Darum gehts
- Seit 1. Februar 2025 gilt Brot-Deklarationspflicht in Schweizer Gastronomie und Verkauf
- Allein im Aargau: 350 Verstösse wegen fehlender Brotherkunftsangabe bei Kontrollen
- Schweizweite Übersicht fehlt, Bundesrat fordert mehr Transparenz bei Brotimporten
Das Gipfeli im Café, das Sandwich vom Beck, das obligate Brotkörbli in der Beiz: Fein ist es fast immer. Aber Konsumentinnen und Konsumenten sollen auch wissen, wo das Brot produziert wurde. Stammt etwa das Sandwich mit Brotscheiben aus Deutschland? Kam das Gipfeli tiefgekühlt aus Frankreich? Oder ist alles einheimisch?
Auch wer Backwaren im Offenverkauf verkauft, muss das Produktionsland heute gut sichtbar deklarieren. Die Vorschriften werden inzwischen konsequent kontrolliert. Und die Lebensmittelinspektoren der Kantone werden nicht selten fündig: Ihnen gehen Hunderte Brot-Sünder ins Netz.
Brot-Beanstandungen häufen sich
Die neuen Vorschriften traten am 1. Februar 2024 in Kraft. Für ihre Umsetzung galt eine einjährige Übergangsfrist. Seit dem 1. Februar 2025 müssen die Betriebe das Produktionsland schriftlich angeben; fehlende Angaben werden beanstandet.
Blick hat sich umgehört. Besonders aufschlussreich sind die Angaben aus dem Aargau. Der Kanton – mit seiner Mischung aus ländlichen Regionen und Städten eine Art Durchschnittsschweiz – nennt konkrete Zahlen: Bei risikobasierten Kontrollen wurden 2025 insgesamt 1503 lebensmittelrechtliche Beanstandungen registriert. In rund 350 Fällen betraf die Beanstandung die fehlende Deklaration der Brotherkunft (teilweise neben weiteren Mängeln).
Das heisst: Bei knapp jeder vierten Beanstandung spielte die fehlende Deklaration der Brotherkunft eine Rolle. Zunächst seien die Betriebe einfach auf den Mangel hingewiesen worden, erklärt das zuständige Aargauer Gesundheitsdepartement. «Seit Ablauf der Übergangsfrist wird die fehlende Brotherkunft beanstandet.»
Strafrechtliche Konsequenzen möglich
Hintergrund der neuen Vorschriften ist der stark gestiegene Import von Backwaren. Bundesbern wollte deshalb mehr Transparenz schaffen: Konsumentinnen und Konsumenten sollen erkennen können, in welchem Land Brot und Feinbackwaren hergestellt wurden.
Entscheidend ist das Produktionsland. Blosses Aufbacken in der Schweiz genügt nicht. Entscheidend ist, in welchem Land das Brot oder die Backware hauptsächlich hergestellt wurde. Die Herkunft muss gut sichtbar angeschrieben sein, etwa auf einem Schild am Regal oder auf der Speisekarte.
Wer die Herkunft seines Brots nicht oder falsch deklariert, muss nachbessern. Je nachdem kann ein Verstoss saftige Folgen haben. Man beanstande solche und verpflichte die betroffenen Betriebe, die Angaben zu korrigieren, sagt die stellvertretende Zürcher Kantonschemikerin Nadine Gerber zu Blick. «Je nach Sachverhalt behält sich der kantonale Vollzug zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen vor.»
Kein schweizweiter Überblick
Die Brotdeklaration beschäftigt auch im Bundesparlament. Mitte-Ständerat Peter Hegglin (65) verlangte kürzlich vom Bundesrat Auskunft darüber, wie gut die Vorschriften eingehalten werden. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung bevorzuge heimische Backwaren und gehe davon aus, dass diese auch tatsächlich hierzulande hergestellt würden, so Hegglin. «Die grossen Importmengen lassen aber daran zweifeln.»
Die Antwort fiel allerdings ernüchternd aus: Weil die Kantone ihre Beanstandungen nicht melden müssen, hat der Bund keine schweizweite Übersicht.
Durchwegs konsequent sind die Vorschriften ohnehin nicht. So gelten beim Kebab für Döner und Dürüm unterschiedliche Deklarationsregeln – mit skurrilen Folgen, wie Blick bereits aufzeigte.