Darum gehts
- Behörden fordern Namensänderung des «Berg-Geist»-Likörs wegen angeblich irreführender Bezeichnung
- Inhaberin Christine Trittenbass betont traditionellen Bezug zum Glarner Berggeistbrunnen
- Rezept stammt von 1976; Trittenbass kämpft gegen Verlust des Familienerbes
Seit 1976 kennt man in Glarus den Likör «Berg-Geist». Trotz des traditionellen Hintergrunds sehen die Behörden im Produktnamen eine Irreführung des Konsumenten – der Likör kommt schliesslich nicht aus einem Berggebiet. Inhaberin Christine Trittenbass kämpft nun um das Vermächtnis ihrer Familie. «Die Bezeichnung ‹Berg-Geist› ist für niemanden irreführend», sagt sie gegenüber Blick.
«Ein altes Familienrezept verführt die neue Generation.» So lautet das Motto von Trittenbass' Ein-Frau-Betrieb. Der Glarner Aprikosenbrand ist ihr Herzstück und auch Grundlage für die «Berg-Geist-Torte» und die «Berg-Geist-Truffes».
Erfunden wurde das Familienrezept im Jahr 1976 von Leopold Franz Ramhapp – dem Vater von Christine Trittenbass. Bis ins Jahr 2000 war er Inhaber der ehemaligen Conditorei Freuler in Glarus, die gegenüber des 1925 erbauten Berggeistbrunnens lag. 2018 hat sich Trittenbass in Zusammenarbeit mit der Glarner Feingebäck AG aus Engi dazu entschieden, den «Berg-Geist» wiederzubeleben.
Eine unerwartete Rüge
Lange funktionierte das gut – bis zu einer Rüge des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Chur, das auch für Glarus die Lebensmittelkontrolle durchführt, wie zuerst die «Südostschweiz» berichtet hat. Es geht unter anderem darum, dass die im Schnaps enthaltenen Zutaten nicht nachweislich aus dem Berggebiet stammen.
Federführend ist nun der Kanton Zürich, denn Trittenbass wohnt in Hinwil ZH. Die Behörden verlangen von ihr, den Begriff «Berg» aus dem Namen des Likörs zu streichen oder ein Produkt zu schaffen, dem die Bergherkunft bescheinigt werden kann.
Für Trittenbass ist das unverständlich. «Ich wäre überhaupt nie auf die Idee gekommen, mir Gedanken über eine Zertifizierung zu machen. Mein Produkt ist kein Bergprodukt wie ein Bergkäse oder Ähnliches», sagt sie. Der Name habe nichts mit einer Bergherkunft zu tun. Er beziehe sich auf den Berggeistbrunnen gegenüber der ehemaligen Confiserie und auf eine Gestalt aus der Sage «Dr Jeger und dr Bäärggeischt».
Es habe sich noch nie jemand über den Produktnamen beschwert, betont Trittenbass. «Die Rüge der Behörden kam für mich völlig unerwartet.» Anfangs sei sie jedoch noch zuversichtlich gewesen und rechnete damit, dass das Amt Verständnis zeige, wenn sie erst einmal die Geschichte des Produkts erklärt habe. Doch die Hoffnung erwies sich als falsch.
Blick fragte beim Lebensmittelinspektorat Zürich nach den Beweggründen für die Rüge, wurde jedoch an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Chur verwiesen. Dieses wollte sich nicht zum «Berg-Geist» äussern, da das Verfahren noch laufe.
Vom «Berg-Geist» zum «Bäärg-Geist»?
Nun sucht Trittenbass nach Lösungen. «Rein von der Rezeptur wäre es möglich, das Produkt zu zertifizieren, wenn ich einen zertifizierten Aprikosenschnaps verwenden würde – aber das gibt es nicht. Die andere Möglichkeit wäre es, eine Namensänderung zu machen.» Trittenbass überlegt sich, den Produktnamen in «Berggeist» ohne Bindestrich, «Bärg-Geist» oder «Bäärg-Geist» zu ändern. Doch sie weiss auch: «Das Amt will einfach das Wort ‹Berg› weghaben – egal in welcher Schreibweise.»
Eine komplette Namensänderung kommt für Trittenbass nicht infrage. «Irgendeinen erfundenen Namen will ich nicht. Die gesamte Geschichte ginge verloren, und die Leute würden das Produkt nicht mehr erkennen», sagt sie.
Trotz aller Enttäuschung betont Trittenbass auch, dass sie immer auf der Seite des Gesetzes stehe und sich an alles halte. «Ich finde gut, dass man Bergprodukte schützt. Aber dass man beim Begriff ‹Berg-Geist› so kleinlich ist und nicht anerkennen kann, dass es sich um einen Spezialfall handelt, macht mich traurig.»