Darum gehts
- Ricardo darf nicht mehr von Walliser Konkursämtern genutzt werden
- Seit 13 Jahren versteigerte Wallis dort rund 3000 Gegenstände
- 66 Webcams untersucht, nur 2 entsprechen Datenschutzvorschriften
Die Onlineplattform Ricardo ist beliebt bei Schnäppchenjägern. Doch bald dürfte es einige Angebote weniger drauf haben: Die Walliser Betreibungs- und Konkursämter dürfen Ricardo nicht mehr zum Verkauf nutzen. Zuerst hatte der «Walliser Bote» darüber berichtet.
Für den Entscheid verantwortlich ist Lauris Loat. Er ist der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte im Wallis. Die Nutzung des Dienstes verstosse gegen mehrere Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes. Es fehle die Grundlage, Personendaten auf privaten Plattformen bearbeiten zu lassen.
Rund 3000 Gegenstände versteigert
Seit 13 Jahren nutze der Kanton Wallis die Plattform und habe so knapp 3000 Gegenstände versteigert, schreibt die Zeitung. Das Wallis ist nicht allein: Auch Luzern stellt Gegenstände in einzelnen Fällen auf die Plattform, schreibt Zentralplus. Der Kanton Zug hingegen hat eine eigene Plattform.
Doch es ist nicht der einzige umstrittene Entscheid des Wallisers Loat. Ins Visier hat er auch die Webcams von Touristenregionen genommen. Dort kann man zum Beispiel nachschauen, wie das Wetter ist. «Unsere Behörde hat festgestellt, dass viele dieser Webcams aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind. So können die durch die Webcam gefilmten Personen identifiziert werden oder identifizierbar sein», heisst es im Tätigkeitsbericht.
Darum hat die Behörde ein Merkblatt erstellt. «Wir stellen fest, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden im Rahmen dieser Befragung relativ kompliziert war, da viele von ihnen auf unsere erste Kontaktaufnahme nicht reagierten oder uns nur unvollständige Antworten übermittelten.»
Kritische Stimmen im Parlament
Für dieses Merkblatt gab es dann auch Kritik im kantonalen Parlament. «Statt pragmatisch Lösungen zu finden, entstehen zusätzlich administrative Hürden», sagt zum Beispiel SVP-Grossrat Renato Karlen im Rat. Das Problem sei aber auch das Gesetz, das «oft zu komplex und teilweise wenig praxistauglich» sei.
Beim Merkblatt zu den Webcams stelle sich die Frage, «ob die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt oder ob man sich im Detail verliert», sagt Mitte-Grossrätin Charlotte Salzmann-Briand.
Doch Loat bekommt auch Unterstützung. Jérôme Desmeules von der zuständigen Kommission erwähnt, dass von den 66 untersuchten Kameras gerade mal zwei den Vorschriften genügen. «Ich lade jeden Abgeordneten und jede Abgeordnete, der oder die auch in einer kommunalen Exekutive oder Legislative tätig ist, ein, diese Frage in seiner bzw. ihrer Gemeinde anzusprechen, ohne diese Überprüfung abzuwarten.»