Schwyz bezahlt man 25 Franken für die erste, in Luzern 30 Franken – jede weitere auf demselben Dokument kostet dort 10 Franken.
In Zug sind es 20 Franken pro Unterschrift. Und in Uri? Da erfährt man die Antwort im lokalen Gebührenreglement. Üblich sind Regelungen wie in der Gemeinde Schattdorf: Die Beglaubigung der Unterschrift ist für Einheimische gratis, während Auswärtige 10 Franken bezahlen.
Zürcher, Aargauer, Berner und Innerrhoder zahlen für eine gewöhnliche Beglaubigung ebenfalls in der Regel 20 Franken, in Basel-Stadt sind es 15 Franken. Grösser sind die Schwankungen in der Romandie.
Noch unübersichtlicher wird es in Kantonen, in denen die Gemeinden bei den Gebühren mehr Freiraum haben. Im Baselbiet kostet die Beglaubigung je nach Gemeinde beispielsweise 10 oder 20 Franken. Im Solothurnischen können es mal 10, mal saftige 40 Franken sein. Auch in St. Gallen unterscheiden sich die Tarife je nach Stelle und Wohnort. Das kantonale Amtsnotariat etwa verrechnet 32.45 Franken.