Darum gehts
- Im Aargau wurden fragwürdige Zusatzzahlungen an Lehrpersonen aufgedeckt
- Finanzkontrolleure schaute bei Kontrollen genau hin, es fehlte klare Rechtsbasis
- Kanton forderte Geld zurück – Beiträge seien verhältnismässig marginal
Lehrerinnen kassieren einen Zuschlag für die Stundenplanung. Eine Schulleitung lässt sich Einsätze bei Ausfällen extra bezahlen. Und ein Klassenlehrer bekommt für Organisationsaufgaben Geld obendrauf. All die Arbeit wurde zwar geleistet. Doch: Für diese Zusatzbatzen fehlt die rechtliche Grundlage! Die Aufgaben gehören schlicht zum festen Jobprofil – oder sind bereits über andere Funktionen abgegolten.
Aufgedeckt wurden die Fälle im Aargau. Die obersten Kontrolleure des Kantons schauten genau hin. Die Finanzkontrolle durchleuchtete die Personalausgaben für Lehrpersonen in zwei Gemeinden. Ihr Fazit: Im Grundsatz läuft es regelkonform. Aber mit den Extras wird es heikel – so heikel, dass der Kanton Rückzahlungen verlangte. Blick zeigt die Hintergründe.
Es geht um Steuergeld des Kantons
In einer grösseren Gemeinde stellten die Prüfer fest: Klassenlehrpersonen bekamen zusätzliche Entschädigungen für Coachings und Fachschaften – ohne rechtliche Basis. Zudem wurde eine externe Fachperson zur Unterstützung der Lehrerschaft engagiert, «wofür ebenfalls keine Rechtsgrundlage erkennbar ist».
Auch in einer mittelgrossen Gemeinde stiessen die Kontrolleure auf fragwürdige Zusatzbatzen. So wurde eine Schulleitung für Unterstützung bei Krankheitsausfällen und für ein Mentorat bezahlt, wiederum ohne klare Rechtsbasis. Und eine Lehrperson erhielt zusätzlich Geld für die Planung von Pensen und Stunden – obwohl diese Aufgaben bereits über den Lohn der Schulleitung abgedeckt wären.
Will eine Gemeinde solche Extras vergüten, kann sie das tun – allerdings nur mit klarer Grundlage und auf eigene Rechnung. Den grössten Teil der Lehrerlöhne in den Gemeinden übernimmt nämlich der Kanton. Genau deshalb schaut er so genau hin: Es geht um den sorgsamen Umgang mit Steuergeld.
Das Bildungsdepartement von SVP-Regierungsrätin Martina Bircher (42) legt gegenüber Blick offen: In der grösseren Gemeinde belief sich der «beanstandete Personalaufwand» auf insgesamt 125'000 Franken; betroffen waren 24 Anstellungen im vorletzten Schuljahr. In der anderen waren es rund 12'000 Franken in fünf Fällen.
Beide Gemeinden haben die Gelder auf Aufforderung des Kantons unterdessen zurückgezahlt. Rückforderungen seien für beide Seiten «nicht einfach», räumt Birchers Sprecherin ein. In bisherigen Fällen habe man jedoch eine einvernehmliche Lösung gefunden und den «Kantonsanteil» zurückerhalten. Gleichzeitig seien Massnahmen ergriffen worden, «mit denen in Zukunft Lohnzahlungen ohne Rechtsgrundlage in den betroffenen Schulen verhindert werden können».
«Arbeitsleistung wurde erbracht»
Ein systematisches Problem sehen die Verantwortlichen nicht. Die Sprecherin betont: «Die festgestellten Mängel sind gemessen an der Lohnsumme der einzelnen Schulen marginal.» In der grösseren Gemeinde belief sich die Lohnsumme auf 33,1 Millionen Franken bei fast 2200 Anstellungen, in der anderen waren es 18,2 Millionen bei rund 880 Anstellungen. «Bei den beanstandeten Entschädigungen stand zudem jeweils das Wohl der Lernenden im Mittelpunkt, und die damit verbundene Arbeitsleistung wurde erbracht», so die Sprecherin weiter.
Fakt bleibt aber: Bei beiden Kontrollen stiessen die Finanzprüfer auf Zusatzbatzen. Zöge sich dieses Bild durch den ganzen Kanton, käme rasch eine schöne Summe zusammen. Müssten die Aargauer Behörden also nicht konsequenter hinschauen?
Für flächendeckende Prüfungen wie jene der Finanzkontrolle fehlten die Ressourcen, erklärt das Bildungsdepartement. Zugleich verfüge man über ein «umfassendes internes Kontrollsystem» bei Personal und Löhnen. Viele Fehler würden bereits im System verhindert oder durch Kontrollen im Ablauf erkannt.