Jetzt geht's um die Wurst
«Veggie-Burger» ok, «veganer Speck» ade – EU-Namensstreit

An der «Veggie-Wurst» hatte sich die EU lange die Zähne ausgebissen. Nun folgt ein Kompromiss im Streit um die Bezeichnung von Veggie-Produkten mit Fleischnamen. «Veggie-Burger» bleiben erlaubt, «Veganer Speck» muss weichen.
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Der «Veggie-Burger» darf auch weiterhin so heissen, genauso die «Veggie-Wurst».
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • EU einigt sich: «Veggie-Burger» bleibt erlaubt, «Tofu-Rippchen» wird verboten
  • Neue Regeln betreffen Namen für vegetarische Produkte und spezifische Teilstücke
  • Deutschland ist mit grösstem EU-Markt für Alternativprodukte gegen Namensverbote
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Im EU-Namensstreit um die Bezeichnung mit Fleischnamen für Veggie-Produkte zeichnet sich nun ein Kompromiss ab. Burger ohne Fleisch dürfen in der EU weiter als «Veggie-Burger» verkauft werden. «Veganer Speck», «Tofu-Rippchen» oder «Poulet» ohne Fleisch müssen aber umbenannt werden.

Die Namen «Veggie-Burger» und «Tofu-Wurst» müssen daher nicht von Speisekarten in der EU verschwinden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als «Veggie-Poulet» oder «Tofu-Rippchen» beworben werden.

Ende für vegetarischen Speck

Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke («Cuts») beziehen: zum Beispiel Poulet, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

Deutschland gegen «Veggie-Burger»-Verbot

Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament deutlich verschärft hatte. Konkret sollten demnach Begriffe wie «Steak», «Schnitzel», «Burger» und «Wurst» nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion hatte den Vorstoss im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart.

Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein «Veggie-Burger»-Verbot ausgesprochen. Der deutsche Agrarminister Alois Rainer sagte im Oktober, ein Verbot würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen.

Auch Konsumentenschützer und Wirtschaftsvertreter lehnen das Vorhaben ab. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der grösste Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

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