Darum gehts
- Wallis verhinderte 2025 26 Doppelzahlungen im Wert von 710'000 Franken
- Fehler oft durch Unachtsamkeit, fehlendes Wissen oder mangelhafte Kontrollen verursacht
- Kanton Wallis ist vorbildhaft im Umgang mit solchen Fehlern, anderswo herrscht weniger Transparenz
Eine Rechnung zweimal bezahlt? So ein Patzer geht ins Geld. Heikel wird es, wenn Staatsangestellte die Buchhaltung nicht im Griff haben. Dann steht nicht das eigene Geld auf dem Spiel, sondern jenes der Steuerzahler. Pointiert gesagt: Jemand macht einen Fehler, und alle sind die Leidtragenden.
Die meisten Behörden sprechen ungern über solche Vorfälle. Eine löbliche Ausnahme ist der Kanton Wallis: Dort schaut das unabhängige Finanzinspektorat genau hin und legt schonungslos offen, wenn Doppelzahlungen gestoppt wurden.
Die Bilanz für das vergangene Jahr: 26 Doppelzahlungen im Gesamtwert von über 710'000 Franken konnten verhindert werden. Im Schnitt ging es um rund 27'000 Franken pro Fall – Steuergeld, das sonst wohl einfach zum Fenster hinausgeworfen worden wäre.
Blick schaut hinter die Kulissen: So fängt das Walliser Kontrollsystem teure Doppelzahlungen ab.
Die Anwälte der Steuerzahler
Das Walliser Finanzinspektorat ist so etwas wie der Anwalt der Steuerzahler. Es überprüft, ob Behörden sorgsam mit öffentlichen Geldern umgehen. Eine seiner Aufgaben: Mit der «Sektion Zahlungen» der Finanzverwaltung überwacht es den Zahlungsverkehr stichprobenweise. Grundsätzlich, so heisst es, müsse aber jede Dienststelle bereits interne Kontrollen sicherstellen.
Die Jagd nach Fehlern
Durchschnittlich werden rund 150'000 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Milliarden Franken überprüft, wie die Behörden auf Anfrage offenlegen. In rund 1000 Fällen mussten die zuständigen Kontrolleure eingreifen, weil Vorgaben nicht eingehalten worden waren.
Nicht jede Doppelzahlung fällt auf. Bleibt sie unbemerkt, bleibt auch das Geld beim Empfänger. Automatische Rückbuchungen gibt es kaum je. Was also tun?
- Wer den Irrtum später bemerkt, kann den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern.
- Umgekehrt gilt: Erkennt der Empfänger, dass er eine Zahlung irrtümlich doppelt erhalten hat, muss er den zu viel erhaltenen Betrag zurückerstatten.
- Der Empfänger darf das Geld nicht einfach behalten. Das Gesetz spricht in solchen Fällen von einer «ungerechtfertigten Bereicherung». Der Rückforderungsanspruch verjährt drei Jahre, nachdem der Irrtum entdeckt worden ist; spätestens aber zehn Jahre nach der irrtümlichen Zahlung.
Wie viele Doppelzahlungen in der Praxis «untergehen», ist nicht bekannt. Gerade deshalb setzen Firmen und Behörden auf interne Kontrollen. Sie sollen solche Fehler möglichst schon vor der Überweisung erkennen.
Nicht jede Doppelzahlung fällt auf. Bleibt sie unbemerkt, bleibt auch das Geld beim Empfänger. Automatische Rückbuchungen gibt es kaum je. Was also tun?
- Wer den Irrtum später bemerkt, kann den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern.
- Umgekehrt gilt: Erkennt der Empfänger, dass er eine Zahlung irrtümlich doppelt erhalten hat, muss er den zu viel erhaltenen Betrag zurückerstatten.
- Der Empfänger darf das Geld nicht einfach behalten. Das Gesetz spricht in solchen Fällen von einer «ungerechtfertigten Bereicherung». Der Rückforderungsanspruch verjährt drei Jahre, nachdem der Irrtum entdeckt worden ist; spätestens aber zehn Jahre nach der irrtümlichen Zahlung.
Wie viele Doppelzahlungen in der Praxis «untergehen», ist nicht bekannt. Gerade deshalb setzen Firmen und Behörden auf interne Kontrollen. Sie sollen solche Fehler möglichst schon vor der Überweisung erkennen.
Die teuren Patzer
Die häufigsten Fehler? Nicht vorhandene Unterschriften, falsche Kontierungen, mangelhafte Lieferantendaten oder falsch erfasste Beträge. «Diese Situation ist vor allem auf Unachtsamkeit oder fehlendes Wissen der involvierten Personen zurückzuführen», heisst es beim Finanzinspektorat trocken. Genau solche Fehler können dann dazu führen, dass Rechnungen doppelt bezahlt werden.
Die Notbremse vor der Überweisung
Entdeckt die Finanzverwaltung eine mögliche Doppelzahlung, wird der Beleg blockiert und an die zuständige Dienststelle zurückgeschickt. Dort wird der Fall erneut überprüft. Handelt es sich tatsächlich um eine doppelt erfasste Rechnung, wird der Beleg gelöscht. Ist die Zahlung berechtigt, wird sie freigegeben – nach zusätzlichen Nachweisen.
Die Lehren aus den Fehlern
Die Kontrollen erfolgen mit technischer Unterstützung, aber auch durch Mitarbeitende. Häufen sich Fehler bei einer Dienststelle, verlangt das Finanzinspektorat bessere interne Kontrollen. Das Walliser Kontrollsystem scheint zu greifen: Laut Finanzinspektorat musste zuletzt etwas seltener eingegriffen werden als auch schon.
Die Offenheit der Walliser
Die Transparenz der Walliser ist bemerkenswert. Andere Kantone sind da zurückhaltender. Auf Bundesebene gibt es zwar ebenfalls Sicherheitsmechanismen. Eine systematische Statistik zu versehentlich doppelt bezahlten Rechnungen oder verhinderten Fehlzahlungen führe man jedoch nicht, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung gegenüber Blick erklärt.
Die Kontrollen beim Bund
Auch der Bund setzt auf ein Kontrollsystem, «um Doppelzahlungen möglichst zu verhindern beziehungsweise zu erkennen». Rechnungen werden im Buchhaltungssystem automatisch abgeglichen. Erkennt das System identische Angaben, schlägt es Alarm. Rechnungen über 500 Franken müssen von zwei berechtigten Personen freigegeben werden, bei Aufträgen über 5000 Franken werden zudem Bestellungen oder Verträge doppelt genehmigt. Vor der Auszahlung folgt eine weitere Kontrolle.