Darum gehts
- Swiss4net hat 70'000 Haushalte mit Glasfasernetz versorgt, Ausbau gefährdet
- Gerichtsurteil könnte Swiss4net zwingen, Swisscom Zugang zu Glasfasern zu gewähren
- 250 Mio. Franken investiert, Ziel: 100'000 Anschlüsse bis Anfang 2027
Roger Heggli (54) ist Chef von Swiss4net, einem Netzinfrastrukturunternehmen aus Zug. Finanziert durch institutionelle Investoren aus dem Ausland, vernetzt Heggli Gemeinden in der Schweiz mit neuster Glasfasertechnik. Zehn Gigabit pro Sekunde in die eine Richtung, zehn Gigabit pro Sekunde die andere.
Der Unternehmer nimmt es mit der Swisscom auf, dem Goliath der Telekombranche in der Schweiz. Der staatsnahe Betrieb ist ebenfalls dick im Geschäft mit der Netzinfrastruktur der nächsten Generation. Um sich nicht direkt mit dem übermächtigen Konkurrenten aus Bern anzulegen, hat sich Heggli auf bisher nicht von Swisscom abgedeckte Regionen spezialisiert, zum Beispiel Chiasso, Ascona oder Massagno im Tessin, Baden, Wettingen und Siggenthal im Aargau sowie Pully und Morges im Waadtland.
In diesen Gemeinden verlegte Swiss4net Glasfaserleitungen bis in die Haushalte. Fachleute verwenden dafür die Abkürzung FTTH (Fiber to the Home). Heggli selbst spricht gerne von FTTH-OTO-RFS – was bedeutet, dass die Glasfasern nicht nur bis in die Hauszentralen geführt wurden, sondern mit fertig installierten und betriebsbereiten Glasfasersteckdosen direkt in die Wohnungen.
Insgesamt, so Heggli im Gespräch mit Blick, hat Swiss4net bisher 70’000 Haushalte verkabelt. Der noch laufende Ausbau sieht 100’000 betriebsbereite Steckdosen bis Anfang 2027 vor. Geplant sind aber viel mehr: «Schweizweit haben wir mehrere 100'000 Anschlüsse in der Pipeline», so Heggli. Bisher hat das Unternehmen über 250 Millionen Franken in den Ausbau gesteckt.
Wie es weitergeht, ist jedoch ungewiss. Politische Weichenstellungen im Telekommarkt und ein hängiges Gerichtsverfahren stellten den Ausbau plötzlich infrage, sagt Heggli. «Kommt es zum Worst Case, wird sich der Netzausbau für uns nicht mehr lohnen», befürchtet er.
Wie das?
Eigentlich ist der Schweizer Telekommunikationsmarkt seit dem 1. Januar 1998 liberalisiert, als das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft trat, das dem Monopol der Swisscom-Vorläuferin PTT ein Ende setzte. Doch wirklich gelungen ist die Liberalisierung nicht – wie nach bald 30 Jahren nüchtern festzustellen wäre. So kritisiert etwa die OECD regelmässig die Wettbewerbssituation und das Tempo der Liberalisierung im Schweizer Telekommunikationsmarkt.
Die OECD, ein Zusammenschluss von 38 Industriestaaten, fordert schon lange, dass der Bund seine 51-Prozent-Beteiligung endlich abgibt, um für mehr Wettbewerb zu sorgen und Interessenkonflikte zu verhindern. Die Konstellation, dass in der Schweiz der Staat mit den Behörden Bakom und Comcom zugleich als Regulator, als Gesetzgeber und als Hauptaktionär auftritt, der von den Gewinnen der Swisscom profitiert, wirkt im internationalen Vergleich ziemlich schräg.
Früher ging es um Kupfer, jetzt um Glasfaser
Die aktuelle Debatte weckt Erinnerungen an den erbitterten Streit um die Entbündelung des Kupfernetzes vor 20 Jahren. Damals ging es darum, zu welchen Bedingungen die Swisscom ihre Leitungen für die Konkurrenz zugänglich machen muss. Heute wiederholt sich die Geschichte – nur dreht sich der Streit nicht mehr um Kupfer, sondern um Glasfaser. Ausserdem sind die Rollen vertauscht: Diesmal richten sich die Angriffe nicht gegen die Swisscom, sondern gegen kleinere Netzbetreiber wie Swiss4net.
Swisscom hätte gerne Zugang zu den schnellen Anschlüssen, die Swiss4net mit eigenem Geld verlegt hat. Um seine Absicht durchzusetzen, schaltete der Konzern die Comcom ein. Der Regulator entschied im Sinne der Swisscom und verfügte eine Angebotspflicht zulasten von Swiss4net. Daraufhin reichte das Zuger Unternehmen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, das sich jedoch ebenfalls auf die Seite der Swisscom schlug.
Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Bestätigt das höchste Schweizer Gericht den Entscheid, muss Heggli, wie er sagt, der Swisscom eine Glasfaserverbindung bereitstellen – und zwar von der Wohnung oder dem Geschäft bis zum sogenannten Gebäudeeinführungspunkt. Knackpunkt ist der Preis. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Punkt in seinem Urteil ausgeklammert: Es sei den Parteien überlassen, sich darüber zu verständigen. Wenn es allerdings nicht zu einer Einigung kommt, müsste die Comcom in einem zweiten Verfahrensschritt den regulierten Zugangspreis beziehungsweise eine angemessene Entschädigung festlegen.
Roger Heggli sieht darin ein massives Risiko. Er befürchtet, dass der Regulator eine einmalige Zahlung pro Faser durchsetzen könnte, sowie eine einmalige Abgeltung für Zusatzkosten, die durch die zusätzliche Montage eines Hausanschlusses für die Swisscom entstehen würde.
Swisscom hätte alle Karten in der Hand
Ein negativer Gerichtsentscheid, glaubt Heggli, würde den Business Case von Swiss4net torpedieren. Der Kern der Geschäftsidee: Swiss4net schliesst Verträge mit lokalen Versorgern oder Gemeinden und kann gegen eine Miete die Glasfasern in Schächten verlegen sowie Haushalte und Geschäfte erschliessen. Das Unternehmen stellt die Glasfasern verschiedenen Dienstleistern zu einem ausgehandelten Preis zur Verfügung. Swiss4net selbst bietet keine Dienstleistungen für Endkunden an. Zu den Partnern gehören ein Dutzend Unternehmen wie Sunrise, iWay, Salt oder regionale Anbieter wie ticino.com.
Theoretisch könnte auch Swisscom eine durchgängige Faser mieten. Doch das halbstaatliche Telekomunternehmen will nur eine Glasfaser von der Wohnung bis zum Verteilerkasten im Haus oder der Siedlung, wo sie das Signal dann in ihr eigenes Netz einspeisen kann. Käme Swisscom mit einer staatlich verordneten Einmalzahlung in den Besitz dieser letzten Meter Glasfaser, hätte sie alle Karten in der Hand. «Swisscom kann uns dann gnadenlos aus dem Markt verdrängen», befürchtet Heggli. «Wir werden de facto vom Regulator und vom Staat enteignet», sagt der Swiss4net-Chef. Mittel- bis langfristig könnte sein Unternehmen dann nicht mehr weiterwachsen.
Swisscom sieht das völlig anders. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stärke den Wettbewerb, die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden sowie einen offenen Zugang zu modernen Telekommunikationsnetzen und vermeide einen unnötigen Doppelausbau, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme.