Darum gehts
- 4902 Personen mit Rückweisungsentscheid halten sich noch in der Schweiz auf
- Diese Zahl ist innert Jahresfrist gestiegen
- Die Lage im Nahen Osten erschwert den Vollzug von Rückschaffungen
Über den Fall berichtete Blick letzte Woche: Ein im Jahr 2016 in die Schweiz eingereister, geistig behinderter Iraker, dessen Wegweisung das Bundesverwaltungsgericht bereits im Januar 2019 bestätigt hatte, befindet sich auch heute noch hier – fast zehn Jahre nach der Ablehnung seines Asylgesuchs.
Die Betreuung des Mannes, der zu aggressivem Verhalten neigt und damit seine Mitpatienten und Pfleger gefährdet, kostet den Steuerzahler pro Tag 1000 Franken. Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) will man sich auf Anfrage nicht dazu äussern, warum in diesem Fall die Rückschaffung ins Heimatland bisher nicht möglich war. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sage man nichts zu Einzelfällen.
Lage im Nahen Osten erschwert Rückschaffungen
Generell, hält das SEM fest, könnten laufende Verfahren, administrative Abklärungen sowie individuelle Umstände zu Verzögerungen beim Vollzug einer Wegweisung führen. Komplizierend hinzu kommt derzeit die Lage im Nahen Osten. Diese erschwert laut dem SEM den Vollzug von Wegweisungen etwa in den Irak auch logistisch, weil beispielsweise Flugmöglichkeiten wegfallen würden.
Gemäss aktuellen Daten leben in der Schweiz derzeit 4902 Personen, gegen die eine Wegweisung ausgesprochen worden ist. Diese Zahl nimmt zu – innert Jahresfrist ist sie um 7,6 Prozent angestiegen. Nicht sagen kann das SEM, ob auch die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz nach dem Rückweisungsentscheid ansteigt: Dazu gebe es zurzeit keine standardisierten Statistiken.
Vollzugsquote von 69 Prozent
Insgesamt sind derzeit 264 Personen aus dem Irak noch in der Schweiz, obwohl sie in ihr Heimatland zurückkehren müssten. Den Spitzenplatz in dieser Rangliste halten jedoch abgewiesene Asylsuchende aus dem Maghreb: Angeführt von Algerien mit 780 Personen, Marokko mit 285 und Tunesien mit 139 Personen.
SEM-Sprecher Nicolas Cerclé sagt: «Die Schweiz betreibt eine konsequente Rückkehrpolitik und zählt zu den vollzugsstärksten Staaten Europas.» So liege etwa die Vollzugsquote der vollziehbaren Landesverweisungen für 2024 bei 69 Prozent. Dieser Wert ist tatsächlich höher als in den meisten EU-Staaten: Dort liegt die Rückführungsquote zwischen 20 und 30 Prozent. Zudem, so SEM-Sprecher Cerclé, betreibe die Schweiz eine «aktive Migrationsaussenpolitik». Bereits mit insgesamt 70 Staaten gibt es in diesem Bereich Instrumente.
Drei Länder kooperieren gar nicht
Zwangsweise Rückführungen sind nur möglich, wenn der Staat, in den die weggewiesene Person zurückgeschickt werden soll, kooperiert. Hier gebe es unterschiedlich hohe Hürden, so Cerclé. Grundsätzlich ablehnend ist die Haltung in drei Staaten: Eritrea, Iran und Kuba. Aus diesen Staaten stammt gemäss den aktuellsten Zahlen rund ein Zehntel der 4902 Personen, die trotz Wegweisung noch immer in der Schweiz sind. In diesen Fällen kommt es lediglich dann zu einer Ausreise, wenn sich die Betroffenen freiwillig dazu entscheiden.