Darum gehts
- SVP-Luzern-Präsident überwies 25'000 CHF auf eigenes Konto 2023
- Gericht verurteilt Parteispitze wegen Verleumdung eines Whistleblowers
- Haller erhält bedingte Geldstrafe: 70 Tagessätze à 130 CHF
In Luzern führten vor rund zwei Jahren 25'000 Franken zu Schnappatmungen. Die Summe soll sich der damalige Präsident der städtischen SVP, Dieter Haller, im Juli 2023 eigenmächtig vom Parteikonto auf sein eigenes überwiesen haben. Erst auf Druck des Kassiers wanderte das Geld wieder zurück an seinen rechtmässigen Ort.
Aufgeflogen ist der Skandal wegen eines Whistleblowers in der eigenen Partei: Der ehemalige SVP-Grossstadtrat Yves Holenweger machte die fragwürdige Überweisung öffentlich – und kassierte Verunglimpfungen und den Parteiausschluss. Nicht die feine Art, so das Luzerner Bezirksgericht: Es verurteilt die ehemalige Parteispitze wegen übler Nachrede und Verleumdung Holenwegers.
Partei stärkte Haller den Rücken
Nachdem Hallers Aktion im Sommer 2024 durch die «Luzerner Zeitung» publik gemacht worden war, rief die Partei in einer Medienmitteilung zum Gegenschlag: Haller leite die Partei «hervorragend und mit grösster Sorgfalt», schrieb darin der damalige Vize-Präsident Timo Lichtsteiner.
Weiter seien die Medien einer Fehlinformation «auf den Leim gegangen», die Holenweger «in seinem persönlichen Kampf gegen die Parteileitung» gestreut habe. Dem Whistleblower unterstellte Lichtsteiner «mindestens eine gravierende Datenschutzverletzung» und drohte mit einer Anzeige wegen Rufschädigung.
Nur: Der Angegriffene drehte den Spiess gleich um und deponierte beim Bezirksgericht Luzern eine Anzeige gegen Haller und Lichtsteiner. Dieses gibt dem ehemaligen SVP-Grossstadtrat nun recht: «Die Medienmitteilung ist ehrverletzend», schreibt das Strafgericht in seinem Urteil.
Beschuldigter schrieb Medienmitteilung selbst
Das Urteil offenbart dabei Pikantes. Zwar gab sich Ex-Präsident Haller nicht als Absender der besagten Medienmitteilung aus, hatte jedoch bei jedem Schritt seine Finger im Spiel: Aus den vorgelegten Beweismitteln geht nämlich hervor, dass Haller «einen Vorentwurf der Medienmitteilung erstellte, sich scheinbar mit einer Rechtsanwaltskanzlei unter anderem über diesen austauschte, den Entwurf der Parteileitung unterbreitete sowie deren Rückmeldungen einholte, die finale Medienmitteilung ausdruckte und deren Unterzeichnung sowie Versand an die Medien koordinierte.»
Dass sich Haller zum Zeitpunkt der Mitteilung im Ausstand befunden haben soll, überzeuge also nicht, so das Gericht. Er habe bewusst Unwahrheiten verbreitet. Anders ist es bei seinem Vize: Er habe damals «nicht mit Sicherheit von der Unwahrheit des Inhalts der Medienmitteilung wissen» können – und erhält daher eine mildere Strafe.
Nur bedingte Geldstrafen
Ex-Präsident Haller kassiert demnach wegen Verleumdung eine bedingte Geldstrafe zu 70 Tagessätzen à 130 Franken, Ex-Vizepräsident Lichtsteiner wegen übler Nachrede eine zu 40 Tagessätzen à 100 Franken. Ebenfalls müssen die beiden dem Kläger Holenweger die Verfahrenskosten entschädigen.
Zugleich betont das Gericht: «Dass vorliegend möglicherweise weitere Personen tatbestandmässig gehandelt haben, ändert nichts an den strafbaren Handlungen der beiden vorliegenden Beschuldigten.» Damit ist vermutlich auch das Vorgehen von Holenweger selbst gemeint.
Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.