Darum gehts
- In der Schweiz bestehen an hohen Feiertagen vielerorts Veranstaltungsverbote
- Thurgau lockert Tanzverbot, Nidwalden lehnt Lockerungen dagegen ab
- Zehn Kantone haben keine Veranstaltungsverbote, zwölf halten daran fest
Immer schön mit der Ruhe! In der Schweiz gibt es vielerorts bis heute Veranstaltungsverbote an sogenannten hohen Feiertagen. Im Volksmund ist vom Tanzverbot die Rede – weil es dann nicht gestattet ist, die Hüfte zu schwingen. Öffentliche Feiern ohne religiösen Hintergrund? Kaum möglich.
Kein Pardon gilt in der Regel am Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie am Eidgenössischen Bettag. Es herrscht jedoch ein föderaler Flickenteppich. Landesweit einheitliche Regeln fehlen – jeder Kanton entscheidet selbst. Und doch: So hartnäckig sich das Tanzverbot hält, zuletzt kam seit längerem wieder Bewegung in die Debatte.
Thurgau lockert, Nidwalden blockt
Im Kanton Thurgau stimmte die Bevölkerung im Herbst einer Totalrevision des Ruhetagsgesetzes knapp zu. Das bedeutet eine Lockerung des Tanzverbots. Damit sind an hohen Feiertagen Anlässe erlaubt, sofern sie in Innenräumen stattfinden und maximal 500 Personen teilnehmen.
Er freue sich, «dass der Thurgau auf die gesellschaftlichen Veränderungen moderat reagieren kann und ein modernes Ruhetagsgesetz bekommt, das sich schon in anderen Kantonen bewährt hat», erklärte der zuständige Regierungsrat Walter Schönholzer (60, FDP) nach der Abstimmung. Die vorsichtige Wortwahl verrät es: Es ist keine Revolution, die da im Thurgau passiert ist.
Die Debatte wird immer auch vor dem Hintergrund der zunehmend säkularisierten Gesellschaft geführt. Immer weniger Menschen gehören den christlichen Kirchen an – und damit stellt sich umso mehr die Frage, ob das Tanzverbot noch zeitgemäss ist.
Zu einer ganz anderen Antwort als im Thurgau kam man in Nidwalden. Dort lehnte das Kantonsparlament kürzlich eine Motion aus FDP-Kreisen zur Abschaffung des Tanzverbots ab. Mit 30 zu 24 Stimmen bei einer Enthaltung setzte sich die Mehrheit durch, die an den bisherigen Regeln festhalten will.
Die Befürworter der Lockerung argumentierten mit Eigenverantwortung und der Freiheit, die Freizeit selbst zu gestalten. Das untergrabe auch das Christentum nicht. Die Gegenseite hielt dagegen: Die fünf hohen Feiertage seien kulturell tief verankert und verdienten besonderen Schutz. Wer hier lockere, müsse konsequenterweise auch die Feiertage als solche infrage stellen. Die Regierung lehnte eine Neuregelung ebenfalls ab.
Was gilt in welchem Kanton?
Wie unterschiedlich die Kantone ticken, zeigt der «Freiheitsindex» der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse. Sie wertet dafür auch aus, in welchem Ausmass nichtreligiöse Veranstaltungen an hohen Feiertagen verboten sind – und sieht darin eine Einschränkung der individuellen Freiheit. «Eine solche Unterscheidung sollte in einem säkularen Staat nicht gemacht werden», kritisiert Avenir Suisse.
Gemäss der jüngsten Auswertung kennen zehn Kantone keinerlei Veranstaltungsverbote an hohen Feiertagen, darunter Aargau, Zug und mehrere Kantone der Romandie. Vier Kantone verfügen über Verbote mit Ausnahmen, etwa Basel-Stadt und St. Gallen. Zwölf Kantone halten weiterhin an generellen Veranstaltungsverboten fest. Dazu zählen Bern, Solothurn und Schwyz; weil die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft war, wurde zuletzt auch der Thurgau noch dazugerechnet.
In einigen Kantonen sind derzeit noch Vorstösse oder Gesetzesrevisionen hängig, die eine Lockerung des Tanzverbots zum Ziel haben. Eine weitere vollständige Abschaffung ist jedoch nirgends in Sicht.