Darum gehts
- Seit 2004 führt die EDK eine schwarze Liste für Lehrpersonen.
- Aktuell sind 111 Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung im Register gelistet.
- Nationalrat diskutiert schwarze Liste für Kitas nach wiederholten Sexualdelikten.
Seit 2004 führt die Konferenz der 26 kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) eine schwarze Liste mit Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung. Ihnen wurde die Befugnis entzogen, weil sie rechtskräftig verurteilt wurden, Suchtverhalten zeigten oder sich unangemessen benahmen.
Das zentrale Register soll verhindern, dass in einem Kanton aus dem Schulzimmer verbannte Lehrpersonen in einem anderen wieder unterrichten können, zum Beispiel nach pädophilen Vergehen. So können sich Schulleitungen bei einer Anstellung vergewissern, ob Bewerberinnen und Bewerber nicht auf der schwarzen Liste figurieren. Da nicht alle Kantone Meldungen gleich handhaben und zum Beispiel laufende Verfahren nicht überall einen Eintrag zur Folge haben, ist die Liste kein sicheres Register für den Leumund.
Laufende Aktualisierung
Per 6. Juli waren der EDK 111 Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung gemeldet, wie EDK-Sprecher Stefan Kunfermann auf Anfrage bekannt gibt. Die Liste werde laufend aktualisiert, mit neuen Meldungen ergänzt und auch durch die Löschung provisorischer Einträge reduziert.
«Der Entzug der Unterrichtsberechtigung erfolgt nach dem jeweiligen kantonalen Recht», sagt Kunfermann. Wenn eine Lehrperson rechtskräftig verurteilt sei, gebe es allerdings keine kantonalen Unterschiede.
Handlungsbedarf für Kitas?
Die Einführung einer schweizweiten schwarzen Liste wird seit einigen Monaten auch für Kita-Betreuungspersonen diskutiert. Nachdem ein Angestellter einer Kindertagesstätte trotz sexueller Handlungen mit Kindern an seinem alten Arbeitsort in einem anderen Kanton wieder eine Stelle in einer Kita erhielt und dort erneut Sexualdelikte beging, kam die Forderung politisch aufs Tapet. In einer Motion fordert die Zürcher Nationalrätin Nina Fehr Düsel (45, SVP) ein nationales Register.
Die für die vorschulischen Belange zuständige Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) habe zur Schaffung einer schwarzen Liste noch «keine formelle Position» bezogen, sagt Julie Tarchini von der SODK. Die Frage berühre unter anderem Datenschutz, Arbeitsrecht sowie Bewilligungs- und Aufsichtspraxis. Ob ein nationales Instrument rechtlich umsetzbar sei, müsse sich zeigen.