Darum gehts
- Ombudsmann fordert 30-Sekunden-Karenzzeit im Fernverkehr, Branche lehnt ab
- SBB klären jährlich Tausende Kulanzfälle, haben aber keine einheitliche Regelung
- SBB erläutern, wie Kulanz gehandhabt wird
Er löste sein Billett nur 17 Sekunden zu spät. Dafür kassierte Marco Wyss (31) eine saftige Busse. Kulanz gab es nicht, obwohl ein Schwarzfahrversuch ausgeschlossen werden konnte. Schliesslich wurde er erst sieben Minuten nach der Abfahrt kontrolliert.
Der Fall sorgte für Wirbel, als Blick kürzlich darüber berichtete. Ein Einzelfall ist es aber nicht. Die Sekundenfalle sorgt immer wieder für Unverständnis bei verärgerten ÖV-Passagieren. Speziell dabei: Tickets lassen sich auch nach der Abfahrt noch in der App kaufen. Die ÖV-Betreiber verkaufen Billette, für die sie dann Bussen ausstellen.
Ein bald «ewiges Problem» sind diese Fälle auch für Hans Höhener (79). Immer wieder melden sich deswegen Passagiere beim Ombudsmann des öffentlichen Verkehrs. «Es ist für mich schleierhaft, weshalb man ein aufwendiges Verfahren einleitet, wenn klar ersichtlich ist, dass eine Kundin respektive ein Kunde sich der Billettpflicht nicht entziehen wollte», sagt Höhener.
Der frühere Ausserrhoder FDP-Regierungsrat ist deshalb im vergangenen Jahr bei den Transportunternehmen vorstellig geworden. An einer Vorstandssitzung des Verbandes des öffentlichen Verkehrs – dort sitzen die wichtigsten CEOs der Branche – hat er das Thema zusammen mit seinem Jahresbericht aufgebracht und für eine konsumentenfreundliche Lösung geworben.
Der Vorschlag: 30 Sekunden!
Höheners Vorschlag: Im Fernverkehr soll eine Karenzfrist von 30 bis 60 Sekunden nach Abfahrt des Zuges gelten. Im städtischen Verkehr wäre die Regel weiterhin streng ausgelegt worden. Dort hält Höhener eine Karenzfrist wegen der kurzen Haltestellenabstände für nicht umsetzbar. Ganz anders sehe es aber im Fernverkehr aus, wo die Haltestellen mitunter 20 Minuten auseinanderliegen.
Die Branche habe «den Vorschlag leider nicht aufgenommen», sagt Höhener. Dafür hat der Ombudsmann wenig Verständnis. Denn das Bearbeiten der Fälle führe nicht nur zu unnötiger Verärgerung bei den ÖV-Passagieren, sondern auch zu viel Aufwand bei den Verkehrsbetrieben, den Kundendiensten und bei der Ombudsstelle. «Man sollte eine vernünftige Handhabung anwenden», sagt Höhener. Entscheiden kann er selbst nicht. Bei Beschwerden gibt er letztlich nur eine unverbindliche Empfehlung ab. «Einige Unternehmen sind sehr kulant, andere sehen es sehr eng», sagt er.
Er ist auch überzeugt, dass die Zugbegleiter einen gewissen Handlungsspielraum haben sollten. Das sei aber immer weniger der Fall. Die Apparate zeigten beim Kontrollieren der Billette entweder grün oder rot an. Die SBB betonen allerdings, dass sich «am Handlungsspielraum des Zugpersonals» nichts geändert habe. Das Kontrollpersonal könne allerdings oft nicht vor Ort «detaillierte Abklärungen» wie technische Probleme beim Kaufprozess vornehmen.
SBB: Jeder Fall wird geprüft
SBB-Sprecher Reto Schärli betont: «Kulanz gehört zur Praxis der SBB.» Wer sich ungerecht behandelt fühle, könne «eine Klärung des Vorfalls verlangen». Jeder Fall werde einzeln geprüft. «Solche Kulanzentscheide werden jedes Jahr in Tausenden Fällen nachträglich getroffen – insbesondere bei offensichtlichen Irrtümern oder sensiblen persönlichen Situationen.»
Wie begründet die ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass das Nein zu einer Lösung? «Anders als im Ausland gibt es keine Zugangsschranken vor Perrons oder Haltestellen. Jede und jeder kann einfach in den ÖV einsteigen, ohne kontrolliert zu werden», sagt Sprecherin Michaela Ruoss. Vor der Abfahrt ein Ticket zu haben, sei die gemeinsame Regel in der Schweiz, die sich «auch schweizweit anwenden» lasse.
Auch das Bundesamt für Verkehr hatte Anfang 2024 bezüglich der Sekundenfalle Veränderungen gefordert, dann aber davon abgelassen. Dies, nachdem die Branche im Mai 2024 ein Massnahmenpaket geschnürt hat, wozu unter anderem eine Informationskampagne gehörte.