Darum gehts
- Bundesrat Albert Rösti plant neues Postgesetz für 2030
- Vorgesehen ist ein Abbau, wenn die Nachfrage sinkt
- Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung
Die Zahl der verschickten Briefe sinkt, die Einzahlungen am Postschalter nehmen ab. Mit einem neuen Postgesetz will SVP-Bundesrat Albert Rösti (58) die Post per 2030 neu ausrichten.
Jetzt ist auch klar, wie. Die Grundversorgung will der Postminister zwar aufrechterhalten, doch dafür nimmt er die Bevölkerung in die Verantwortung. Sinkt die Nachfrage, wird auch das Angebot auf einen «Mindestumfang» reduziert. Der Post-Abbau ist damit programmiert.
Rösti schlägt dafür in seiner Vernehmlassungsvorlage konkrete Schwellenwerte vor. Diese liegen bei 800 Millionen Briefen (aktuell 1,25 Milliarden), 140 Millionen Paketen (aktuell 160 Millionen) sowie 350 Millionen Zeitungen und Zeitschriften (aktuell 459 Millionen) oder 24 Millionen Bareinzahlungen am Schalter (aktuell 52 Millionen) pro Jahr. Sinkt die Nachfrage schon nur in einem Bereiche unter diese Werte, ist eine Reduktion auf den Mindestumfang möglich. Dass eine dieser Hürden gerissen wird, könnte gemäss Prognosen bereits 2032/2033 der Fall sein.
Damit gilt:
- Briefe und Pakete: Briefe und Pakete werden an mindestens fünf Wochentagen zugestellt. Schlimmstenfalls kommt der Pöstler aber nur noch dreimal pro Woche. Erfolgt die Zustellung vorerst noch in alle ganzjährig bewohnten Haushalte, ist eine Reduktion auf nur noch in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen möglich. «Mit dem Rückgang der verschickten Briefmengen nimmt auch das Bedürfnis ab, jeden Tag Postsendungen erhalten zu können», schreibt das Departement dazu.
- Zeitungen: Die abonnierte Tageszeitung wird weiterhin an sechs Wochentagen geliefert. Doch eine Reduktion auf fünf Tage ist möglich. Allenfalls erfolgt die Zustellung auch hier nur noch in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen und nicht mehr in alle ganzjährig bewohnten Haushalte. Eine Option ist dann auch, dass die Tageszeitung in Gebieten ohne Frühzustellung nicht mehr bis spätestens 12.30 Uhr geliefert werden muss.
- Poststellen: Landesweit soll weiterhin ein flächendeckendes Netz an Poststellen und Agenturen zur Verfügung stehen. Wird aber nur noch der Mindestumfang durchgesetzt, dann ist nur noch eine «Sicherstellung des Zugangs zu den Dienstleistungen der Grundversorgung» vorgesehen – das kann in gewissen Fällen nur noch ein Hausservice sein. Bei der Ausgestaltung des Zugangs seienaber «lokale und regionale Gegebenheiten» zu berücksichtigen, heisst es dazu. Weitere Schliessungen wird es also geben. Aus «nostalgischen Gründen» sei es nicht nötig, Poststellen offen zu behalten, sagte Rösti schon letztes Jahr bei der Präsentation der Eckwerte zum Postgesetz.
- A-Post: Rösti will vorerst an der A-Post festhalten. Wird aber ein Schwellenwert gerissen, könnte es künftig anstelle von A- und B-Post nur noch einen Standardbrief geben, der «am übernächsten Werktag nach der Aufgabe zugestellt wird», heisst es dazu. Und: «Diese Anpassung dürfte für die überwiegende Mehrheit der Privatpersonen und Unternehmen kaum spürbar sein.»
Weiterer Rückgang erwartet
«Die Briefmenge ist in den letzten zehn Jahren um ein Drittel gesunken», schreibt Röstis Departement in einer Mitteilung. Die Bareinzahlungen am Schalter seien im gleichen Zeitraum um zwei Drittel zurückgegangen. «Bis 2030 rechnet die Post mit einem weiteren Rückgang bei den Briefen um rund 30 Prozent und einer Halbierung der Bareinzahlungen.»
Immerhin will Rösti nicht so weit gehen, wie es das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Departement von SVP-Bundesrat Guy Parmelin (66) im Vorfeld gefordert hatte. Dieses verlangte einen radikalen Kahlschlag.
Doch die Losung ist klar: Je kleiner ab 2030 die Nachfrage, umso grösser der Abbau. Die Post soll entsprechende Anpassungen künftig beim Bund beantragen können. Die Vernehmlassung läuft bis am 15. Oktober.