Darum gehts
- Bundesangestellte können bei finanziellen Notlagen Darlehen oder Zuschüsse aus einem Unterstützungsfonds erhalten
- Der Fonds verfügt über ein Vermögen von 30 Millionen Franken
- 2025 wurden vier Gesuche bewilligt und insgesamt nur 11'000 Franken ausbezahlt
Die Zahnarztrechnung reisst ein Loch ins Budget. Nach einer Trennung ist das Geld knapp. Die Pflege eines Angehörigen wird zur Belastung. Auch Bundesangestellte kennen private Geldsorgen. Doch wenn es wirklich klemmt, steht in Bern für sie noch ein spezielles Kässeli bereit: Der «Unterstützungsfonds für das Bundespersonal» greift Staatsdienerinnen und Staatsdienern bei Engpässen unter die Arme.
In der Öffentlichkeit ist das Kässeli kaum bekannt. Dabei ist sein Auftrag bemerkenswert: Der Fonds soll, so der Bund, «drohende, vorübergehende oder bereits vorhandene finanzielle Notlagen von Bundesangestellten entschärfen oder beheben». Denn unerwartete Kosten könnten «schnell das persönliche Budget übersteigen». Dann soll der Fonds helfen, eine Verschuldung zu verhindern – oder gleich die Schulden zu sanieren.
So greift der Bund unter die Arme
Das Geld fliesst nur subsidiär, also wenn Versicherungen oder Sozialleistungen nicht greifen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wer einen Batzen will, muss seine persönlichen Finanzen offenlegen. Zudem führt der Weg zwingend über die Sozialberatung des Bundes.
Angesiedelt ist der Fonds beim Eidgenössischen Personalamt. «Die meisten Unterstützungsleistungen werden für Darlehen für Schuldensanierungen und für Zuschüsse für Härtefälle beantragt», erklärt Sprecher Anand Jagtap.
Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Gewährt werden können sie bei «ausserordentlichen situationsbedingten Kosten», etwa nach einer Trennung, Scheidung oder einem Todesfall. Abgefedert werden können zudem vorübergehende Einkommensausfälle wegen der Pflege oder Betreuung nahestehender Personen. Übernommen werden beispielsweise ungedeckte Arztkosten, Medikamente, Brillen oder Hörgeräte. Und auch dringende Auslagen, um die Wohnung zu erhalten, können übernommen werden.
Die Darlehen müssen in der Regel innert drei Jahren zurückbezahlt werden. Anders die Zuschüsse: Sie müssen nicht zurückerstattet werden. Der Unterstützungsfonds steht nicht nur Angestellten von Bundesverwaltung, Parlamentsdiensten oder Bundesgerichten offen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Pensionierte und Hinterbliebene profitieren.
Wie viel Geld fliesst
Die Notkasse ist prall gefüllt. Das Vermögen des Fonds beträgt 30 Millionen Franken. Nur klopfen immer weniger Personen bei ihm an. Vielleicht auch, weil Bundesangestellte häufig gut verdienen? Fakt ist zumindest, dass ihr Durchschnittslohn inzwischen bei rund 130'000 Franken pro Jahr liegt. Auf Blick-Anfrage legt das Personalamt Zahlen zum Fonds offen:
- Die Nachfrage ist rückläufig. Gingen 2016 noch 20 Gesuche ein (18 wurden bewilligt), waren es 2025 gerade noch 4 Gesuche (alle gutgeheissen).
- Die ausbezahlten Beträge variieren stark, waren zuletzt aber überschaubar. 2025 richtete der Fonds insgesamt 11'000 Franken aus, 2024 waren es 81'000 Franken. Den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre verzeichnete 2016 mit 285'000 Franken, gefolgt von 2020 mit 184'000 Franken.
- Schaut man die durchschnittlichen Beiträge an, resultieren schon mal stattliche Auszahlungen. Vor allem bei den Darlehen können einzelne Fälle ins Gewicht fallen: So resultierte im Jahr 2020 ein Durchschnittswert von 69'500 Franken pro bewilligtem Gesuch, 2024 von 33'000 Franken. Bei den nicht rückzahlbaren Zuschüssen lagen die entsprechenden Durchschnittsbeiträge meist im vierstelligen Bereich.
Ähnliche Kässeli in der Privatwirtschaft
Und warum gibt es den Notgroschen für Bundesangestellte überhaupt? Der Spezialfonds hat historische Wurzeln. Sein Geld stammt aus einem Unterstützungstopf der Eidgenössischen Versicherungskasse, der Vorgängerin der heutigen Bundes-Pensionskasse. Lange konnten die Leistungen laut Personalamt aus den Zinserträgen finanziert werden. «Seit ein paar Jahren ist dies aufgrund des veränderten Zinsumfelds nicht mehr möglich», so Sprecher Jagtap.
Vergleichbare Lösungen gibt es teilweise auch in der Privatwirtschaft, etwa mit sogenannten patronalen Wohlfahrtsfonds. Sie sind aber meist als Stiftungen organisiert.