Darum gehts
- SBB wollte Bodycams auf Kontrolleure ausweiten, EDÖB-Bericht stoppt Pläne vorerst
- Fehlende Rechtsgrundlage wegen Eingriff in Grundrechte durch Videoüberwachung
- Videoaufnahmen der SBB werden nach 72 Stunden gelöscht
Die Transportpolizei der SBB ist seit knapp zwei Jahren mit Bodycams ausgestattet. Die digitale Ausrüstung hat sich für die SBB als wertvolles Einsatzmittel zur Deeskalation von Konflikten und zur Beweissicherung erwiesen. Deshalb wollte das Bahnunternehmen die portablen Kameras im Pilotprojekt «Sicherheit im Zug» auch auf seine Kontrolleure ausweiten.
Ein neuer Bericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) kommt nun jedoch zum Schluss, dass die dafür nötigen Rechtsgrundlagen nicht ausreichen. Die SBB müssen ihr Vorhaben deshalb vorerst pausieren, bis die entsprechenden rechtlichen Anpassungen abgeschlossen sind.
Eingriff in Grundrechte
Die SBB sind ein Unternehmen mit einer Bundeskonzession für den Personentransport. Dadurch handeln sie als staatliches Organ und benötigen für ihre Tätigkeiten eine gesetzliche Grundlage.
Da die Überwachung von Personen per Videokamera einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt, müssen die wesentlichen Elemente der damit verbundenen Datenbearbeitung auf Stufe des formellen Gesetzes geregelt sein.
Im Gegensatz zu den Bodycams dürfen die SBB stationäre Kameras einsetzen. Die Aufnahmen müssen jedoch spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden. Ein Zugriff auf die Videoaufnahmen ist nur im Nachgang eines Vorfalls zulässig, etwa zur Beweissicherung durch die Strafverfolgungsbehörden.