Riesen-Unterschiede bei Kantonen: Index wirft Fragen auf
Bezahlen wir zu viele Gebühren fürs Autofahren?

Gebühren für Schweizer Autofahrer sind in manchen Kantonen unzulässig, wie ein Bericht zeigt. Der Bund schreibt: Die Einnahmen seien teilweise höher als die Kosten – das ist unzulässig.
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Ob für den Lernfahrausweis ...
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bericht wirft Fragen bei Strassenverkehrsgebühren in Schweizer Kantonen auf
  • Appenzell Innerrhoden Gebührenindex: 164 %, Tessin: 156 %, Genf: 147 %
  • Berechnungsmethode ist unterschiedlich
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Wer ein eigenes Auto fährt, kommt nicht darum herum: Gebühren für den Führerausweis oder die Fahrzeugprüfung gehen ins Geld. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung zeigt nun Ungereimtheiten auf: Mit einem Index wird das Verhältnis von Kosten und Einnahmen erfasst. 100 gilt dabei als Referenzwert: In der Theorie decken sich Kosten und Einnahmen exakt. Doch in vielen Kantonen liegt der Index deutlich darüber.

«Am höchsten ist der Wert in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (164 Prozent), Tessin (156 Prozent) und Genf (147 Prozent)», heisst es im Bericht. Zwar könne die Grenze von 100 Prozent nicht als absoluter Referenzwert betrachtet werden. Aber: «Die Werte einiger Kantone können dennoch auf ein mögliches Missverhältnis zwischen den Gebühren und den verbuchten Kosten hindeuten.»

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Blick hat bei den Kantonen nachgefragt: Verdienen sie mit den Gebühren eine goldene Nase? Nein, heisst es etwa aus Appenzell Innerrhoden. «Das Strassenverkehrsamt verwaltet die Mietfahrzeuge der fünf grössten Schweizer Autovermietungen.» Dafür bekommen sie eine Aufwandsentschädigung, die den Einnahmen zugerechnet wird. 2023 waren das über 900'000 Franken. «Ohne die Aufwandsentschädigung liegt der Gebührenfinanzierungsindex unter 100 Prozent.» Ein direkter Vergleich sei wegen der Mietfahrzeuge nicht repräsentativ. 

Auch im Tessin winkt man ab. Die Auktionen von Nummernschildern würden jedes Jahr mehrere Hunderttausend Franken einbringen. Gleichzeitig würden bestimmte Ausgaben – wie die Informatik oder die Erneuerung von Gebäuden – nicht dem Amt, sondern anderen Departementen ausgewiesen. «Aus diesen Gründen ist es nicht richtig, zu folgern, dass viel mehr eingenommen wird, als tatsächlich Kosten entstehen. Wenn man Gebühren für die einzelnen Leistungen im Kanton Tessin analysiert, stellt man fest, dass sie mit denen verschiedener anderer Kantone übereinstimmen.» 

Preisüberwacher: «Maximal 80 Prozent der Kosten»

Der Kanton Genf erklärt ebenfalls, dass der Index mit Vorsicht zu interpretieren sei. «Der Umfang der Dienstleistungen kann erheblich variieren und bestimmte Kosten werden manchmal nicht vollständig berücksichtigt. Gleichzeitig hat der Kanton die Tarife für bestimmte Dienstleistungen per Anfangs Jahr gesenkt, insbesondere bei den Zulassungen und dem Führerschein.

Das sei auf eine Buchhaltungsanalyse zurückzuführen, die tatsächlich Überschüsse bei bestimmten Dienstleistungen und Defizite bei anderen Dienstleistungen aufgezeigt habe. Auch im Kanton Thurgau wurden die Gebühren bereits angepasst. «Seither gilt ein Kostendeckungsdach von maximal 110 Prozent.»

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans (57) hat 2022 bei einem Gebührenvergleich Handlungsspielraum gesehen und zur Mässigung aufgerufen. Jetzt sagt er auf Anfrage: «Aus meiner Sicht dürfen maximal 80 Prozent der Kosten der Strassenverkehrsämter den Autofahrern direkt auferlegt werden.» Dies, da ein Teil der Kosten durch Steuern finanziert werden muss, da die Verkehrssicherheit ein öffentliches Interesse ist.

Zwar könne es kurzfristig vorkommen, dass die Gebühren deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen, dies müsste aber korrigiert werden. Betroffene könnten Rechtsmittel ergreifen, Transparenz verlangen oder politische Kanäle nutzen. 

Nicht nur wegen der Gebühren stehen die Kosten für die Autofahrer immer wieder in der Kritik. Der Branchenverband Autoschweiz kritisiert in einem Positionspapier die hohen Steuern. «Mehr als 12,7 Milliarden Franken zahlen Automobilistinnen und Automobilisten jedes Jahr an den Staat. Doch nur 8,8 Milliarden Franken fliessen tatsächlich in den Strassenverkehr zurück», heisst es dort.

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