Darum gehts
- Bund plant zentrale Briefkastenanlagen für Quartiere, Vernehmlassung bis 15. Oktober
- Anwohner sollen Post an zentralen Stellen abholen, Bund will Umwelt entlasten
- Kosten bleiben bei Hausbesitzern, genaue Entfernung zu Briefkästen noch unklar
Es wäre nicht weniger als eine Post-Revolution. Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt haben Postminister Albert Rösti (58) und seine Bundesratskollegen mit der neusten Revision des Postgesetzes eine Änderung angestossen, die direkte Folgen vor unserer Haustür haben könnte.
Neu soll die Regierung nicht nur Vorgaben zu den Briefkästen erlassen, sondern auch «betreffend Briefkastenanlagen im Bereich von Hauszugängen, an der Zufahrt zu einer Überbauung oder an einem zentralen Ort in einer Überbauung». So ist es im bundesrätlichen Vorschlag zu lesen.
Anwohner müssten Briefe an zentraler Stelle abholen
Das geltende Recht erlaubt heute Briefkastenanlagen bei Mehrfamilien- oder Geschäftshäusern. «Künftig soll es auch möglich sein, eine Briefkastenanlage für mehrere Häuser beziehungsweise für ein Quartier einzurichten», zitiert CH Media das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Die Folge: So könne es auch eine einzige Briefkastenanlage für ein ganzes Quartier geben, bestätigt das Bakom. In Neuüberbauungen werde das teilweise schon heute für Pakete so gehandhabt. Neu müssten die Bewohnerinnen und Bewohner auch ihre Briefe an einer zentralen Stelle abholen. Die Kosten für eine solche Anlage wären von den Hausbesitzern zu übernehmen – wie bisher bei den Briefkästen.
Der Bund erkenne vorab Vorteile, schreibt CH Media weiter: Erstens werde die bestellte Ware an einem sicheren Ort gelagert, solange die Empfängerin oder der Empfänger nicht zu Hause ist. Zweitens könne sich «die Konzentration der Zustellung positiv auf die Umwelt auswirken». Das Verkehrsaufkommen werde reduziert, und die Verkehrsbelastung in den Wohngebieten sinke.
Weniger Lärm und Verkehr
Das Bakom weist denn auch darauf hin, dass der Anstoss für diese Anpassung ursprünglich von den Städten kam. Anwohner würden für ihren etwas längeren Fussmarsch mit weniger Lärm, besserer Luft und verkehrsärmeren Quartierstrassen belohnt.
Der Bundesrat wolle zudem sicherstellen, dass die Briefkastenanlagen so aufgestellt würden, «dass sie für die einzelnen Haushalte im betreffenden Quartier innert angemessener Distanz erreichbar sind». Noch allerdings sei unklar, was der Bund unter «angemessen» versteht.
Die Post selber wolle sich zu den Plänen noch nicht äussern. Für sie stehe «im Vordergrund, dass die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden auch künftig berücksichtigt werden», zitiert CH Media den gelben Riesen. Die Ausgestaltung der Vorgaben liege aber allein in der Verantwortung des Bundes.
Wie die Pläne ankommen, werde sich erstmals in der öffentlichen Vernehmlassung zeigen. Diese dauert noch bis am 15. Oktober. Die Post bleibe aber auf jeden Fall «zur Hauszustellung verpflichtet», betone das Bakom. Offen sei nur, wie weit die Hauszustellung künftig vom Haus entfernt ist.